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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2002/231.1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss stimmt dem Entwurf zu.

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz empfiehlt, das Abfallwirtschaftskonzept zu beschließen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Landkreis Lüneburg ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemäß § 5 Abs. 1 Nieders. Abfallgesetz (NAbfG) dazu verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen und vorzulegen. Gegenstand dieses Konzeptes soll es sein, für die Abfälle, welche unter die Abfallsatzung des Landkreises Lüneburg fallen, die Vermeidung, Verwertung und Beseitigung für einen zukünftigen Zeitraum von mind. 5 Jahren zu beschreiben.

 

Das Abfallwirtschaftskonzept kann nur unverbindlichen Charakter haben. Das haben die Erfahrungen mit dem zwischenzeitlich ausgelaufenen und früheren Abfallwirtschaftsprogramm gezeigt. Die Veränderungen technischer und rechtlicher Art im Bereich der Abfallwirtschaft sind nur für einen kurzen Zeitraum vorhersehbar.

 

Der in Anlage beigefügte Verwaltungsentwurf soll nach den abgeschlossenen Beratungen im Fachausschuss den Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis und Stellungnahme übersandt werden. Dieses sieht der § 5 Abs. 2 NAbfG vor. Ferner soll der Entwurf in den Städten und Gemeinden des Landkreises sowie beim Landkreis selbst zur Einsichtnahme für die Bevölkerung mindestens einen Monat lang ausgelegt werden. Derzeit wird auch geprüft, ob nicht eine Downloadversion für den Zeitraum der Auslegung auf der Homepage des Landkreises zur Verfügung gestellt wird. Nach Abschluss der Auslegung bzw. nach fristgerechtem Eingang der Stellungnahmen wird die Verwaltung, soweit es möglich ist, die Stellungnahmen im Abfallwirtschaftskonzept berücksichtigen bzw. begründen, warum diese nicht zu übernehmen sind. Die Einwendungen, die Stellungnahme der Verwaltung hierzu sowie eine überarbeitete Fassung des Abfallwirtschaftskonzeptes wird dann den politischen Gremien des Landkreises zur Beschlussfassung vorgelegt.

Ergänzende Sachdarstellung, Stand 6. Mai 2003:

Nach Abschluss der Auslegung wird das überarbeitete Abfallwirtschaftskonzept einschließlich der Einwendungen und der Stellungnahme der Verwaltung zur Beschlussfassung vorgelegt.

Ergänzende Sachdarstellung, Stand 3. Juni 2003:

Zum Abfallwirtschaftskonzept ist nachträglich eine Stellungnahme der Gesellschaft für Abfallwirtschaft Lüneburg mbH (GfA) eingegangen. Die von der GfA aufgegriffenen Punkte werden in anliegender ergänzender Synopse gewürdigt.

Ergänzende Sachdarstellung, Stand 28.07.2003:

Der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes wurde anhand der Anregungen aus der letzten Sitzung des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz überarbeitet. Insbesondere wurden die geänderten Textstellen markiert und die Stellungnahmen zum Entwurf im Wortlaut beigefügt.

Ergänzende Sachdarstellung, Stand 30.09.2003:

Mit Vertretern des Ausschusses für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 und Verbraucherschutz wurde am 27.08.2003 der Entwurf des Abfallwirtschaftskonzeptes nochmals eingehend erörtert. Hierbei wurden folgende Änderungen angeregt:

 

·        Auf Seite 6 wurde der Abschnitt 3.4 geändert. Dieser Abschnitt soll folgende Formulierung erhalten:

 

„3.4      Beratung

 

Der Landkreis Lüneburg erfüllt die durch § 38 KrW-/AbfG vorgeschriebene Beratung. Die Abfallfibel als offizielle Veröffentlichung des Landkreises gibt entsprechende Hinweise und nennt die Ansprechpartner. 

 

Die vom Landkreis Lüneburg vorgenommene Beratung zielt auf Information über die möglichen Verwertungs- oder Beseitigungswege und die jeweils günstigsten Gebühren ab. Den Anschlussnehmern sollen Entscheidungshilfen bei der Wahl von zulässigen Verwertungswegen oder den vorgeschriebenen Abfuhren durch den Landkreis gegeben werden. Ein Bestandteil dieser Beratung ist auch die Information von Multiplikatoren, wie z.B. Schulen und Berufsverbände. Abfallvermeidung ist ein vorrangiges Ziel der Beratungstätigkeit, wobei Produktinformation aus Gründen des Wettbewerbs nicht stattfindet.

 

·        Auf Seite 10 soll in Abschnitt 4.1.1.1 der letzte Satz des 3. Absatzes ersatzlos gestrichen werden.

 

·        Auf Seite 25 soll in Abschnitt 4.2.5 der 5. Absatz (Abhilfe...) ebenfalls ersatzlos gestrichen werden.“

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Beschlüsse

Erweitern

28.10.2003 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.11.2003 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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