Berichtsvorlage - 2025/112
Grunddaten
- Betreff:
-
PV-Ausbau auf kreiseigenen Gebäuden - Sachstandsbericht und Ausblick
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Gebäudewirtschaft
- Bearbeitung:
- Detlef Beyer
- Verantwortlich:
- Beyer, Detlef
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Ausschuss für Hochbau
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Kenntnisnahme
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09.04.2025
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Sachverhalt
Sachlage:
Mit Beschluss vom 02.05.2023 hat der Kreisausschuss die Verwaltung beauftragt,
- für die bislang nicht auf ihre Geeignetheit für die Nachrüstung mit PV-Anlagen untersuchten Dächer der kreiseigenen Gebäude eine Machbarkeitsanalyse mit Kosten-Nutzen-Berechnung in Auftrag zu geben und dem Ausschuss über das Ergebnis zu berichten,
- mit potentiellen Interessenten für die Errichtung von „Bürgersolaranlagen“ in Verhandlungen einzutreten und ggf. langfristige Nutzungs- und Stromlieferverträge abzuschließen,
- auf der Dachfläche des Gymnasiums Bleckede eine eigene PV-Anlage zu errichten und die entsprechenden Planungsaufträge zu erteilen,
- dabei ggf. bestehende Fördermöglichkeiten zu prüfen und
- dem Ausschuss in einer seiner nächsten Sitzungen Vor- und Nachteile einer Gesellschafts- bzw. Genossenschaftsgründung aufzuzeigen.
Auf die Beschlussvorlage 2023/1224 wird Bezug genommen. In den Sitzungen des Ausschusses für Hochbau am 09.11.2023 und 05.03.2024 wurde jeweils über den Umsetzungsstand berichtet.
Auf die Protokolle der beiden Sitzungen und die dazugehörigen Anlagen wird hingewiesen.
In der heutigen Sitzung sollen ein aktueller Sachstandsbericht sowie ein Ausblick auf das weitere Vorgehen abgegeben werden.
Sachstandsbericht zur Umsetzung
Zu Punkt 1:
Die Eignungsuntersuchung der bislang nicht betrachteten Dächer ist abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in der beigefügten „Übersicht Gebäude an den kreiseigenen Liegenschaften“ zusammengefasst. In dieser Übersicht sind die Gebäude, die bereits mit PV-Anlagen belegt sind, grün, die sich aktuell in der Umsetzungsplanung befindlichen Gebäudedächer gelb und die derzeit wegen ihres Zustandes, der Lage im denkmalpflegerischen Interessenbereich oder aufgrund fehlender Traglastreserven nicht geeignet erscheinenden Gebäudedächer rot hinterlegt. Dazu zählen auch die Gebäudedächer der Oberschule in Neuhaus, die bis zu ihrer dauerhaften Standortsicherung nicht näher betrachtet werden.
Zu Punkt 2:
Für das Schulzentrum Scharnebeck, die Hanseschule in Oedeme und das Oberstufenzentrum des Gymnasiums Oedeme wurden neue Nutzungs- und Stromlieferverträge mit interessierten Dritten abgeschlossen. Die Laufzeit der Verträge beträgt 25 Jahre. Der Strombezugspreis ist über die Laufzeit fix und garantiert.
Am Schulzentrum Scharnebeck wurde zum 30.11.2023 eine weitere PV-Anlage mit einer Nennleistung von 99,80 kWp in Betrieb genommen, auf dem Oberstufenzentrum des Gymnasiums Oedeme in den Osterferien 2024 eine Anlage mit 99,875 kWp Leistung und am Standort Oedeme-Süd im Februar dieses Jahres eine Anlage mit 57,42 kWp Leistung. Alle drei Anlagen speisen in das Hausnetz der Schulen ein. Damit sind alle geeigneten Dachflächen an diesen beiden Schulstandorten mit
PV-Anlagen belegt.
