Beschlussvorlage - 2025/135
Grunddaten
- Betreff:
-
Investive Sportförderung Juni 2025
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Klimacheck:
- keine wesentlichen Auswirkungen
- Federführend:
- Klimaschutz/ Kreisentwicklung/ Wirtschaft
- Bearbeitung:
- Dorte Nette
- Verantwortlich:
- Nette, Dorte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur
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Beratung
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11.06.2025
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 1 des MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. über
44.500,00 € wird bewilligt. Der Betrag in Höhe von 44,500,00 € wird aufgeteilt für die Jahre 2025 und 2026 in Höhe von jeweils 22.250,00 €. Für das Jahr 2026 gilt dieser Beschluss unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
2.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 2 des VfL Lüneburg e.V. über 13.500,00 € wird bewilligt.
3.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 3 des SV Eintracht Lüneburg über 5.001,50 € wird bewilligt.
4.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 4 des MTV „Frisch Auf“ Amelinghausen über 19.670,00 €
wird bewilligt.
5.) Der im Sachverhalt aufgeführte Antrag 5 des TUS Barendorf über 6.278,50 € wird bewilligt.
Sachverhalt
Sachlage:
Für das Haushaltsjahr 2025 stehen noch 66.700,- € an nicht gebundenen Haushaltsmitteln aus dem
(investiven) Strukturentwicklungsfonds -Sparte Sportförderung- zur Verfügung.
Folgende Anträge liegen der Verwaltung vor:
Zu 1.) Die Flutlichtanlage auf den Sportplätzen im Hasenburger Grund wird derzeit mit einer veralteten Beleuchtungstechnik betrieben. Der MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. plant, diese Technik durch eine LED- Flutlichtanlage zu ersetzen. Zudem müssen die Flutlichtmasten aufgrund der Standfestigkeit teilweise ausgetauscht werden.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist
aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Nach § 3 Abs. 2 der Richtlinie zur Sportförderung kann der Kreisausschuss bei Neubaumaßnahmen von Sportstätten und Großbaumaßnahmen in Ausnahme zu Absatz 1 Satz 2 beschließen, dass eine Förderung in mehreren Jahresscheiben erfolgt. Die maximale Höhe einer Jahresscheibe beträgt hierbei 25.000,00 €. Eine
Großbaumaßnahme ist eine Maßnahme deren Umsetzung mehr als 100.000,00 € beträgt.
Diese Maßnahme beim MTV Treubund Lüneburg von 1848 e.V. kostet insgesamt 200.000,00 €. Die beantragte Summe in Höhe von 44.500,00 € wird aufgeteilt für die Jahre 2025 und 2026 in Höhe von jeweils 22.250,00 €. Für das Jahr 2026 gilt dieser Beschluss unter dem Vorbehalt, dass die Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Zu 2.) Der VfL Lüneburg e.V. plant den Aufbau einer neuen, modernen Spielbande für Inlinehockey in der Sporthalle Lünepark. Die vorhandene, vor 15 Jahren in Eigenleistung hergestellte Bande ist in die Jahre gekommen und für den Spielbetrieb nicht mehr zu verantworten. Eine neue Bande muss den Regularien des Verbandes entsprechen und kann in Eigenleistung nicht mehr hergestellt werden.
Nach § 4 Abs. 6 Nr. c) der Richtlinie zur Sportförderung sind bauliche Anlagen der Banden- und Tribünenwerbung nicht förderfähig. Im Ausschuss für Sport, Partnerschaft und Kultur am 11.06.2025 wurde mehrheitlich beschlossen, dass hier keine Werbung vorgesehen ist und damit besteht auch kein Ausschluss nach § 4 Abs. 6 Nr. c der Richtlinie zur Sportförderung.
Die Mittel aus der Sparte „Sportförderung“ werden nach der Richtlinie nach dem „Windhundprinzip“ verteilt. Die eingegangenen 5 Anträge werden daher chronologisch nach dem Eingangsdatum aufgelistet und auch entsprechend werden die Mittel verteilt.
Weiterhin ist anzumerken, dass eine Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses von bis zu 30 % der förderfähigen Kosten erfolgt (§ 3 Abs. 1 der Richtlinie für Sportförderung). Der Antrag geht von einem Zuschuss in Höhe von 33,33 % aus. Statt der beantragten 15.000,00 € (33,33 %) können daher nur 13.500,00 € (30 %) bewilligt werden.
Zu 3.) Der SV Eintracht Lüneburg stellt einen Antrag für die Umrüstung der vorhandenen Flutlichtanlage auf LED- Beleuchtung in Höhe von 5.001,50 €.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt.
Eine Bewilligung des Förderantrages ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 4.) Der Verein MTV „Frisch Auf“ Amelinghausen wächst stetig mit seinen Mitgliederzahlen. Das Sportangebot wird hervorragend angenommen. Die räumlichen Kapazitäten in der Samtgemeinde Amelinghausen sind erschöpft (z.B. wird die Lopauhalle u.a. von vier Vereinen genutzt). Zudem nutzt der Verein mittlerweile externe Räume, welche kostenintensiv angemietet werden. Um im Gesundheitssport gute Angebote zu machen, benötigt der Verein dringend weitere angemessene Räume, welche hiermit geschaffen werden sollen.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist
aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Zu 5.) Der TUS Barendorf plant die Erweiterung des Flutlichtes (LED). Dadurch können zeitgleich mehrere Gruppen trainieren, zumal die Mitgliederzahlen im Jugend- und Frauenbereich gestiegen sind. Eine Erweiterung ist notwendig, um gleichwertige Trainingsbedingungen bieten zu können.
Die Voraussetzungen der Richtlinie zur Sportförderung sind erfüllt. Eine Bewilligung des Förderantrages ist
aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und unterstützenswert.
Dieser Antrag ist vom Zeitraum her als letztes beim Landkreis Lüneburg eingegangen.
Beantragt wurden seitens des Vereines insgesamt 22.546,- €, vorhanden sind jedoch unter Berücksichtigung der vorgenannten vier Anträge nur noch 6.278,50 €.
Damit sind die Mittel aus der Sparte Sportförderung in Höhe von insgesamt 220.000,- € für das Jahr 2025 vollständig ausgeschöpft. Sollten Ende des Jahres 2025 noch Mittel aus den anderen Sparten des (investiven) Strukturentwicklungsfonds zur Verfügung stehen, so kann dem TUS Barendorf noch der restliche Betrag in Höhe von 16.267,50 € zugeteilt werden.
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
a) | für die Umsetzung der Maßnahmen: | 66.700,00 € |
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b) | an Folgekosten: | € |
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c) | Haushaltsrechtlich gesichert: |
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| X | im Haushaltsplan veranschlagt |
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| durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe |
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| durch Mittelverschiebung im Budget |
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| Begründung: |
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| Sonstiges: |
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d) | mögliche Einnahmen: wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen: |
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| ja |
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| X | nein |
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| klärungsbedürftig |
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Klimawirkungsprüfung:
Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?
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| X | keine wesentlichen Auswirkungen |
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| positive Auswirkungen (Begründung) |
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| negative Auswirkungen (Begründung) |
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| Begründung: |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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16,5 kB
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