Beschlussvorlage - 2006/120
Grunddaten
- Betreff:
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Förderungen im Bereich Jugendarbeit- Kinder- und Jugendtag in Bleckede (Projekt Bleckede/PrInt)- Lesepaten (Projekt Dahlenburg)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Klaus Metzdorf
- Verantwortlich:
- Metzdorf, Klaus
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Gestoppt
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Jugendhilfeausschuss
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Kenntnisnahme
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13.07.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Es wird den dargelegten Eckpunkten zur Projektförderung von Projekten zur Herstellung von Synergieeffekten in der Sozialraumarbeit zugestimmt und vor diesem Hintergrund dem Kooperationsprojekt im Sozialraum Dahlenburg zur Umsetzung des Projektes Lesepatenschaften ein Kreiszuschuss in Höhe von 500,00 und dem Albert-Schweitzer-Familienwerk für die Realisierung des 1. Bleckeder Kinder- und Jugendtages einen Kreiszuschuss in Höhe von 800,00 gewährt.
Sachverhalt
Sachlage:
Mit der Einführung und Umsetzung der sozialräumlichen Gestaltung der Leistungen der Jugendhilfe im Landkreis Lüneburg war auch immer das Ziel verbunden, die Versäulung der Leistungen und Wirkungen der Jugendarbeit und derer der Jugendhilfe aufzuheben. In diesem Zusammenhang ist im gemeinsamen Zielepapier für die Samtgemeinde Dahlenburg formuliert, dass die Samtgemeindejugendpflege, die offene und die verbandliche Jugendarbeit in der Samtgemeinde ein in sich zwar eigenständiger, aber integraler Bestandteil des sozialen Netzwerkes in der Samtgemeinde werden soll. Dies findet seine gedankliche Fortführung in der Zielformulierung der neuen Sozialraumverträge, die darauf abzielt, dass durch den Aufbau und die Realisierung eines präventiv wirkenden sozialen Netzwerkes bedarfsgerechte und effektive Hilfeleistungen den Kindern, Jugendlichen und ihren Familien in einem Sozialraum rechtzeitig zur Verfügung stehen bzw. abrufbar sind, um damit die Lebensverhältnisse von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien in einem Sozialraum zu verbessern und auf diesem Wege zu einer Verminderung von umfangreichen Hilfen zur Erziehung zu gelangen. Sichtbares Zeichen einer solchen Ressourcenbündelung mit dem Ziel, Leistung und Wirkungen aufeinander abzustimmen und effektiver zu gestalten, sind die bereits bestehenden bzw. jetzt neu im Aufbau befindlichen Sozialraumkonferenzen in den einzelnen Sozialräumen. Vor diesem Hintergrund wird deutlich, dass der Kreisjugendpflege eine vielleicht nicht unbedeutsame Steuerungsmöglichkeit vor diesem Hintergrund zufällt. Als integraler Bestandteil bei der Umgestaltung zur sozialräumlichen Arbeit und somit integraler Bestandteil in allen Sozialräumen muss sich die Jugendpflege zukünftig auch als Steuerungselement, Transporteur von bedarfsgerechten und erfolgreichen Ideen, Erfahrungen, Projekten und Ergebnissen verstehen. Dies wird auch daran deutlich, dass die Kreisjugendpflege versucht an einem in allen Sozialräumen gemeinsamen Berichtswesen mitzuwirken, das entsprechende Wirkungsvergleiche zulässt und vergleichbare Steuerungselemente ermöglicht. Auf dieser Basis sind gelingende und erfolgreiche Synergieeffekte und Synergiestrukturen in den einzelnen Sozialräumen aufzubauen und es besteht die Möglichkeit, sie beispielhaft auszuprobieren, sie an ihrem Ziel und ihrer Wirkung zu messen und als erfolgreiches Instrument eventuell bedarfsgerecht in den nächsten Sozialraum zu transportieren.
Eine wesentliche Erkenntnis der bisherigen Sozialraumarbeit ist jedoch, dass die Herstellung gelingender Synergieeffekte und Synergiestrukturen nur über gemeinsame Projekte und Aktivitäten nachhaltig zu etablieren sind. Vor diesem Hintergrund wurde versucht nach Projektideen zu suchen, die obige Effekte und Strukturen ermöglichen. Dies führt oftmals zu Projektideen, die in ihrer Umsetzung durchaus nicht kostenintensiv, aber auch nicht kostenneutral sein können, gleichzeitig aber entsprechende Haushaltsmittel seitens des Landkreises bzw. seitens der Träger auf der Basis der geschlossenen Verträge nicht vorsehen. Hierzu seien zwei Beispiele angeführt, für die auf Anregung des Landkreises auch entsprechende Förderanträge gestellt wurden.
