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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Anfrage an Fachausschuss / Kreistag - 2025/116

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Aufgrund der Arbeiten an der Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg-Soltau ist es zur Schließung von unbeschrankten Bahnübergängen gekommen. Es ist der Schiene "hochgezogen" wurden, sodass Fußnger oder landwirtschaftlicher Verkehr nicht mehr wie gewohnt passieren kann. 

 

1. Wann werden die Bahnübergänge (beschrankt oder unbeschrankt) wieder zurückgebaut?

 

2. Aufgrund welchen Beschlusses werden bei der Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg - Soltau im Landkreis Lüneburg Bahnübergänge geschlossen, sodass kein Bahnübergang über das Schienengleis mehr möglich ist? 

 

3. Wann hat die Verwaltung die Kreispolitik darüber informiert, dass es bei der Reaktivierung der Bahnstrecke Lüneburg-Soltau zur Schließung von unbeschrankten Bahnübergängen kommt?

 

4. Was unternimmt die Verwaltung um zu verhindern, dass es zu weiteren Schließung von unbeschrankten Bahnübergängen kommt?

 

 

 

 

 

 

 

1. Stellungnahme der Verwaltung vom 05.06.2025

 

In dem Abschlussbericht zum Reaktivierungsgutachten (Vorlage 2022/165) heißt es:
 

"Auf der gesamten Strecke zwischen Lüneburg und Soltau sind insgesamt 91 Bahnübergänge zu verzeichnen, auf den Abschnitt zwischen Lüneburg und Amelinghausen entfallen 27 Stück (30%) bei einem Streckenanteil von knapp 40%. Bezogen auf alle Bahnübergänge handelt es sich bei knapp der Hälfte (43 Stück) um „Feld-, Wald- und Wiesenwege“. Auch diese sind, soweit sie nicht entfallen können, durch einfache technische Sicherung anzupassen

 

Die SinON ist zuständig für die Strecke und somit auch für die Bahnübergänge. Bahnübergänge sind immer auch potenzielle Unfallschwerpunkte.
Es wurde neben den Aussagen aus dem Abschlussbericht auch durch die SinON kommuniziert, dass es für die Geschwindigkeitserhöhung auf der Bahn von 100 km/h notwendig ist, dass es nach der Reaktivierung nur noch technisch gesicherte Bahnübergänge für den motorisierten Verkehr an der Strecke geben wird und in dem Zuge auch einige Bahnübergänge geschlossen werden müssen.

 

Von den Schließungen der Bahnübergänge sind nur Privat- und Gemeindestraßenübergänge und keine Kreisstraßen betroffen.

Im Zuge der Vorbereitung zur Streckenreaktivierung der letzten Jahre wurden acht Bahnübergänge, die entweder nicht oder kaum genutzt wurden, in Absprache mit den Gemeinden und Anliegern zurückgebaut. Seit ca. einem Jahr ist die SinON im intensiven Austausch mit allen Gemeinden und direkt betroffenen Land- und Forstwirten.

In dem Prozess ist die SinON weit fortgeschritten und konnten an allen Bahnübergängen Einigungen erzielen oder sind kurz davor. Im nächsten Schritt wird für die gesamte Strecke das Planfeststellungsverfahren durchgeführt, d.h. die Planung incl. der Bahnübergänge wird öffentlich ausgelegt und im Anschluss planfestgestellt, soweit es keine qualifizierten Einsprüche im Verfahren gegeben hat. Stand heute werden noch etwa weitere 20 Bahnübergänge komplett für den Verkehr geschlossen, ca. 55 bleiben mit einer technischen Sicherung für den Motorisierten Verkehr offen. Incl. der 7 Brücken ergibt sich ein durchschnittlicher Bahnübergangsabstand unter einem Kilometer. 

r die gesamte Strecke bereitet die SinON aktuell das Planfeststellungsverfahren vor. Die Auslegung ist für den Herbst 2025 geplant.

 

Die SinON kann auf Wunsch der Politik im Mobilitätsausschuss am 21.August 2025 den aktuellen Sachstand zum Planfeststellungsverfahren und den Bahnübergängen vorstellen.

 

 

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