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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2003/143

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kalkulation 2004 wird zugestimmt, insbesondere auch dem Sachverhalt, dass ein Überschuss in Höhe von 86.777,32 € zum Ausgleich einer entsprechenden Unterdeckung aus den Vorjahren erwirtschaftet werden soll. 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die wesentlichsten Änderungen, die diese Kalkulation berücksichtigt, sind die beschlossenen Tariferhöhungen für 2004 sowie die durchschnittliche Erhöhung der Einwohnerzahl im Landkreis ( ca. 102.750 Personen zum 30.06.2004).

 

Die Gebührensätze der Abfallgebührensatzung vom 16. Dezember 2002 bleiben unverändert gültig.

 

Diese Kalkulation berücksichtigt neben den Kosten für die satzungsmäßigen Dienst- und Entsorgungsleistungen auch die Kosten für die weitere Umstellung des gesamten Abfuhrgebietes auf 14-tägliche Hausmüllabfuhr sowie die Einführung der Biotonne in den Teilen des Landkreis, in denen mit der  (Samt-) Gemeinde einvernehmen hierüber erzielt wurde.

 

Bedingt durch die Einführung der 14-täglichen Hausmüllabfuhr prüfen viele Anschlußnehmer, ob sie ggfl, mit einem kleineren Restmüllbehälter auskommen und bestellen dann im Rahmen der satzungsrechtlichen Möglichkeiten einen kleineren Behälter. Grundsätzlich ist dieses Verbraucherverhalten abfallwirtschaftlich gewünscht. Sehr viele Anschlußnehmer haben einen größeren Hausmüllbehälter, als dies nach der Abfallsatzung notwendig. Die Folge der abfallwirtschaftlichen Besinnung der Anschlußnehmer ist, dass  sie zukünftig weniger Gebühren zahlen. In der Kalkulation wird davon ausgegangen, dass der Bevölkerungszuwachs etwaige Mindereinnahmen bei den Hausmüllgebühren ausgleicht.

 

Das aus den Vorjahren stammende Defizit von 86.777,32 € soll durch Erwirtschaftung eines entsprechenden Überschusses ausgeglichen werden. Unter der Voraussetzung, dass das laufende Wirtschaftsjahr wie kalkuliert verläuft, wäre das vorhandene Defizit zum 31. Dezember 2004 ausgeglichen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bei der Müll- und Wertstoffabfuhr handelt es sich um eine kostendeckende Einrichtung. Durch den beabsichtigten Ausgleich der Unterdeckung aus den Vorjahren wird der allgemeine Haushalt entlastet.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

28.10.2003 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.11.2003 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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