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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2003/198

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.    Der Werks- und Straßenbauausschuss empfiehlt dem Kreistag, den beiliegenden Wirtschaftsplan zu beschließen;

2.    der Werks- und Straßenbauausschuss beschließt den Finanzplan und gibt diesen dem Kreistag zur Kenntnis.

 

 

Ergänzender Beschlussvorschlag vom 16.12.2003:

Der am 10.11.2003 beschlossene Wirtschaftsplan 2004 wird in der Summe seiner Erlöse und Aufwendungen jeweils um 66.000€ gekürzt. Die Zuweisung des Landkreises an SBU wird mit 3.336.500€ und der Personalaufwand mit 2.345.100€ neu festgesetzt. Der Wirtschaftsplan ist entsprechend zu ändern.

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Sachverhalt

Sachlage:

Für den Eigenbetrieb Straßenbau und –unterhaltung ist für das Wirtschaftsjahr 2004 ein Wirtschafts- und Finanzplan aufzustellen.

Sämtliche Informationen und Finanzdaten sind dem Wirtschafts- und Finanzplan zu entnehmen.

 

 

Ergänzende Sachdarstellung vom 16.12.2003:

Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 10.11.2003 den Wirtschaftsplan 2004 einstimmig beschlossen hatte, wurde im nach hinein der politische Auftrag an die Werksleitung herangetragen, den bereits beschlossenen Wirtschaftsplan in der Summe seiner Erlöse (bei der Zuweisung des Landkreises an SBU) und Aufwendungen (bei den Personalaufwendungen) um 66.000€ zu kürzen.

Der Betrag errechnet sich aus der Kürzung des Personaletats der allgemeinen Verwaltung (hierin sind nicht die Personalaufwendungen SBU enthalten!) von ursprünglich 21.900.000€ auf 21.300.000€, entsprechend 2, 74%.

Dieser Prozentsatz sei ebenfalls auf die Personalaufwendungen des Eigenbetriebes anzuwenden und entspricht bei ursprünglich kalkulierten Personalaufwendungen in Höhe von 2.411.100€ einem Kürzungsbetrag von 66.000€.

Im Ergebnis bedeutet das, dass der Planansatz des Personalaufwands von ursprünglich 2.411.100€ auf 2.345.100€ reduziert wird und damit tatsächlich um ca. 2% niedriger als im Vorjahr (2003 = 2.393.000€) ausgewiesen wird. Zum Vergleich: beim Personaletat des Landkreises bleibt es beim Ansatz des Vorjahres (2003 und 2004 jeweils 21.300.000€).

Die Reduzierung des Personalaufwands bedeutet konkret, dass mindestens eine Stelle im produktiven Bereich (bei den Arbeitern) nicht besetzt werden kann, da im Beamten- und Angestelltenbereich keinerlei Spielraum besteht.

In diesem Zusammenhang wird auf Ziffer 7 des Zwischenberichts zum 30.06.2003 (Vorlagen-Nr. 134/2003) hingewiesen: (Auszug sinngemäß)

  1. Seit der Verselbständigung der Bauhöfe und Integration der Straßenbauabteilung sind kontinuierlich Stellen abgebaut worden. Während vor der Verselbständigung der Bauhöfe noch insgesamt 60,15 Stellen mit Straßenbau und Straßenunterhaltung beschäftigt waren, sind es zum gegenwärtigen Zeitpunkt nur noch 53,75 Stellen (-6,4 Stellen). Zeitgleich mit der Errichtung des Eigenbetriebes sind erhebliche Querschnittsaufgaben (gesamtes Kassenwesen, komplette Bewirtschaftung einschl. Bauunterhaltung der Liegenschaften, Personalwesen ohne Lohnabrechnung u.s.w.) von der Kreisverwaltung übernommen worden.
  2. Aufgrund eines internen Kennzahlenvergleichs mit sechs Nachbarkreisen ist festzustellen, dass durchschnittlich jeder Straßenwärter dort 11,41 Kreisstraßenkilometer betreut. Nach diesem Schlüssel wären beim derzeitigen Straßennetz (378,602 Km) des Landkreises Lüneburg 33,18 Stellenanteile im Straßenunterhaltungsdienst auszuweisen. Tatsächlich sind im Stellenplan für Straßenunterhaltung 30,0 Stellen ausgewiesen. Zum derzeitigen Straßennetz kommt ab 01.01.2004 die K46 (B4, Lüneburg bis Kreisgrenze Lk Harburg) mit einer Länge von ca. 8,5 Km dazu. Damit erhöht sich die Betreuungslänge je Straßenwärter auf 12,9 Km. Damit betreut jeder Straßenwärter ca. 11,5% mehr Kreisstraßen als durchschnittlich in den sechs Nachbarkreisen. Aus Sicht der Werksleitung wäre damit im Moment die Belastungsgrenze erreicht.

 

Wirkung: Bei einer Reduzierung des Personalaufwands im Arbeiterbereich wird bei gleich bleibendem Aufgaben- und Qualitätsanspruch bei der Straßenunterhaltung die Belastung weiter erhöht. Alternativ müssten Aufgaben oder Qualitätsansprüche zurückgeschraubt werden.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die Zuweisung des Landkreises für den laufenden Geschäftsbetrieb beträgt 3.402.500€ und entspricht ohne weitere Erhöhung exakt der Zuweisung für 2003, trotz einkalkulierter Kostensteigerungen im Personalbereich (Tariferhöhungen) und einigen Sachkostenbereichen (z. B. Fahrzeughaltung).

 

Ergänzung vom 16.12.2003

Die Zuweisung wird aufgrund der Kürzung im Personalaufwand ebenfalls um 66.000€ gekürzt und mit 3.336.500€ ausgewiesen.

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Beschlüsse

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04.11.2003 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - geändert beschlossen

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10.11.2003 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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12.01.2004 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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