Beschlussvorlage - 2025/158
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg- Verteilung der Haushaltsmittel aus dem Jahr 2025
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Dorte Nette
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Wirtschaft und Touristik
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Beratung
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12.06.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds aus dem Haushalt 2025 werden wie folgt verteilt:
Nr. | Kommune | Zuwendungszweck | Zuschuss |
1 | Gemeinde Amt Neuhaus | Denkmalgerechte Sanierung des Gebäudes „Haus des Gastes“ in Neuhaus | 100.000 € |
2 | Gemeinde Amt Neuhaus | Gewässerregulierungsmaßnahme Zeetzer Seegraben | 45.000 € |
3 | SG Amelinghausen | Neubau Kinderplanschbecken- Amelinghausen | 150.000 € |
4 | SG Dahlenburg | Erneuerung Fußgängerbrücke | 115.000 € |
5 | SG Dahlenburg | Planung/ Umbau/ Erweiterung Gebäude Am Markt 12, Dahlenburg | 40.000 € |
6 | Stadt Bleckede | Anschaffung einer Drehleiter- Feuerwehr Bleckede | 150.000 € |
7 | Gemeinde Adendorf | Erneuerung Skateranlage | 0 € |
8 | Gemeinde Adendorf | Weihnachtsbeleuchtung entlang des Kirchweges | 0 € |
9 | Gemeinde Adendorf | Umbau Sanitäranlagen Sporthalle Scharnebecker Weg | 0 € |
| Gesamt |
| 600.000 € |
Sachverhalt
Sachlage:
Im Jahr 2025 stehen erneut 600.000 € für den Kommunalen Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung. Bis zum 15.03.2025 sind insgesamt 9 Anträge der Kommunen des Landkreises Lüneburg fristgerecht eingegangen.
Die Anträge wurden gemäß Ziffer 5.1 der Richtlinie Kommunaler Strukturentwicklungsfonds für den Landkreis Lüneburg am 29.04.2025 dem vorgeschriebenen Gremium vorgestellt.
Die Höhe der Zuwendung beträgt grundsätzlich maximal 50 % der nicht von dritter Seite gedeckten Gesamtkosten der Maßnahme und höchstens ein Viertel der jährlich zur Verfügung stehenden Fördersumme nach Nr. 4.2 der Richtlinie- damit also 150.000 €.
Nr. 1: Im Jahr 1999 erfolgte eine lnstandsetzung des vorherigen Krankenhauses sowie ein Umbau zur
Nutzung als „Haus des Gastes". Ab dem Jahr 2000 befand sich die Touristeninformation der Gemeinde Amt Neuhaus im ehemaligen Amtshaus, das fortan „Haus des Gastes" genannt wurde. In Sommer 2021 ist die Touristeninformation nach Konau umgezogen. 2013 wurde das „Archezentrum Amt Neuhaus" (Informationshaus des Biosphärenreservates Niedersächsische Elbtalaue und der Arche- Region Flusslandschaft Elbe) im alten Amtshaus eingerichtet. Im Sommer 2022 erfolgte die Verlegung des Archezentrums nach Konau. Derzeit befindet sich die Bücherei der Gemeinde Amt Neuhaus in den Räumlichkeiten. Durch eine Besichtigung der Mitarbeiter von der Denkmalbehörde wurde der Gemeinde dringend angeraten, eine bauhistorische Voruntersuchung des Dachgeschosses im „Haus des Gastes“
(ehemaliges Amtshaus) durchzuführen. Dieses wurde im Oktober 2024 durchgeführt und die
Untersuchungsergebnisse liegen seit Dezember 2024 der Gemeinde vor. Es müssen folgende Maßnahme vorgenommen werden:
• Umfangreiche Holzschutzmaßnahmen am Dachstuhl
• Holzschutzmaßnahmen am Holzfachwerk und an den Holzfenstern
• Wiederherstellung der Teilweise nicht mehr vorhandenen Innentüren
• Rückbaumaßnahme im 2.0G zur Wiederherstellung der denkmalgerechten Vorgaben.
Die Gemeinde Amt Neuhaus hat eine Konsolidierungs- und Entwicklungspartnerschaft (KEP) mit dem Land Niedersachsen abgeschlossen.
Nr. 2: lm Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens Stapel wurde auch ein Wirtschaftsweg, unter dem der direkte Zufluss zum Zeetzer Seegraben lag, erneuert. Dabei wurde der Zufluss bzw. Durchlass zum Zeetzer Seegraben nicht wieder gesetzt. Die Maßnahme wurde Anfang 2000 durchgeführt und zu diesem Zeitpunkt bestand keine Notwendigkeit für diesen Durchlass. Aus Wirtschaftlichkeitsgründen wurde daher nur der
Wirtschaftsweg entsprechend erneuert. Zu dieser Zeit waren die heutigen Auswirkungen in Bezug auf den Klimawandel nicht erkennbar. Doch durch den bereits eingetretenen Klimawandel und der dadurch vorliegenden Trocken- und auch Hochwasserperioden muss ein absperrbarer Durchlass zur Gewässerregulierung für den Außenbereich in Zeetze dringend geschaffen werden. Nur durch die Schaffung des Durchlasses mit einer Regulierbarkeit der Wasserführung ist eine kontrollierte Wasserhaltung in diesem Bereich möglich ist. Aktuell ist ein Bewirtschaften der landwirtschaftlichen Flächen nicht immer möglich. Der Zeetzer Seegraben gehört zu den Gewässern der 2. Ordnung.