Zu Punkt 3:
Auf dem Dach des Gymnasiums Bleckede wurde im vergangenen Jahr eine eigene PV-Anlage mit
rd. 130 kWp Leistung errichtet und in Betrieb genommen. Am Schulstandort Bleckede werden daneben Bürgersolaranlagen auf der Kurt-Löwenstein-Schule und dem Neubau der Realschule betrieben. Die Dächer der sonstigen Flachdachgebäude (G1 bis G3 Trakt) müssten zunächst saniert werden, bevor eine Belegung mit PV-Modulen in Betracht kommt. Für die Sanierung wurden Rückstellungen gebildet. Im Zuge der Sanierung wird die Nachrüstung weiterer eigener Solaranlagen geprüft. Problematisch ist jeweils das Erreichen der Kapazitätsgrenze der Hausanschlussleitungen.
Zusätzliche Anschlussleitungen bzw. der Bau neuer Trafostationen machen eine vollständige Belegung unwirtschaftlich. Nach Rücksprache mit dem E-Werk Dahlenburg/Bleckede stehen derzeit noch rd. 100 kW an der Trafostation des Schulzentrums Bleckede zur Verfügung, um im Zuge der geplanten Dachsanierungen PV-Anlagen nachzurüsten.
Eine weitere PV-Anlage mit 27 kWp Leistung wurde im Herbst letzten Jahres an der Oberschule Dahlenburg errichtet und in Betrieb genommen.
Für die Berufsbildenden Schulen II und III ist eine Machbarkeitsstudie zur Eigenrealisierung erstellt und die sich als geeignet erwiesenen Dächer werden kontinuierlich im Zuge der laufenden Sanierungen mit PV-Anlagen nachgerüstet.
Auch für die Oberschule in Bardowick wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt. Das beauftragte Planungsbüro rät von einer Installation ab, da die Montage der Module auf den Satteldächern aufgrund der in Mörtel eingefassten Dachziegel nicht ohne Beschädigung des Daches möglich sei.
Zudem wären umfangreiche Arbeiten an der elektrischen Anlage notwendig, um die Erzeugungsanlage an das Stromnetz anzubinden. Durch die daher zu erwartenden hohen Errichtungskosten wäre eine PV-Anlage nicht wirtschaftlich.
An der IGS Embsen wurde dagegen entschieden, auf dem wieder zu errichtenden Gebäude die über die gesetzlichen Anforderungen hinausgehende maximal mögliche Anzahl von PV-Modulen zu installieren.
Zu Punkt 4:
Bestehende Fördermöglichkeiten werden - soweit bereitstehend - bei der Eigenrealisierung eingebunden. Aktuell werden lediglich thermische Solaranlagen zur Bereitung von Warmwasser gefördert. PV-Anlagen zur reinen Stromerzeugung werden aktuell nicht gefördert. Die Förderkulisse wird aber fortdauernd beobachtet.
Zu Punkt 5:
Eine Gesellschaft- bzw. Genossenschaftsgründung erscheint nach den erfolgten Recherchen der Verwaltung aufgrund der einzukalkulierenden „Overheadkosten“ nicht zielführend.
Fazit und Ausblick
Aus Sicht der Verwaltung hat sich das beschlossene mehrgleisige Vorgehen bewährt. Die sich als grundsätzlich geeignet erwiesenen Dachflächen wurden mit eigenen Anlagen bzw. Drittanlagen nachgerüstet und werden im Zuge der laufenden Bau- und Sanierungsmaßnahmen weiter ertüchtigt. Ein gesonderter Ausbau- und Finanzierungsplan erscheint aus Sicht der Verwaltung entbehrlich.
Die aktuell noch zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel von rund 1,7 Mio. € sind für das laufende Jahr auskömmlich und können ggf. im Zuge des Haushaltsaufstellungsverfahrens 2026 noch aufgestockt werden.
Mit Novelle der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) im vergangenen Jahr wurde zudem ein neuer § 32 a eingeführt, der in seinem 3. Absatz für offene Parkplätze oder Parkdecks ab einer bestimmten Größenordnung die Installation von Solarenergieanlagen zur Stromerzeugung über der Einstellplatzfläche vorschreibt. Dies gilt auch bei wesentlichen Änderungen oder Erneuerungen.
Diese Forderung wird uns aktuell bei der geplanten Erneuerung des Busbahnhofs am Schulzenrum Scharnebeck einholen. Der Ausschuss für Hochbau wird zu gegebener Zeit mit diesem Thema befasst werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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476,9 kB
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