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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/101

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die für die Umsetzung des Förderprogramms „Richtlinie zur Förderung des Radverkehrs im Landkreis Lüneburg“ zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel 2025 werden wie folgt verteilt:

 

 

Antragsteller

Maßnahme

Gesamtkosten

Beantragter Zuschuss

rderung LK

1

Samtgemeinde Scharnebeck

StadtRad Station

14.500 EUR

    7.250 EUR

    7.250 EUR

2

Gemeinde Reppenstedt

Fahrradverbindungsweg Lüneburger Landstraße

2.500.000 EUR

750.000 EUR

250.000 EUR

(Splittung auf 2 Jahre- 250.000 EUR in 2026)

3

Samtgemeinde Dahlenburg

Radabstellanlagen

137.383 EUR

  31.750 EUR

  31.750 EUR

4

Stadt Bleckede

Querungshilfe L 222

420.000 EUR

160.500 EUR

160.500 EUR

5

Hansestadt Lüneburg

Kofinanzierungsmittel RVF 3.0

82.204,91 EUR

 12.330,74 EUR

  12.330,74 EUR

 

 

SUMME

 

961.830,74 EUR

461.830,74 EUR

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Insgesamt lagen fristgerecht zum 15.03.2025 fünf Anträge der Kreisverwaltung vor.

 

Nr. 1

Die Samtgemeinde Scharnebeck hat eine Kooperation mit der Hansestadt Lüneburg für das Fahrradverleihsystem „StadtRad“ vereinbart. Die Samtgemeinde startet mit insgesamt 5 Standorträdern. Die Station soll auf dem Marktplatz in Scharnebeck aufgebaut werden. Dafür wird einen Gestattungsvertrag mit der DB Connect GmbH geschlossen werden.

 

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 2

Die Gemeinde Reppenstedt beantragt Fördermittel für den Ausbau des Fahrradverbindungsweges „neburger Landstraße“. Es ist angedacht, den klimafreundlichen Radverkehr aufzuwerten, zu verbessern, und eine sichere Verbindung herzustellen. Hierfür wird auch jeweils ein komplett neuer Radweg auf der süstlichen und südwestlichen Seite der Landesstraße geschaffen.

Damit einhergehend werden eine Verbreiterung der Wegeführung, das Entkoppeln des Radweges von der Straße sowie ein hierfür notwendiger Flächenerwerb erfolgen.

Es wurde eine Förderung in Höhe von 90 % beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung beantragt. Hier kam jetzt die telefonische Zusage über eine Fördersumme in Höhe von ca. 2.500.000,00 €. Demnach bleibt ein Eigenanteil in Höhe von rund 1.000.000,00 €.

Diese Strecke ist eine stark frequentierte Pendlerroute, die im regionalem Radverkehrsnetz des als Route 1. Ordnung und somit als Hauptroute eingestuft wurde. Der Radweg entlang der L216 ist von großer Bedeutung für die Gemeinde Reppenstedt und die umliegende Region. Er trägt wesentlich zur Verkehrssicherheit, insbesondere für Radfahrer, bei und ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer nachhaltigen Mobilitätsstrategie. Die Investition in den Radwegausbau fördert nicht nur den Umwelt- und Klimaschutz, sondern erhöht auch die Attraktivität der Region als Wohn- und Wirtschaftsstandort. Aus diesem Grund beantragt die Gemeinde Reppenstedt eine ergänzende Förderung bis zum Höchstfördersatz von 75 %.

 

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 3

Die Samtgemeinde Dahlenburg hat zusammen mit der Stadt Bleckede ein interkommunales Radverkehrskonzept aufgestellt. Der Kreisausschuss hat für das Teilprojekt: "Bau von Radabstellanlagen an den Bushaltestellen Mücklingen und Dumstorf" am 26.6.2023 einen Zuschuss von 11.500,00 Euro gewährt. Die Planung ist nun weiter fortgeschritten, das Projekt noch nicht umgesetzt, da die Förderantragsbearbeitung bei der ZUG mehr Zeit in Anspruch nimmt, als erwartet. Die Förderzusage wird im Herbst 2025 erwartet. Die Umsetzung ist sichergestellt, die Straßenbaulastträger haben bereits Vereinbarungen geschlossen. Da die Ausführung jetzt konkreter und genauer geplant ist, beantragt die SG Dahlenburg eine Erhöhung des Zuschusses des Landkreises. Die Abstellanlagen werden nun auch abschließbar hergestellt. Ergänzt werden die Anlagen mit weiteren offenen Stellplätzen.

 

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 4

Die Stadt Bleckede plant die Errichtung einer Querungshilfe über die L 222 auf der Höhe Schiedenitzweg in Bleckede. Es sind insgesamt in diesem Zusammenhang drei Elemente geplant. Die Details sind der Antragstellung zu entnehmen. Alle drei Elemente dieser sog. „3i Insel Lösung“ dienen einer besseren Radverkehrsführung und sollen Radfahrenden insgesamt zu mehr Sicherheit im Straßenverkehr verhelfen.

 

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Nr. 5

Die Hansestadt Lüneburg bittet um Unterstützung zur Kofinanzierung diverser Kleinst- Maßnahmen im Rahmen des Projektes Radverkehrsförderung 3.0.

Die Maßnahmen sollen bis Mai 2025 umgesetzt werden.

 

Alle Voraussetzungen des Förderprogramms werden erfüllt.

 

Insgesamt ist festzuhalten, dass für die Umsetzung des Förderprogramm für das Jahr 2025 insgesamt 500.000 EUR zur Verfügung stehen.

Alle Anträge zum Stichtag 15.03.2025 zusammen umfassen eine beantragte Fördersumme in Höhe von rund 962.000 EUR. Eine Kürzung bzw. Splittung auf mehrere Jahre ist daher notwendig, um alle Anträge berücksichtigen zu können. Es verbleibt nach dem Vorschlag der Verwaltung eine Restsumme für den 2. Stichtag am 15.09.25 in Höhe von rund 38.000 EUR.

Es ist damit festzustellen, dass die Mittel für weitere größere Maßnahmen vermutlich nicht vollständig ausreichen werden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

461.830,74

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

03.04.2025 - Ausschuss für Mobilität - ungeändert beschlossen

Erweitern

05.05.2025 - Kreisausschuss

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