Berichtsvorlage - 2025/143
Grunddaten
- Betreff:
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Einführung der Bezahlkarte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Sozialhilfe und Wohngeld
- Bearbeitung:
- Erika Stabel
- Verantwortlich:
- Ratzeburg, Christian
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales und Gesundheit
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nur zur Information - keine Beratung
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22.05.2025
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Sachverhalt
Wer als geflüchtete Person in Deutschland Schutz sucht und den Lebensunterhalt nicht selbst sichern kann, hat Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Im April 2024 haben Bundestag und Bundesrat eine Änderung des AsylbLG dahingehend beschlossen, dass die Bezahlkarte ausdrücklich als Leistungsform aufgenommen wurde. Hierbei liegt die konkrete Ausgestaltung der Bezahlkarte bei den Ländern, diese haben sich auf Mindeststandards verständigt. Die Bezahlkarte ist für Personen mit Grundleistungsbezug (§ 3 AsylbLG) vorgesehen, jedoch nicht für Personen, die ihren überwiegenden Lebensunterhalt eigenständig aus regelmäßigen Erwerbseinkommen sicherstellen.
Nach einem langwierigen Ausschreibungsverfahren wurde in Niedersachsen im Dezember 2024 mit der Ausgabe der Bezahlkarte in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes begonnen. Einrichtung des Bezahlkartensystems beim Landkreis Lüneburg erfolgte im Monat März. Im April konnten somit die Leistungen für die vom Land zugewiesen Personen, die im Besitz einer Bezahlkarte waren, auf diese Karte überwiesen werden. Ab Mai erfolgt die Umstellung für die Personen, die bereits im Landkreis Lüneburg Asylbewerberleistungen beziehen.
Die Verwaltung wird den Ausschuss zum Thema Bezahlkarte informieren.