Nr. 3: Das bestehende Planschbecken im Waldbad wird durch eine moderne und attraktive Anlage ersetzt,
die sowohl ein neues Planschbecken als auch einen Wasserspielplatz umfasst. Ziel ist es, die Aufenthaltsqualität für Familien und Kinder zu steigern und das Waldbad als Freizeit- und Erholungsort noch attraktiver zu gestalten.
Nr. 4: Die "Döhler Brücke" (Fußgängerbrücke im Wallgarten im Ortskern von Dahlenburg) ist nicht mehr
zu reparieren und muss erneuert werden. Das Bestandsbauwerk ist ein Holzbauwerk. Die Hölzer sind marode und können nicht ausgetauscht werden. Ein Neubau ist erforderlich. Die neue Brücke soll ein Bauwerk aus Stahl mit einem Holzbelag werden. Die Unterhaltung des Tragwerkes ist beständiger und langlebiger als das bisher gewählte Holztragwerk.
Die Gründung der Brücke muss erneuert werden, die alten Fundamente können nicht mehr genutzt werden. Eine Verlegung der Brücke um ein paar Meter ist erforderlich, da Stromkabel und Gasleitungen in der Brückentrasse verlegt wurden. Die Brücke stellt eine wichtige Verbindung zwischen den Ortsteilen Quickborn und Buendorf zum Ortskern her.
Insgesamt erhält die Samtgemeinde Dahlenburg 155.000 € aus den Mitteln des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2025 für beide beantragten Maßnahmen (Nr. 4 und Nr. 5). Beantragt wurden ursprünglich insgesamt 225.000 €. Da die Mittel des Kommunalen Strukturentwicklungsfonds insgesamt nicht ausreichen, wurde eine hälftige Kürzung bei den Projekten der Samtgemeinde Dahlenburg nach Rücksprache mit der Samtgemeindebürgermeisterin vorgenommen.
Nr. 5: Die Samtgemeinde Dahlenburg hat im Jahr 2024 ein Gebäude und Grundstücke im Flecken
Dahlenburg (Am Markt 12) erworben. Der Landkreis Lüneburg hat den Ankauf mit 150.000 € über den Kommunalen Strukturentwicklungsfond 2024 bezuschusst. Anfang des Jahres 2025 wurde das Gebäude übergeben. Die Eigentumseintragung erfolgt, nun soll in die Planung eingestiegen werden. Eine Vorplanung für die zukünftige Nutzung für öffentliche Flächen für die Verwaltung ist aufzustellen: (Planungsphase 0)
- Bestandsaufnahme
- Raumprogramm
- Kostenschätzung
- Fördermittelrecherche
- Terminplan für die Realisierung.
Nr. 6: Die Stadt Bleckede ist aufgrund baurechtlicher Notwendigkeiten verpflichtet, eine Drehleiter zur Sicherstellung eines zweiten Rettungsweges bei zahlreichen Gebäuden im Stadtgebiet Bleckede vorzuhalten. Eine Drehleiter ist dabei nicht nur das komplexeste Feuerwehrgerät, sondern auch mit einem gehobenen siebenstelligen Preis das Teuerste. Auch die Betriebs-, Wartungs- und Reparaturkosten liegen entsprechend hoch. Aus diesem Grund beschaffen im Allgemeinen nur die Kommunen eine Drehleiter, die sie aus
bauordnungsrechtlichen Verpflichtungen zwingend benötigen. Im Landkreis Lüneburg betrifft dieses die Städte Lüneburg und Bleckede. Die übrigen Gemeinden im Landkreis, die aktuell über eine Drehleiter verfügen, haben keine Verpflichtung aus bauordnungsrechtlichen Auflagen heraus, sondern erledigen dieses im Rahmen einer eigenen kommunalen Entscheidung. Da Drehleitern aus den genannten Gründen auch zu den seltenen Fahrzeugen gehören und im Einsatz über die Stellung des zweiten Rettungsweges hinaus enorme einsatztaktische Vorteile bieten, werden diese oft von den Nachbarkommunen ohne eigene Drehleiter zur Unterstützung bei Menschenrettung oder Brandeinsätzen sowie vom Rettungsdienst zum
patientenschonenden Transport angefordert. Somit leistet diese Drehleiter einen enormen Mehrwert für die Region im Ostkreis. Die Drehleiter Bleckede kommt regelmäßig im ganzen östlichen Teil des Landkreises Lüneburg (Dahlenburg, Neuhaus, Ostheide, Scharnebeck) und zeitweise darüber hinaus (Stadt Lüneburg,
Landkreis Lüchow- Dannenberg) zum Einsatz. Darüber hinaus gibt es interkommunale Vereinbarungen und Erforderlichkeiten, dass die Drehleiter aus Bleckede mittlerweile auch planmäßig bei ausgewählten Objekten oder Alarmstichworten in den Nachbarkommunen Ostheide, Dahlenburg oder dem Amt Neuhaus vorgesehen ist und entsprechend im ersten Alarm alarmiert wird. Damit deckt die Drehleiter der Feuerwehr der Stadt Bleckede (einzige Drehleiter östlich des Elbe- Seiten- Kanals) planmäßig den Einsatzbereich der Mehrheit der Ortsfeuerwehren des Landkreises Lüneburg ab (4 Kommunen im Ostkreis; dieses entspricht 47 von insgesamt 94 Ortsfeuerwehren). Durch die Vorgaben des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes in seiner
aktuellen Fassung ist diese Nachbarschaftshilfe grundsätzlich kostenfrei, so dass die Kosten allein - aus Sicht der Stadt Bleckede - durch die Stadt übernommen werden müssen. Aktuell steht die Ersatzbeschaffung der Drehleiter für die Feuerwehr Stadt Bleckede an.
