Danach suchen andere
Zum Inhalt springen
Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/156

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Kreistag stimmt der beigefügten Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Hansestadt Lüneburg und der Euthanasie-Gedenkstätte Lüneburg gGmbH zu.

 

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

 

Die »Euthanasie«-Gedenkstätte Lüneburg gGmbH vermittelt, bewahrt und erforscht die Geschichte des nationalsozialistischen Krankenmordes in Lüneburg.

Sie befindet sich auf dem Gelände der heutigen Psychiatrischen Klinik Lüneburg Die „Euthanasie“-Gedenkstätte wurde am 25. November 2004 als „Bildungs- und Gedenkstätte ‚Opfer der NS-Psychiatrie‘ Lüneburg“ eröffnet. Seit 1. September 2015 trägt sie den neuen Namen „Euthanasie“-Gedenkstätte Lüneburg. Am 30. August 2020 wurde das neue Bildungszentrum der Gedenkstätte im „Alten Gärtnerhaus eingeweiht.

Durch ihre historisch-politische Bildungsarbeit trägt die Gedenkstätte zur Stärkung der demokratischen Kultur sowie zur Förderung von Inklusion und gesellschaftlicher Teilhabe bei.

Der damalige Niedersächsische Kultusminister Grant Hendrik Tonne zeichnete die »Euthanasie«-Gedenkstätte Lüneburg am 20. Juli 2022, als „Lernort für Demokratiebildung“ aus.

Um die Arbeit der Gedenkstätte nachhaltig zu sichern, haben die Hansestadt Lüneburg und der Landkreis Lüneburg gemeinsam eine Vereinbarung zur dauerhaften institutionellen Förderung der gGmbH erarbeitet. Der finanziellen Beteiligung wurde bereits zugestimmt. Frau Dr. Rudnick hat im letzten Jahr im Ausschuss für Schule und Bildung berichtet (Vorlage 2024/168), die Förderung wurde im Rahmen der Haushaltsberatungen beschlossen, die Mittel entsprechend veranschlagt. Die genaue Fördersumme ergibt sich aus der beigefügten Vereinbarung. Die Förderung steht jeweils unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushalts.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

30.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

120.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

19.06.2025 - Ausschuss für Schule und Bildung

Erweitern

23.06.2025 - Kreisausschuss

Erweitern

26.06.2025 - Kreistag

Diese Themen könnten Sie auch spannend finden?

Der Landkreis 

Kreisentwicklung

Wahlen

Landrat Jens Böther

Kreispolitik

Kreisverwaltung