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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/166

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg werden angewiesen, der Erhöhung des Eigenkapitals auf 250.000,00 Euro durch eine Einlage des Landkreises Lüneburg in Höhe von 225.000,00 Euro in die Kapitalrücklage zuzustimmen.

 

Der außerplanmäßigen Auszahlung beim Produkt 547-000 in Höhe von 225.000,00 € wird gemäß § 117 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) zugestimmt.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Zur Betriebsaufnahme der MOIN Mobilitätsinfrastruktur und betriebs GmbH Landkreis Lüneburg (MOIN) ist eine Konzessionr den öffentlichen Nahverkehr Voraussetzung dafür, dass die MOIN den Linienverkehr im Landkreis Lüneburg ab dem 01.01.2026 übernehmen darf. Eine entsprechende Antragstellung bei der Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) wird aktuell von der MOIN vorbereitet.

 

Um die Anforderungen r die Konzession aus der EU-Verordnung 1071/2009 an die finanzielle Leistungsfähigkeit zu erfüllen, muss nachgewiesen werden, dass die Gesellschaft in jedem Geschäftsjahr mit einem Eigenkapital in Höhe von mindestens 9.000 €r das erste genutzte Fahrzeug und 5.000 €r jedes weitere genutzte Fahrzeug ausgestattet ist.

 

Aktuell verfügt die MOIN über ein Eigenkapital (Stammkapital) von 25.000 €. Gewinnrücklagen oder ähnliches sind noch nicht vorhanden.

 

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer Kapitalerhöhung durch eine Einzahlung in das Stammkapital oder einer Kapitalrücklage. Abweichend dazu kann der Eigenkapitalnachweis auch über eine Bankbürgschaft oder eine Versicherung über eine selbstschuldnerische Bürgschaft erbracht werden.

 

Die MOIN hat 20 Elektrobusse bestellt und beabsichtigt darüber hinaus die Anschaffung von 8 Midibussen und 13 gebrauchten Dieselfahrzeugen. Dies bedeutet, dass das Eigenkapital mindestens mit 209.000 € (40*5.000 €+1*9.000 €) ausgestattet sein muss. Um darüber hinaus noch weitere Reserven vorzuhalten, sollte das Eigenkapital auf mindestens 250.000,00 Euro anwachsen. Hierzu sollte eine Einzahlung in Höhe von 225.000 € durch den Landkreis Lüneburg in das Eigenkapital als Kapitalrücklage vorgenommen werden.

 

Der Betrag in Höhe von 225.000,00 € ist im Rahmen einer außerplanmäßigen Auszahlung gemäß § 117 Abs. 1 NKomVG bereitzustellen. Die außerplanmäßige Ausgabe ist ausfolgenden Gründen zeitlich und sachlich unabweisbar:

  • Da die MOIN den Linienverkehr zum 01.01.2026 sicherstellen muss, ist eine entsprechende Konzession für die Beförderung notwendig. Für diese Konzession ist ein gewisses Eigenkapital als Sicherheit notwendig. Aus diesem Grund muss das Eigenkapital um 225.000,00 € auf 250.000,00 € erhöht werden. Somit wäre eine sachliche Unabweisbarkeit gegeben.
  • Zeitlich unabweisbar ist es, da die Konzession jetzt beantragt werden muss, da ansonsten die Möglichkeit besteht, dass die MOIN den Linienverkehr zum 01.01.2026 nicht aufnehmen kann.

 

Die Deckung ist durch Minderauszahlungen in Höhe von 225.000,00 € bei der Investitionsnummer 4500.23.04 (Zuschuss Beschaffung von Bussen + Ladeinfrastruktur; Produkt 547-000) gewährleistet.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe t des Gesellschaftsvertrages der MOIN ist die Gesellschafterversammlung das zuständige Organ. Somit sind die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung der MOIN mit einem Weisungsbeschluss auszustatten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

225.000,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

0,00 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

x

durch außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

x

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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