Antrag an den Kreistag - 2006/007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 06.01.2006 (Eingang 06.01.2006);Sozialräume im Landkreis Lüneburg
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Papenberg, Nicole
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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20.02.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die SPD-Kreistagsfraktion beantragt folgende Beschlussfassung
durch den Kreistag am 20.02.2006:
Bis zur endgültigen Klärung der weiteren Vergabemöglichkeiten
von Sozialräumen an freie Träger der Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg stellt
das Landkreisjugendamt vor Ort, d.h. in den jeweils betroffenen Sozialräumen,
mit eigenem Fachpersonal kompetente Beratungsmöglichkeiten für die ambulanten
Hilfen zur Erziehung sicher.
Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß § 8 Sozialgesetzbuch Erstes Buch haben junge
Menschen und Personenberechtigte ein Recht, Leistungen der öffentlichen
Jugendhilfe, welche die Entwicklung junger Menschen fördern und die Erziehung
in der Familie unterstützen und ergänzen, in Anspruch zu nehmen. Die
Zuständigkeit für die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe wurde in § 27 SGB
I den Landkreisen zugewiesen, die hierbei mit der freien Jugendhilfe zusammen
arbeiten können.
Damit die Rechte der jungen Menschen und ihrer
Personenberechtigten auch in den Bereichen gewahrt sind, in denen zur Zeit
keine Sozialraumverträge abgeschlossen werden können, hat der Landkreis den
Rechtsanspruch durch Beratungsstellen in der Fläche abzusichern.
Es ist unbestritten, das Maßnahmen zur Verhinderung
abweichenden Verhaltens, wozu Beratungsstellen zählen, letztlich Kosten bei der
ambulanten und stationären Jugendhilfe einsparen.
