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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/021

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der Landrat wird vorbehaltlich der Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ermächtigt, Darlehensverträge bis zur Gesamtsumme von 7.636.900 Euro abzuschließen.
  2. Die Darlehensverträge sind höchstens über eine Laufzeit von 30 Jahren mit dem Kreditinstitut abzuschließen, das zum Zeitpunkt der notwendigen Darlehensaufnahme die günstigsten Konditionen offeriert. Das Gleiche gilt auch für evtl. notwendige Umschuldungen von Altkrediten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kreisausschuss und den Kreistag unverzüglich über den Abschluss der Darlehensverträge zu unterrichten.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen (Kreditermächtigung) ist in der Haushaltssatzung 2006 auf 7.636.900 Euro festgesetzt worden.

 

Die Aufsichtsbehörde hat den Gesamtbetrag der Kredite noch nicht genehmigt. Die Kreditaufnahme erfolgt frühestens nach Genehmigung der Haushaltssatzung.

 

Zur Aufnahme der Kredite bedarf es gemäß § 36 I Nr. 13 NLO eines Beschlusses des Kreistages.

Die Konditionen am Kreditmarkt ändern sich täglich, sodass Kreditangebote nur kurzfristig gültig sind. Um auf günstige Kreditangebote schnell reagieren zu können, hat der Nds. MI durch Erlass vom 03.10.1983 für zulässig erklärt, dass der Landrat durch Beschluss des Kreistages ermächtigt wird, Darlehensverträge abzuschließen. Nur so ist auch den Kommunen ein marktgerechtes Verhalten möglich.

 

Um eine effiziente Ausführung des Haushaltsplanes und eine flexible Haushaltswirtschaft zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, den Landrat zur Kreditaufnahme bei Bedarf zu den jeweils günstigsten Konditionen zu ermächtigen, wie dieses auch in den Vorjahren gehandhabt wurde.

 

 

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Beschlüsse

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03.05.2006 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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