Berichtsvorlage - 2025/123
Grunddaten
- Betreff:
-
Förderung der Kindertagespflege - Sachstandsbericht zur Übernahme der Qualifizierung und Fachberatung nach Kündigung der Vereinbarung mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenband durch das Familenbüro der Region Lüneburg
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Ines Benne
- Verantwortlich:
- Benne, Ines
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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06.05.2025
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Sachverhalt
Sachlage:
In ihrer Garantenrolle als Jugendhilfeträger haben Hansestadt und Landkreis geprüft, ob die seit 2023 aktualisierte Vereinbarung über die Ausgestaltung der Kindertagespflege gemäß §23 Sozialgesetzbuch VIII mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband und die Strukturen, Prozesse und Verfahren, die sich daraus ergeben, geeignet sind, die Aufträge des NKiTaG zur Kindertagespflege ausreichend und nachhaltig umzusetzen.
Gleichzeitig wurde die Verhältnismäßigkeit der erforderlichen wirtschaftlichen und personellen Aufwendungen betrachtet – auch unter Berücksichtigung der Strukturveränderungen und der neuen Ressourcen des Familienbüros seit 2023 sowie der weiterhin gesunkenen Zahl an aktiven Kindertagespflegepersonen.
Nach eingehender Analyse aller Prozesse entschieden Hansestadt und Landkreis Lüneburg, dass die gegenwärtigen Strukturen und die Aufgabenübertragung der Fachberatung nicht geeignet sind, um die gesetzlichen Aufträge zur Kindertagespflege in der notwendigen Qualität sowie wirtschaftlich effizient umzusetzen.
Die Vereinbarung mit dem Ev.-luth. Kindertagesstättenverband wurde daraufhin Ende 2024 fristgerecht gekündigt. Die Kündigung tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Die gesetzlichen Aufträge gemäß SGB VIII sollen künftig wie folgt umgesetzt und verortet werden:
- Fachliche Beratung und Begleitung:
Im Familienbüro sollen über die Umwidmung bestehender, aber unbesetzter Stellen/Stellenanteile des Familienbüros (dort die sog. „Zukunftsstelle“) und des Bereichs 53 (dort eine Kita-Fachberatungsstelle) Kindertagespflege-Fachberatungsstellen im Umfang von 1,25 VZÄ besetzt werden. Dies ist nach Tätigkeits- und Bedarfsanalysen des Familienbüros und bei der aktuellen Zahl aktiver Kindertagespflegepersonen ausreichend.
- Qualifizierung:
Die VHS Region Lüneburg soll als anerkannter und vom AEBW zertifizierter Bildungsträger für Qualifizierungsmaßnahmen in der frühkindlichen Bildung jährlich in enger Zusammenarbeit mit der Fachberatung des Familienbüros die Qualifizierung als Kindertagespflegepersonen nach QHB im Umfang von 300 UE anbieten (bei erfolgreichem Abschluss weiterhin kostenfrei). Die Fachberatung des Familienbüros soll dabei die kontinuierliche Kursbegleitung gemäß QHB übernehmen. DAS AEBW Gütesiegel für Qualifizierungsmaßnahmen in der frühkindlichen Bildung in Niedersachsen ist Voraussetzung für die abschließende Zertifizierung einer Qualifizierung nach QHB.
- Fortbildung:
Das bestehende Angebot von 240 UE an Fortbildungen pro Kindergartenjahr soll nach Auslastungsanalyse auf 210 bis 220 UE reduziert und kostenfrei angeboten werden.
12 Angebote à 8 UE, insgesamt also 96 UE, sollen pro Kindergartenjahr durch die VHS Region Lüneburg durchgeführt werden.
Alle Fortbildungsangebote mit Pflichtcharakter (u.a. zu den Themen Inklusion, Konzeption, Beobachtung und Dokumentation, Kinderschutz) werden innerhalb jedes Kindergartenjahres durch die Fachberatung im Familienbüro durchgeführt, um über die direkte Zusammenarbeit mit der Fachaufsicht Kindertagespflege jederzeit schnelle, flexible und bedarfsgerechte Qualitätssteuerung zu gewährleisten.
Weitere Fortbildungsangebote innerhalb eines Kindergartenjahres sollen in kürzeren Turni von der Fachberatung im Familienbüro geplant und durchgeführt werden, um flexibel und zeitnah auf den aktuellen Bedarf der Kindertagespflegepersonen reagieren zu können.
Alle verbleibenden Leitungs- und Verwaltungsaufgaben werden über bestehende Ressourcen des Familienbüros abgedeckt.
Die Aufgabenerweiterung um Fachberatung und Fortbildung der Kindertagespflege erfordert eine Anpassung der Zweckvereinbarung zum Familienbüro zwischen Landkreis und Hansestadt Lüneburg. Eine entsprechende Beschlussvorlage wird im nächsten Ausschuss im August eingebracht werden.
Herr Michel, Leiter des Familienbüros der Region Lüneburg, erläutert die Umstrukturierungen anhand einer Präsentation und steht für Fragen zur Verfügung.
Finanzielle Auswirkungen:
Fachberatung:
Hansestadt und Landkreis Lüneburg gemeinsam haben nach Implementierung der Fachberatungsstellen gemäß der folgenden Gegenüberstellung von Ausgaben und Einsparungen voraussichtlich jährliche Minderausgaben i. H. v. 141.425 €:
Personal- und Sachkosten p.a. Fachberatungsstellen 1,25 VZÄ | Personal- und Sachkosten p.a. | Kosten Vereinbarung p.a. |
105.600,00 € | 50.025,00 € | 197.000 € |
entstehen neu | entfallen | entfallen |
Beim Ev.-luth. Kindertagesstättenverband sind zudem (insbesondere in der Coronazeit) Rücklagen in maßgeblicher Höhe entstanden, die nach Schlussabrechnung an Hansestadt und Landkreis zurückfließen.
Qualifizierung und Fortbildung:
Aktuell befindet sich die VHS noch in der Kostenkalkulation, daher ist noch kein Abgleich der Kosten möglich.
Da die Gegenfinanzierung der Durchführungskosten einer Qualifizierung nach QHB im Umfang von 300UE im Regelfall 90% beträgt, sind mögliche finanzielle Auswirkungen nach oben oder unten allenfalls gering. Die Kalkulation des ev. Kindertagesstättenverbandes ging bei 10 Teilnehmenden von Durchführungskosten von 35.000,00€ aus.
Die Übernahme der Fortbildungen durch das Familienbüro werden durch Einsparungen an Mietkosten geringfügig günstiger, da für diese Angebote künftig der Besprechungsraum des Bereichs 53 der HLG genutzt wird.