Nr. 7: Die Gemeinde Adendorf unterhält eine Skater- Anlage in der sogenannten Sportmeile im Scharnebecker Weg in "einfacher Ausführung". Im Rahmen des Jugendforums und des Jugendrates wurde von Seiten der Jugendlichen gewünscht, dass die Skateranlage vollständig erneuert wird. Hierzu soll die Skater- Anlage an die Bedürfnisse der Jugendlichen aus Adendorf, aber auch aus den Anrainer- Gebieten, angepasst werden.
Die Beteiligung der Nutzer steht hierbei im Fokus, um die Anlage sachgerecht zu erneuern. Zudem soll die Skater- Anlage einen Bereich der Kommunikation darstellen. So sollen kostenloses WLAN oder die Installation von Sitz- und Tischgelegenheiten den Bereich ergänzen. Durch die sachgerechte Umsetzung soll auch das Vertrauen in die Jugendlichen erweckt werden, dass deren Wünsche und Meinungen Gehör finden.
Die Kommission hat sich gegen eine Bewilligung von Mitteln aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2025 entschieden für dieses Projekt. Zudem stehen keine Mittel mehr aus diesem Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung.
Nr. 8: Die Gemeinde Adendorf möchte in Zusammenarbeit mit der Werbegemeinschaft die
Weihnachtsbeleuchtung in Adendorf entlang des Kirchweges austauschen. Maßgeblich ist die Abgängigkeit der temporären Beleuchtung zur Weihnachtszeit. Hinzukommend sollen durch den Austausch energetische Aspekte berücksichtigt werden. Durch die Maßnahme soll zudem das Erscheinungsbild zur Weihnachtszeit für die Einwohnerinnen und Einwohner verbessert werden. Weiterhin soll die Attraktivitätssteigerung den Gewerbetreibenden im Ort positive Aspekte liefern und die Geschäftstätigkeit durch ein flankierend angenehmeres Einkaufserlebnis für die Kundinnen und Kunden erhöhen. Die Werbegemeinschaft erbringt jährlich zur Weihnachtszeit als Eigenleistung die Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung.
Die Kommission hat sich gegen eine Bewilligung von Mitteln aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2025 entschieden für dieses Projekt. Zudem stehen keine Mittel mehr aus diesem Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung.
Nr. 9: Die Gemeinde Adendorf unterhält eine Drei- Feld- Sporthalle im Scharnebecker Weg. Die Sporthalle wird größenteils kostenlos zur Verfügung gestellt. Zu nennen sind hier u.a. die Sportvereine des TSV Adendorf, des TuS Erbstorf oder des Schützenvereines, jedoch auch der Landkreis Lüneburg (Schule), die Lebenshilfe Lüneburg, die Neue Schule, die Kindertagesstätten oder Dritte aus dem Kreisgebiet. Maßgeblich ist der Bedarf an Sporthallenzeiten nicht nur im Schul- und Kindertagesstättenbereich, sondern auch um den Breitensport im Allgemeinen zu unterstützen. Dieses betrifft sämtliche Alters- und Gesellschaftsschichten. Alleine durch die Anzahl der Nutzungsstunden, welche im Jahr 2023 mit über 2.800 Std. angegeben werden kann, ist die Frequenz und Notwendigkeit der Hallennutzung ersichtlich. Die Gemeinde Adendorf muss aufgrund der starken Hallenbeanspruchung und des überregionalen Charakters in 2025 die Sanitäranlagen, zumindest vorerst teilweise, vollständig sanieren. Vorgesehen ist der Umbau von Sanitäranlagen im Umkleidebereich.
Die Kommission hat sich gegen eine Bewilligung von Mitteln aus dem Kommunalen Strukturentwicklungsfonds 2025 entschieden für dieses Projekt. Zudem stehen keine Mittel mehr aus diesem Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung. Letztlich ist die Überlassung der Sporthalle zwischen dem Landkreis Lüneburg und der Gemeinde Adendorf auch in einer entsprechenden Vereinbarung geregelt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 600.000 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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75 kB
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