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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/169

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

 

Es wird vorgeschlagen, einen der beiden Beschlüsse zu fassen. Die Verwaltung präferiert den Vorschlag 1.

 

Beschlussvorschlag 1:

Die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“ wird als dauerhaftes Beratungsangebot weitergeführt. Mittel in Höhe von 10.000 Euro werden hierfür jährlich im laufenden Haushalt bereitgestellt.

 

Beschlussvorschlag 2:

Die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“ wird weiterhin über den (investiven) Strukturentwicklungsfonds finanziert. Hierfür wird weiterhin jährlich ein neuer Antrag auf Zuschuss durch die Hansestadt Lüneburg gestellt werden.

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Sachverhalt

 

 

 

 

 

 

 

 

Sachlage:

Es wird auf die Vorlagen 2021/458, 2022/402 und 2021/458-1 verwiesen.

 

Die Anschubberatung „Klimaschutz daheim“ ist ein Beratungsangebot des Landkreises und der Hansestadt Lüneburg für Bürgerinnen und Bürger, um eine unabhängige Energieberatung zu erhalten. Ziel ist es die energetische Sanierung und den Einsatz erneuerbarer Energien zu fördern und so zu dem Ziel der Klimaneutralität im Landkreis beizutragen.

 

Wie im Ausschuss für Klimaneutralität 2030 am 27.11.2024 berichtet wurde, teilten sich die bisherigen Beratungen zwischen Landkreis Lüneburg und Hansestadt wie folgt auf.

 

Jahr

Insgesamt

Landkreis Lüneburg

Hansestadt Lüneburg

2022

105

44

61

2023

88

31

57

2024

98

42

56

 

Bislang wurde die Anschubberatung aus dem (investiven) Strukturentwicklungsfonds finanziert. Der Landkreis Lüneburg möchte nun die Anschubberatung gemeinsam mit der Hansestadt Lüneburg verstetigen und dauerhaft durch die jeweiligen laufenden Haushalte finanzieren.

Die Verstetigung der Anschubberatung würde zur Erreichung des Ziels der Klimaneutralität beitragen, weswegen das EPAP eine eigene Maßnahme (Nr. 112) hierfür vorsieht. Auf die Bewertung im Rahmen des eea rde sich eine Verstetigung der Anschubberatung insbesondere im zentralen Maßnahmenfeld „Beratung zu Energie und Klimaschutz/THG-Neutralität zu Bauvorhaben“ positiv auswirken.

Zudem sind die Nachfragen nach unabhängigen Energieberatungen im Landkreis Lüneburg groß. Im Jahr 2025 konnten von 120 möglichen Anschubberatungen bereits 90 Beratungen vergeben werden (Stand: 26.05.2025). Bei einer Verstetigung sollen in den kommenden Jahren mindestens 100 Beratungen jährlich angeboten werden können. Dafür müsste der Landkreis Lüneburg jährlich 10.000 Euro bereitstellen. Die kommunale Finanzierung der Anschubberatung ist ein Alleinstellungsmerkmal, zu dem das Klimaschutzmanagement sehr viel positive Rückmeldung durch Bürgerinnen und Bürger erhält.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

10.000 €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

x

Sonstiges: Die Mittel sollen im Haushalt 2026 berücksichtigt werden.

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

 

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

x

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Beschlüsse

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16.06.2025 - Ausschuss für Klimaneutralität 2030

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23.06.2025 - Kreisausschuss

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26.06.2025 - Kreistag

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