Beschlussvorlage - 2025/101
Grunddaten
- Betreff:
-
Radverkehrsrichtlinie Landkreis Lüneburg: Verteilung der Haushaltsmittel 1. Stichtag 2025
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- positive Auswirkungen
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Inga Masemann
- Beteiligt:
- Umwelt
- Verantwortlich:
- Masemann, Inga
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Mobilität
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Beratung
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03.04.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2025 werden wie folgt verteilt:
| Antragsteller | Maßnahme | Gesamtkosten | Beantragter Zuschuss | Förderung LK |
1 | Samtgemeinde Scharnebeck | StadtRad Station | 14.500 EUR | 7.250 EUR | 7.250 EUR |
2 | Gemeinde Reppenstedt | Fahrradverbindungsweg Lüneburger Landstraße | 2.500.000 EUR | 750.000 EUR | 250.000 EUR (Splittung auf 2 Jahre- 250.000 EUR in 2026) |
3 | Samtgemeinde Dahlenburg | Radabstellanlagen | 137.383 EUR | 31.750 EUR | 31.750 EUR |
4 | Stadt Bleckede | Querungshilfe L 222 | 420.000 EUR | 160.500 EUR | 160.500 EUR |
5 | Hansestadt Lüneburg | Kofinanzierungsmittel RVF 3.0 | 82.204,91 EUR | 12.330,74 EUR | 12.330,74 EUR |
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| SUMME |
| 961.830,74 EUR | 461.830,74 EUR |
Sachverhalt
Sachlage:
Insgesamt lagen fristgerecht zum 15.03.2025 fünf Anträge der Kreisverwaltung vor.
Nr. 1
Die Samtgemeinde Scharnebeck hat eine Kooperation mit der Hansestadt Lüneburg für das Fahrradverleihsystem „StadtRad“ vereinbart. Die Samtgemeinde startet mit insgesamt 5 Standorträdern. Die Station soll auf dem Marktplatz in Scharnebeck aufgebaut werden. Dafür wird einen Gestattungsvertrag mit der DB Connect GmbH geschlossen werden.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Nr. 2
Die Gemeinde Reppenstedt beantragt Fördermittel für den Ausbau des Fahrradverbindungsweges „Lüneburger Landstraße“. Es ist angedacht, den klimafreundlichen Radverkehr aufzuwerten, zu verbessern, und eine sichere Verbindung herzustellen. Hierfür wird auch jeweils ein komplett neuer Radweg auf der südöstlichen und südwestlichen Seite der Landesstraße geschaffen.
Damit einhergehend werden eine Verbreiterung der Wegeführung, das Entkoppeln des Radweges von der Straße sowie ein hierfür notwendiger Flächenerwerb erfolgen.
Es wurde eine Förderung in Höhe von 90 % beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung beantragt. Hier kam jetzt die telefonische Zusage über eine Fördersumme in Höhe von ca. 2.500.000,00 €. Demnach bleibt ein Eigenanteil in Höhe von rund 1.000.000,00 €.
Diese Strecke ist eine stark frequentierte Pendlerroute, die im regionalem Radverkehrsnetz des als Route 1. Ordnung und somit als Hauptroute eingestuft wurde. Der Radweg entlang der L216 ist von großer Bedeutung für die Gemeinde Reppenstedt und die umliegende Region. Er trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit, insbesondere für Radfahrer, bei und ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie. Die Investition in den Radwegausbau fördert nicht nur den Umwelt- und Klimaschutz, sondern erhöht auch die Attraktivität der Region als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Aus diesem Grund beantragt die Gemeinde Reppenstedt eine ergänzende Förderung bis zum Höchstfördersatz von 75 %.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Nr. 3
Die Samtgemeinde Dahlenburg hat zusammen mit der Stadt Bleckede ein interkommunales Radverkehrskonzept aufgestellt. Der Kreisausschuss hat für das Teilprojekt: "Bau von Radabstellanlagen an den Bushaltestellen Mücklingen und Dumstorf" am 26.6.2023 einen Zuschuss von 11.500,00 Euro gewährt. Die Planung ist nun weiter fortgeschritten, das Projekt noch nicht umgesetzt, da die Förderantragsbearbeitung bei der ZUG mehr Zeit in Anspruch nimmt, als erwartet. Die Förderzusage wird im Herbst 2025 erwartet. Die Umsetzung ist sichergestellt, die Straßenbaulastträger haben bereits Vereinbarungen geschlossen. Da die Ausführung jetzt konkreter und genauer geplant ist, beantragt die SG Dahlenburg eine Erhöhung des Zuschusses des Landkreises. Die Abstellanlagen werden nun auch abschließbar hergestellt. Ergänzt werden die Anlagen mit weiteren offenen Stellplätzen.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Nr. 4
Die Stadt Bleckede plant die Errichtung einer Querungshilfe über die L 222 auf der Höhe Schiedenitzweg in Bleckede. Es sind insgesamt in diesem Zusammenhang drei Elemente geplant. Die Details sind der Antragstellung zu entnehmen. Alle drei Elemente dieser sog. „3i Insel Lösung“ dienen einer besseren Radverkehrsführung und sollen Radfahrenden insgesamt zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr verhelfen.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Nr. 5
Die Hansestadt Lüneburg bittet um Unterstützung zur Kofinanzierung diverser Kleinst- Maßnahmen im Rahmen des Projektes Radverkehrsförderung 3.0.
Die Maßnahmen sollen bis Mai 2025 umgesetzt werden.
Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.
Insgesamt ist festzuhalten, dass für die Umsetzung des Förderprogramm für das Jahr 2025 insgesamt 500.000 EUR zur Verfügung stehen.
Alle Anträge zum Stichtag 15.03.2025 zusammen umfassen eine beantragte Fördersumme in Höhe von rund 962.000 EUR. Eine Kürzung bzw. Splittung auf mehrere Jahre ist daher notwendig, um alle Anträge berücksichtigen zu können. Es verbleibt nach dem Vorschlag der Verwaltung eine Restsumme für den 2. Stichtag am 15.09.25 in Höhe von rund 38.000 EUR.
Es ist damit festzustellen, dass die Mittel für weitere größere Maßnahmen vermutlich nicht vollständig ausreichen werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 461.830,74 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| x | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| x | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| x | positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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158,7 kB
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