Das erste Beispiel kommt aus dem Sozialraum Dahlenburg. Hier plant und organisiert die Kirchengemeinde zusammen mit AWOSOZIALe Dienste ein ehrenamtliches Projekt namens Lesepatenschaften. Ziel des Projektes ist es, Kindern, und hier zunächst Kinder aus Immigrationsfamilien, einen Lesepaten zu vermitteln, der mit ihnen die deutsche Sprache spielerisch einübt. Es werden ehrenamtliche Helfer in und um Dahlenburg gesucht und die ersten Interessenten sind auch bereits gefunden. Diese spenden den Kindern ihre Zeit, um mit ihnen zu lesen, ihnen vorzulesen, Sprachspiele zu machen etc.. Dies erfolgt natürlich in enger Kooperation mit der Grundschule Dahlenburg und auch in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen Erziehungsberechtigten. Dies ist dabei ein klassisches Beispiel, wie über die enge Kooperation in der Sozialraumkonferenz Elemente von Ehrenamtlichkeit und Jugendarbeit in Verbindung und Kooperation mit Elementen der Jugendhilfe, der Schule und der Schulsozialarbeit Ideen entwickeln, die konkret Synergien schaffen und die Lebenswelt von Kindern und Jugendlichen verbessern.
Zur Umsetzung dieses Projektes müssen natürlich entsprechende Materialien, wie Übungshefte zur Unterstützung von Textverständnis, Spielmaterial zur Förderung der Sprache, Ausdruck und Grammatik, kindgerechte Software für Lese- und Schreibübungen etc. angeschafft werden. Diese Materialien sollen den Lesepaten für ihre Arbeit mit den Kindern zur Verfügung gestellt werden und können bei Bedarf auch an andere Projekte verliehen werden. Hierzu wurde ein Kreiszuschuss in Höhe von 500,00 beantragt.
Ein weiteres Beispiel ist der erste Bleckeder Kinder- und Jugendtag am 01. Juli 2006 auf dem Sportplatz des Schulzentrums Bleckede. Diesen ersten Kinder- und Jugendtag werden über 27 Vereine, Institutionen und Organisationen aus dem Raum Bleckede realisieren. Dies sind überwiegend Vereine und Verbände der Jugendarbeit aus der Stadt Bleckede und dies in enger Kooperation mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk, dem Jugendzentrum, dem Sozialraumteam, der Schulsozialarbeit und dem PrInt-Projekt. Ausgangspunkt dieser Ideen war die Jugendarbeit im Bereich der Stadt Bleckede. Bereits die gemeinsame Organisation dieser Veranstaltung hat erste Synergieeffekte und Synergiestrukturen zusammengeführt und wird die Basis dafür bilden, dass diese Strukturen auch weiterhin maßgeblich und nachhaltig im Bereich der Stadt Bleckede wirken können. Für das musikalische und sportliche Rahmenprogramm wird eine Bühne benötigt, die von der Stadt Bleckede inklusive Auf- und Abbau kostenfrei zur Verfügung gestellt wird. Benötigt werden jedoch noch weitere Dekorationsmaterialien, ein entsprechendes Dach für die Bühne und auch die Ausleihe von entsprechendem Equipment für die Bühne, wie Musikanlage, Mischpult, Lautsprecher etc. sind natürlich nicht kostenfrei. Hierzu liegt ein Zuschussantrag zur Realisierung des ersten Bleckeder Kinder- und Jugendtages in Höhe von 800,00 vor.
Obige Beispiele führen zu der grundsätzlichen Überlegung, über Grundlagen zur Projektförderung von Projekten zur Herstellung von Synergieeffekten in der Sozialarbeit nachzudenken. Hierbei kann es sich nicht um eine Dauerförderung bzw. um eine institutionelle Förderung handeln. Die Förderung solcher Projekte sollte sich als Anschubfinanzierung, als Impulsgeber, als Ideengeber oder als Motor der Sozialraumentwicklung verstehen. Die konkrete alltägliche Zusammenarbeit über die institutionellen Grenzen hinaus wird wesentlich zum Erfolg der sozialräumlichen Umgestaltung und zum Aufbau des präventiven sozialen Netzwerkes beitragen. Dies sollte Ziel und Grundlage einer entsprechenden Projektförderung sein. Als weitere Kriterien für eine mögliche Unterstützung bzw. finanzielle Förderung bietet sich Folgendes an:
Ø Bei der Umsetzung eines Projektes sollten immer Institutionen der Jugendarbeit, der Jugendhilfe, der Schule/Schulsozialarbeit beteiligt sein.
Ø Die Umsetzung des Projektes muss die konkrete Zusammenarbeit der beteiligten Institutionen fördern und festigen.
Ø Das Projekt kann sowohl punktuell begrenzt sein, sollte in seinen Strukturen aber auf Wiederholung und feste Etablierung in das Gemeinwesen ausgerichtet sein, oder das Projekt schafft ein entsprechendes Förderungs-/Unterstützungspotential für Kinder und Jugendliche oder ihre Familien (ergänzendes tagesstrukturierendes Angebot).
Ø Die finanzielle Förderung sollte sich auf maximal 1.000,00 pro Projekt beschränken und diese Förderung wird zum laufenden Geschäft der Verwaltung, sofern entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen.
Ø Eine solche Projektförderung sollte zunächst auf 3 Jahre begrenzt werden.
Obige Überlegungen bzw. die beschriebenen Zuschussanträge werden verwaltungsseitig begrüßt und unterstützt und im Produkt 07.02.20 Außerschulische Kinder- und Jugendbildung stehen entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.
