Beschlussvorlage - 2006/003
Grunddaten
- Betreff:
-
Erlass einer vierten Änderungsverordnung zur Taxenordnung des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauen
- Bearbeitung:
- Sabine Mindt
- Verantwortlich:
- Mindt, Sabine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Beratung
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20.02.2006
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Sachverhalt
Sachlage:
Für den Landkreis Lüneburg mit Ausnahme des Gebietes der Stadt
Lüneburg gilt zur Zeit die vom Kreistag am 13.10.1997 beschlossene
Taxenordnung, die 1. Änderungsverordnung, beschlossen vom Kreistag am
10.04.2000, die 2. Änderungsverordnung, beschlossen vom Kreistag am 12.11.2001
sowie die 3. Änderungsverordnung, beschlossen vom Kreistag am 20.06.2005. Die
Taxenordnung sowie die 1. 3. Änderungsverordnung wurden seinerzeit aufgrund
eines Unternehmers, der sich in Radbruch niedergelassen hat, erlassen. Nach wie
vor gibt es nur dieses Unternehmen in Radbruch mit zur Zeit zwei Taxen. Die
seinerzeit beschlossene Taxenordnung sowie die 1. 3. Änderungsverordnung
lehnen sich an die der Stadt Lüneburg an, insbesondere sind die dort
festgesetzten Beförderungsentgelte übernommen worden. Dies gilt auch für diese
zu beschließende 4. Änderungsverordnung (Anlage 1 - Änderungen sind in
Fettdruck hervorgehoben).
Durch die Preisentwicklungen haben die Taxenunternehmer über
Ihren Verband im Bereich der Stadt Lüneburg höhere Tarife gefordert.
Vom Rat der Stadt Lüneburg wurde daraufhin über neue Tarife
beraten. Dem Vorschlag des Verbandes den Bereitstellungspreis auf 2,20 (bisher
2,00 ) festzusetzen, sowie für die ersten vier Kilometer je km 1,50 (statt
bisher 1,40 ) zu berechnen und ab dem fünften Kilometer je km 1,30 (statt bisher 1,20 ) wurde
zugestimmt. Die 6. Änderungsverordnung der Stadt Lüneburg ist mit Datum vom
14.12.2005 in Kraft getreten.
Von hier erscheint die beantragte Erhöhung gerechtfertigt, so
dass der § 7 der Taxenordnung des Landkreises Lüneburg dem § 8 der Taxenordnung
der Stadt Lüneburg angeglichen werden sollte.
Die IHK und der Gesamtverband Verkehrsgewerbe haben dem Entwurf
zugestimmt.
