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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2003/133

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Werks- und Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag zu beschließen:

a)      Der Jahresabschluss und der Lagebericht zum 31.12.2002 des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung wird ohne Einwendungen festgestellt;

b)     Die Entlastung der Werksleitung für das Geschäftsjahr 2002 wird beschlossen;

c)      Der ausgewiesene Jahresgewinn 2002 in Höhe von 532.769,90€ wird wie folgt verwendet: 432.769,90€ werden dem Eigenkapital des Betriebs zugeführt und 100.000,00€ werden an den Landkreis Lüneburg als Träger ausgeschüttet.

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Sachverhalt

Sachlage:

Gemäß § 123 NGO ist der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung des Betriebs Straßenbau und –unterhaltung daraufhin zu prüfen, ob sie den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.

Auf Vorschlag der Werksleitung hat das Kommunalprüfungsamt der Bezirksregierung Lüneburg der Beauftragung der MIRA Audit AG als Abschlussprüfer zugestimmt.

Der Auftrag zur Prüfung wurde am 28.04.2003 von der Werksleitung erteilt. Die Prüfung fand in der Zeit vom 28.04. bis 12.06.2003 statt.

Art, Gegenstand und Umfang der Prüfung sind aus dem als Anlage beigefügten Bericht vom 12.06.2003 ersichtlich. Der Feststellungsvermerk des Kommunalprüfungsamtes der Bezirksregierung Lüneburg wurde am 04.08.2003 erteilt.

Die Prüfung des Wirtschaftsprüfers hat zu keinen Einwendungen geführt.

Weitere Einzelheiten zum Bericht werden, soweit gewünscht, in der Sitzung vorgetragen. Für Auskünfte steht auch der Wirtschaftsprüfer, Herr Lorek, während der Sitzung zur Verfügung.

 

Gemäß § 30 der Eigenbetriebsverordnung muss der Kreistag den Jahresabschluss und den Lagebericht feststellen. Gleichzeitig ist über die Entlastung der Werksleitung sowie über die Verwendung des Jahresgewinns zu beschließen.

Die Bilanz weist zum 31.12.2002 einen Bilanzgewinn in Höhe von 532.769,90€ aus.

 

Die Werksleitung schlägt vor, einen Teil des Bilanzgewinns (432.769,90€) zur Stärkung der Eigenkapitaldecke dem Eigenkapital zuzuführen. Einzelheiten zur Eigenkapitalstruktur zum Bilanzstichtag unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung werden mündlich vorgetragen.

Der restliche Bilanzgewinn in Höhe von 100.000,00€ soll als Gewinnausschüttung an den Träger abgeführt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

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Beschlüsse

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26.08.2003 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - ungeändert beschlossen

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10.11.2003 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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