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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2006/007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 20.02.2006:

„Bis zur endgültigen Klärung der weiteren Vergabemöglichkeiten von Sozialräumen an freie Träger der Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg stellt das Landkreisjugendamt vor Ort, d.h. in den jeweils betroffenen Sozialräumen, mit eigenem Fachpersonal kompetente Beratungsmöglichkeiten für die ambulanten Hilfen zur Erziehung sicher.“

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Sachverhalt

Sachlage:

„Gemäß § 8 Sozialgesetzbuch – Erstes Buch – haben junge Menschen und Personenberechtigte ein Recht, Leistungen der öffentlichen Jugendhilfe, welche die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung in der Familie unterstützen und ergänzen, in Anspruch zu nehmen. Die Zuständigkeit für die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wurde in § 27 SGB I den Landkreisen zugewiesen, die hierbei mit der freien Jugendhilfe zusammen arbeiten können.

Damit die Rechte der jungen Menschen und ihrer Personenberechtigten auch in den Bereichen gewahrt sind, in denen zur Zeit keine Sozialraumverträge abgeschlossen werden können, hat der Landkreis den Rechtsanspruch durch Beratungsstellen in der Fläche abzusichern.

Es ist unbestritten, das Maßnahmen zur Verhinderung abweichenden Verhaltens, wozu Beratungsstellen zählen, letztlich Kosten bei der ambulanten und stationären Jugendhilfe einsparen.“

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Beschlüsse

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20.02.2006 - Kreistag - zurückgezogen

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