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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/013

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Umstellung auf das Neue Kommunale Rechnungswesen (NKR) erfolgt beim Landkreis Lüneburg einschließlich des kreiseigenen Betriebes Straßenbau und –unterhaltung zum 1.1.2009. Es wird angestrebt, die Vorbereitungen für einen kameralen/doppischen Parallelbetrieb bis zum 1.1.2008 abzuschließen. Mögliche Synergieeffekte in der Umstellungsphase durch eine Zusammenarbeit mit den kreisangehörigen Städten, Gemeinden und Samtgemeinden sind zu nutzen.

Bis zum Umstellungszeitpunkt werden die bis zum 31.12.2005 geltenden haushaltsrechtlichen Regelungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung einschließlich der zugehörigen Verordnungsregelungen weiter angewendet.

Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung bleibt bis dahin § 113 Abs. 1 NGO anwendbar (Geltung der Eigenbetriebsverordnung).

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner Sitzung am 9.11.2005 das Gesetz zur Neuordnung des Gemeindehaushaltsrechts und zur Änderung gemeindewirtschaftlicher Vorschriften verabschiedet. Das Gesetz sieht eine Umstellung des kommunalen Haushaltsrechts von der Kameralistik auf die kaufmännisch orientierte doppelte Haushaltsführung (Doppik) vor. Durch den neuen Rechnungsstil wird die Möglichkeit geschaffen, vollständige Informationen über das Aufkommen und den Verbrauch der finanziellen, sachlichen und personellen Ressourcen darzustellen. Der Einsatz betriebswirtschaftlicher Methoden und Instrumente wird zu mehr Transparenz führen. Die neuen Regelungen sind zum 1.1.2006 in Kraft getreten.

 

Nach den Übergangsregelungen zum o. g. Gesetz kann der Kreistag den Beschluss fassen, dass eine Haushaltsumstellung zum 1.1.2006 nicht erfolgt und die bisherigen Bestimmungen der Niedersächsischen Gemeindeordnung und der zugehörigen Verordnungsregelungen, insbesondere der Gemeindehaushaltsverordnung, für weiterhin anwendbar erklären, längstens jedoch bis zum Haushaltsjahr 2011.

 

Die Einführung des NKR setzt beim Landkreis Lüneburg umfangreiche Vorarbeiten, wie die Neuorganisation des Finanzmanagements, die Umstellung auf eine modifizierte kaufmännische Buchhaltung sowie eine Vermögenserfassung und –bewertung für die Eröffnungsbilanz, voraus. Aus diesem Grund ist eine sofortige Haushaltsumstellung nicht durchführbar. Der Landkreis Lüneburg muss daher die gesetzliche Optionsmöglichkeit nutzen, bis zum Umstieg auf das NKR nach altem Recht zu verfahren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, erstmals für das Haushaltsjahr 2009 einen Haushalt nach neuem Haushaltsrecht aufzustellen. Es wird angestrebt, dass die Vorbereitungen für einen kameralen/doppischen Parallelbetrieb bis zum 1.1.2008 abgeschlossen sind. Die Umstellung des kommunalen Haushalts- und Rechnungswesens soll im Rahmen eines Projektes erfolgen, für welches auch externe Beratung in Anspruch genommen werden muss. Einzelheiten ergeben sich aus dem anliegenden Projektentwurf. Entsprechende Haushaltsmittel stehen zur Verfügung. Bei der Einführung des NKR wird eine Kooperation mit den kreisangehörigen Gemeinden und Samtgemeinden angestrebt.

 

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Beschlüsse

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20.02.2006 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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