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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/161

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Änderung des § 3 Abs. 1 und des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Flusslandschaft Elbe GmbH wird zugestimmt.

 

Die Zuschüsse der Gesellschafter an die GmbH von insgesamt 180.000 Euro, davon trägt der Landkreis Lüneburg 90.000 Euro, werden ab dem 01.01.2025 über eine Zuschussvereinbarung geregelt. Die Laufzeit der Zuschussvereinbarung beträgt drei Jahre.

 

Der Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung wird angewiesen, der Änderung des Gesellschaftsvertrages und dem Abschluss der Zuschussvereinbarung zuzustimmen.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist gemeinsam mit dem Landkreis Harburg Gesellschafter der Flusslandschaft Elbe GmbH. Da die Gesellschaft auf dauerhafte Zuschüsse der Gesellschafter angewiesen ist, sind die beiden Landkreise gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages verpflichtet, jährlich jeweils 90.000 Euro, insgesamt somit 180.000 Euro, an die GmbH zu zahlen.

 

Um künftig flexibler auf steigende Kosten der Gesellschaft, z. B. durch Inflation oder aufgrund höherer Personalkosten, reagieren zu können, haben sich die beiden Gesellschafter darauf verständigt, dass ab 2025 eine Zuschussvereinbarung die laufenden Gesellschafterzuschüsse regeln soll. Im Gegenzug soll die bisherige Regelung über die konkrete Höhe der Zuschüsse in § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages entfallen. Es ist zunftig keine Änderung des Gesellschaftsvertrages mehr erforderlich, wenn sich die Höhe der Zuschüsse ändert.

 

Die jährlichen Zuschüsse sollen unverändert 180.000 Euro betragen. Davon entfallen jeweils 90.000 Euro auf den Landkreis Lüneburg und den Landkreis Harburg. Die Zahlung der Zuschüsse erfolgt in 4 Raten jeweils zum Quartalsbeginn. Durch die Einführung einer Zuschussvereinbarung ist nunmehr letztmalig eine Änderung des § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages notwendig.

 

Des Weiteren wurde die regionale Zuständigkeit in § 3 Abs. 1 geändert und etwas allgemeiner formuliert.

 

Der Änderungsentwurf des Gesellschaftsvertrages, der aktuelle Gesellschaftsvertrag der Flusslandschaft Elbe GmbH sowie der Entwurf der Zuschussvereinbarung sind als Anlage beigefügt.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

90.000 €r 2025

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

90.000 € p. a.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

X

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

X

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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