Antrag an Fachausschüsse - 2025/051
Grunddaten
- Betreff:
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Dringlichkeitsantrag des Kreiselternrats Lüneburg vom 31.01.2025 zum Thema "Digitale Infrastruktur an der BBS II" (Im Stand der 1. Aktualisierung vom 06.02.2025)
- Vorlageart:
- Antrag an Fachausschüsse
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Büro des Landrats/ Presse und Öffentlichkeitsarbeit
- Bearbeitung:
- Judith Bolz
- Verantwortlich:
- Kreiselternrat Lüneburg, Marco Sievers
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Bildung
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Beratung
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11.02.2025
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Bildung
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Beratung
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19.06.2025
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Gestoppt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Schulleiter der Georg-Sonnin-Schule, Herr Rollwage, möge bitte zur Ausschusssitzung eingeladen werden, um den Ausschussmitgliedern die vorhandene Problematik an seiner Schule zu schildern. Die Verwaltung möge dazu bitte Stellung beziehen. Als schnellstmögliche Problemlösung möge der Schulausschuss beschließen, die Landkreisverwaltung zu beauftragen, die Administration der digitalen Ausstattung der Schule wieder an ein externes Unternehmen abzugeben.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Landkreis hat zu Beginn dieses Schuljahres die Administration für die digitale Infrastruktur der BBS II übernommen, nachdem bis dahin unterschiedliche Unternehmen damit beauftragt worden waren. Seit dieses Wechsels treten an der Schule massive Probleme mit den Internetverbindungen auf, die den Lehrkräften, Schülerinnen und Schülern an der Berufsschule einen digital gestützten Unterricht kaum mehr möglich machen. Ebenso sind die vom Landkreis angeschafften digitalen Endgeräte, die sogenannten iPads, von ihrer Leistungskapazität her kaum ausreichend, um die Arbeit mit verschiedenen benötigten Apps zuzulassen. Auch nach mehreren Hinweisen und Anfragen seitens des Schulelternrates konnten diese Probleme im laufenden ersten Schulhalbjahr nicht behoben werden.
Der Kreiselternrat als auch der Kreisschülerrat sehen in der beschriebenen Problematik eine gravierende Störung und Einschränkung des Schulunterrichts bzw. der beruflichen Ausbildung, verbunden mit erheblichen Nachteilen gegenüber anderen Schulen im Landkreis. Wir erkennen in der Situation insbesondere auch einen alarmierenden Standortnachteil der Georg-Sonnin-Schule gegenüber dem Berufsschulangebot benachbarter Landkreise. Die Probleme müssen jetzt schnellstmöglich abgestellt werden.
Der Landkreis wurde von den Eltern- und Schülergremien am 10.01.2025 um Stellungnahme gebeten – diese ist bislang nicht erfolgt. Gleichzeitig wurde gegenüber dem Landkreis angekündigt, zu diesem Thema in der nächsten Schulausschusssitzung einen Antrag stellen zu wollen.
Stellungnahme der Verwaltung vom 06.02.2025:
Das WLAN-Problem an der Georg-Sonnin-Schule stellt sich als relativ komplex dar und kann nicht einfach durch die Beauftragung eines externen Dienstleisters behoben werden.
Unter Anderem aus Sicherheitsgründen wurde bei der Überführung auf das neue System entschieden, private Endgeräte (byod – bring your own device) in einem eigenen Netzwerk (vlan) zu isolieren. Es wird jedoch von allen Geräten (private Endgeräte sowie Schulgeräte) das gleiche W-LAN als „Eingangstür“ genutzt, die Aufteilung in die unterschiedlichen Netzwerke („private Endgeräte-Netzwerk“ und „Schulgerät-Netzwerk“) erfolgt hinter der „Eingangstür“. Um die Trennung sicherzustellen, werden den Benutzern unterschiedliche Berechtigungsgruppen (eine für private Endgeräte, eine für Schulgeräte) zugewiesen. Anfänglich wurden Störungen und Überlastungen in den jeweiligen Funkfrequenzen vermutet. Da die Anpassungen jedoch immer nur Teilverbesserungen brachten wurde eine erweiterte Problemanalyse eingerichtet, die Kapazität des WLANS erhöht (weitere Kanäle im 5 GHz-Bereich), sowie eine neue Netzwerk-Einstellung erarbeitet. In Abstimmung mit der BBS II soll die Stabilität dieser neuen Einstellungen noch 1-2 Wochen beobachtet werden.
Sollten die bisher vorgenommenen Einstellungen nicht zu dem gewünschten Erfolg führen, besteht die Möglichkeit, ein weiteres W-LAN für die privaten Endgeräte (als „zweite Eingangstür“) einzurichten. Die Berechtigungen werden dann über den jeweiligen W-LAN-Zugang geregelt. Diese Lösung setzt voraus, dass das W-LAN auf den privaten Endgeräten einmalig neu eingerichtet werden muss. Die technische Überprüfung dieser Lösung findet bereits in einer Testumgebung des Landkreises statt.
Die IPADs, die für die Schule beschafft wurden, entsprechen den vom Land vorgegebenen Rahmenbedingungen (u.a. RdErl. d. MK vom 08.08.2019, zuletzt geändert mit RdErl. d. MK v. 04.06.2021 und Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Bundes und der Länder) und wurden im Benehmen mit der Schule von der Kreisverwaltung beschafft. Die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten erfolgte nach Vorgabe des MK pandemiebedingt kurzfristig und einmalig. Ein Anspruch auf eine dauerhafte Ausstattung der Lehrkräfte durch die Schulträger kann daraus nicht abgeleitet werden, ebenso wenig die Ersatzbeschaffung für defekte Geräte (s. Handreichung des MK zur Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Programms „Leihgeräte für Lehrkräfte“ des Bundes und der Länder).
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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124 kB
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2
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(wie Dokument)
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116,2 kB
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