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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/085

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg bewilligt der Stadt Bleckede für das Jahr 2025 einen Zuschuss in Höhe von 12.500 €r die Unterstützung des Biosphaeriums Elbtalaue in Bleckede.

Dieser Finanzierungsanteil wird aus dem Strukturentwicklungsfonds - Sparte Natur- und Tierschutz - geleistet. Der Beschluss gilt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltes.

 

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Sachverhalt

 

 

Sachlage:

Die Stadt Bleckede führt seit Jahren das Biosphaerium Elbtalaue als Informationszentrum im Elbschloss Bleckede.

Vor allem die Kosten für die Aufrechterhaltung des Bleckeder Schloss- Ensembles sind in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen. Dazu kommen steigende Personalkosten. Dieses muss die Stadt Bleckede mit wachsenden Eigenanteilen, jedoch gleichbleibenden Zuschüssen kompensieren.

Auf den Antrag der Stadt Bleckede vom 05.03.2025 wird verwiesen.

 

Die Sparte Natur- und Tierschutz ist in diesem Jahr mit 70.000 € ausgestattet (siehe Vorlage 2025/055).

Von diesem Betrag wird der Tierschutzverein Lüneburg und Umgebung e.V. sowie das Informationszentrum des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue unterstützt.

Die Stadt Bleckede beantragt einen Zuschuss in Höhe von 25.000 €. Leider kann diese Summe nicht vollständig bewilligt werden.

 

 

Die Verwaltung schlägt daher eine Kürzung des Betrages vor. Sowohl die Antragssumme der Stadt Bleckede als auch die Antragssumme vom Archezentrum Amt Neuhaus (Vorlage 2025/056) wird jeweils um 12.500 € gekürzt. Damit können beide Informationszentren aus dieser Sparte bezuschusst werden.

Sollten am Ende des Jahres noch Mittel aus dem Strukturentwicklungsfonds vorhanden sein, so kann über eine nochmalige Bezuschussung für beide Informationszentren erneut entschieden werden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

12.500 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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