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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/127

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Jahresabschluss des Landkreises Lüneburg für das Haushaltsjahr 2021 wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG beschlossen.

 

  1. Gemäß § 24 Abs. 1 Satz 1 KomHKVO wird der Jahresfehlbetrag im ordentlichen Ergebnis des Jahres 2021 i.H.v. 5.929.377,72 aus der Überschussrücklage des ordentlichen Ergebnisses gedeckt.

 

Der Jahresüberschuss des außerordentlichen Ergebnisses i.H.v. 571.097,64 wird gemäß § 123 NKomVG der Überschussrücklage des außerordentlichen Ergebnisses zugeführt.

 

  1. Dem Landrat wird für das Haushaltsjahr 2021 Entlastung erteilt.

 

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg hat gemäß § 128 Abs. 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) den Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 aufgestellt. Der Landrat hat die Vollständigkeit und Richtigkeit des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2021 am 13.07.2023 festgestellt:

 

Jahresfehlbetrag 2021: -5.358.280,08 €

 

Bilanzsumme am 31.12.2021: 383.813.963,79 €

 

Der Jahresfehlbetrag 2021 setzt sich aus einem Fehlbetrag i.H.v. 5.929.377,72 € im ordentlichen Ergebnis und einem Überschuss i.H.v. 571.097,64 € im außerordentlichen Ergebnis zusammen.

 

Der Jahresabschluss 2021 ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg hat den Jahresabschluss 2021 geprüft und einen Schlussbericht über die Prüfung erstellt. Der Schlussbericht ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Der Schlussbericht enthält eine Prüfungsbemerkung (PB), zu der eine Stellungnahme der Verwaltung abgegeben werden sollte. Die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Prüfungsbemerkungen ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Darüber hinaus enthält der Schlussbericht Prüfungshinweise (PH), zu denen aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes keine Stellungnahme erforderlich sind, wenn sie anerkannt und beachtet werden.

 

Die Prüfungshinweise des Rechnungsprüfungsamtes sind berechtigt.

 

Erforderliche Korrekturen sind inzwischen vorgenommen worden.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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