Beschlussvorlage - 2025/152
Grunddaten
- Betreff:
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Investitionen in die Erneuerung des Mobiliars für die Grund- und Oberschule Neuhaus/Elbe, Oberschulzweig
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Srugis, Freia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Schule und Bildung
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Beratung
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19.06.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Kreistag stimmt der Anschaffung von neuem Mobiliar an der Grund- und Oberschule Neuhaus zu und stellt die finanziellen Mittel in Höhe von 100.000 € zur Verfügung. Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die notwendigen Schritte zur Umsetzung der Investition in Abstimmung mit der Schulleitung einzuleiten.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Schulleitung der Grund- und Oberschule Neuhaus/Elbe hat erstmals im Jahr 2024 auf den dringenden Investitionsbedarf im Bereich Mobiliar hingewiesen. Die bestehende Ausstattung stammt überwiegend aus den Jahren 1993/1995 und entspricht nicht mehr den Anforderungen an eine moderne, förderliche Lernumgebung. Trotz bereits getätigter Anschaffungen aus Mitteln aus dem Schulbudget in Höhe von über 31.000 Euro bleibt weiterer Bedarf bestehen, um den Unterrichtsbetrieb zukunftsfähig zu gestalten.
Ziel der Investition ist die Modernisierung und Erweiterung des Schulmobiliars, insbesondere in den Klassenräumen der 2. Etage der Schule sowie die Ausstattung von Lehrerarbeitsplätzen und gemeinschaftlich genutzten Flächen.
Die Maßnahme dient der Umsetzung moderner pädagogischer Konzepte wie kooperativem und gruppenbasiertem Arbeiten (Nutzung von Flurnischen) sowie der langfristigen Qualitätssicherung des Schulstandorts Neuhaus. Die Bereitstellung der Möbel stellt sicher, dass Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte unter zeitgemäßen Bedingungen arbeiten und lernen können. Die Mittel stehen im Haushalt zur Verfügung. Die Summe steht unter der Investitionsnummer 5500.24.02 zur Verfügung. Sie werden dort nicht mehr benötgt. Die IGS Embsen verfügt über ausreichende Investitionsmittel um die neu hergestellten Räume ausstatten zu können.
Der aktuelle Antrag mit Angebotssumme wird als Anlage beigefügt.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 100.000 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| x | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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