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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2025/185

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

 

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Das Vorschlagsrecht für die in die Vorschlagsliste aufzunehmenden Personen wird unter Anwendung des Verteilungsverfahrens nach DHondt gemäß § 71 Abs. 2 NKomVG wie folgt verteilt:

 

SPD Fraktion:     6 Wahlvorschläge

CDU Fraktion:     6 Wahlvorschläge

NDNIS 90/DIE GRÜNEN:   6 Wahlvorschläge

Gruppe FDP/ Die Unabhängigen:  2 Wahlvorschläge

Gruppe DIE LINKE /DIE PARTEI:  1 Wahlvorschlag

Gruppe AfD/ dieBasis:    1 Wahlvorschlag

 

Es sind noch zwei weitere Vorschlagsrechte zu verteilen. Da bei der SPD Fraktion, der CDU Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die gleichen Zahlenbruchteile bei der Berechnung vorliegen entscheidet gemäß § 71 Abs. 2 S. 5 NKomVG das Los. Das Los zieht gemäß § 71 Abs. 2 S. 6 NKomVG die oder der Vorsitzende der Vertretung.

 

r die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

 

  1. In die dem Verwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen aufzunehmen:

.

.

.

 

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Sachverhalt

 

 

 

 

Sachlage:

Die 5-jährige Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter bei dem Verwaltungsgerichtneburg läuft am 18. Juli 2025 ab. Nach § 29 Abs. 2 VwGO bleiben sie nach Ablauf ihrer Amtszeit im Amt, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Eine erneute Wahl ist zulässig.

 

Die Landkreise des Verwaltungsgerichtsbezirks stellen jeweils eine Vorschlagsliste auf. Hierbei ist die doppelte Anzahl der nach § 27 VwGO erforderlichen ehrenamtlichen Richterinnen und Richter zugrunde zu legen. Für die Aufnahme in die Vorschlagsliste ist gemäß § 28 VwGO die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder der Vertretungskörperschaft des Kreises oder der kreisfreien Stadt, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich.

 

In die dem Verwaltungsgericht Lüneburg vorzulegende Vorschlagsliste des Landkreises Lüneburg sind insgesamt 24 Personen aufzunehmen.

 

Im Laufe des bisherigen Verfahrens wurden die Städte, die Gemeinden und die Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg angeschrieben und gebeten, geeignete Personen zu benennen. Die vorgeschlagenen Personen sollten bereit sein das Amt im Falle einer Wahl auszuüben. Die von den Gemeinden eingereichten Vorschläge sind in der Anlage 1 in einer Liste zusammengestellt. Für die Verteilung der Vorschläge schlägt die Verwaltung das Verteilungsverfahren DHondt nach § 71 Abs. 2 NKomVG vor.

 

Es steht dem Kreistag frei auch andere Personen zu benennen. Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Wahl wird auf den beigefügten Auszug der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

a)

r die Umsetzung der Maßnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b)

an Folgekosten:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

c)

Haushaltsrechtlich gesichert:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsplan veranschlagt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch überplanmäßige/außerplanmäßige Ausgabe

 

 

 

 

 

 

 

 

 

durch Mittelverschiebung im Budget

 

 

 

 

Begründung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Sonstiges:

 

 

 

 

d)

gliche Einnahmen:

wenn ja, umsatzsteuerliche Relevanz der Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

 

 

 

 

 

klärungsbedürftig

 

 

 

Klimawirkungsprüfung:

 

Hat das Vorhaben eine Klimarelevanz?

 

 

 

 

 

 

 

x

keine wesentlichen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

positive Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

negative Auswirkungen (Begründung)

 

 

 

 

 

 

 

 

Begründung:

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.06.2025 - Kreisausschuss

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26.06.2025 - Kreistag

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