Beschlussvorlage - 2006/013
Grunddaten
- Betreff:
-
Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen zum 1.1.2009;Anwendung des bis zum 31.12.2005 geltenden Haushaltsrechts bis einschließlich Haushaltsjahr 2008
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanz- und Beteiligungsmanagement
- Bearbeitung:
- Björn Mennrich
- Verantwortlich:
- Mennrich, Björn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.02.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Umstellung auf das Neue Kommunale
Rechnungswesen (NKR) erfolgt beim Landkreis Lüneburg einschließlich des
kreiseigenen Betriebes Straßenbau und –unterhaltung zum 1.1.2009. Es wird
angestrebt, die Vorbereitungen für einen kameralen/doppischen Parallelbetrieb
bis zum 1.1.2008 abzuschließen. Mögliche Synergieeffekte in der
Umstellungsphase durch eine Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden
und Samtgemeinden sind zu nutzen.
Bis zum Umstellungszeitpunkt werden die
bis zum 31.12.2005 geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen der
Niedersächsischen Gemeindeordnung einschließlich der zugehörigen
Verordnungsregelungen weiter angewendet.
Für den Eigenbetrieb Straßenbau und
–unterhaltung bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO anwendbar (Geltung der
Eigenbetriebsverordnung).
Sachverhalt
Sachlage:
Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 9.11.2005
das Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung
gemeindewirtschaftlicher Vorschriften verabschiedet. Das Gesetz sieht eine
Umstellung des kommunalen Haushaltsrechts von der Kameralistik auf die
kaufmännisch orientierte doppelte Haushaltsführung (Doppik) vor. Durch den
neuen Rechnungsstil wird die Möglichkeit geschaffen, vollständige Informationen
über das Aufkommen und den Verbrauch der finanziellen, sachlichen und
personellen Ressourcen darzustellen. Der Einsatz betriebswirtschaftlicher
Methoden und Instrumente wird zu mehr Transparenz führen. Die neuen Regelungen
sind zum 1.1.2006 in Kraft getreten.
Nach den Übergangsregelungen zum o. g. Gesetz kann der Kreistag
den Beschluss fassen, dass eine Haushaltsumstellung zum 1.1.2006 nicht erfolgt
und die bisherigen Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der
zugehörigen Verordnungsregelungen, insbesondere der
Gemeindehaushaltsverordnung, für weiterhin anwendbar erklären, längstens jedoch
bis zum Haushaltsjahr 2011.
Die Einführung des NKR setzt beim Landkreis Lüneburg
umfangreiche Vorarbeiten, wie die Neuorganisation des Finanzmanagements, die
Umstellung auf eine modifizierte kaufmännische Buchhaltung sowie eine
Vermögenserfassung und –bewertung für die Eröffnungsbilanz, voraus. Aus
diesem Grund ist eine sofortige Haushaltsumstellung nicht durchführbar. Der
Landkreis Lüneburg muss daher die gesetzliche Optionsmöglichkeit nutzen, bis
zum Umstieg auf das NKR nach altem Recht zu verfahren.
Die Verwaltung schlägt vor, erstmals für das Haushaltsjahr 2009 einen Haushalt nach neuem Haushaltsrecht aufzustellen. Es wird angestrebt, dass die Vorbereitungen für einen kameralen/doppischen Parallelbetrieb bis zum 1.1.2008 abgeschlossen sind. Die Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens soll im Rahmen eines Projektes erfolgen, für welches auch externe Beratung in Anspruch genommen werden muss. Einzelheiten ergeben sich aus dem anliegenden Projektentwurf. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Bei der Einführung des NKR wird eine Kooperation mit den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden angestrebt.
