Beschlussvorlage - 2006/119
Grunddaten
- Betreff:
-
Ambulante sozialpädagogische Betreuung junger Straftäter - Vertrag mit dem Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V.
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Karsten Zenker-Bruns
- Verantwortlich:
- Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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13.07.2006
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Neukonzeptionierung des
Projekts Ambulante Betreuung junger Straftäter zustimmend zur Kenntnis und
stimmt dem Vertragsschluss auf der nun vorgelegten Basis zu.
Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss am 04.09.2006:
Der Kreisauschuss nimmt den Vertragsschluss mit dem
Albert-Schweitzer- Familienwerk zustimmend zur Kenntnis.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Verwaltung legt dem Ausschuss einen neu formulierten
Vertrag zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Stadt Lüneburg und dem
Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. (ASF) vor. Dieser Vertrag regelt die Arbeit
und die Finanzierung des Projekts Ambulante Betreuung junger Straftäter ab 1.
Januar 2006.
Im Dezember 1993 wurde ein Vertrag zwischen dem Landkreis
Lüneburg und dem ASF zur Durchführung ambulanter Betreuungen junger Straftäter
geschlossen. Diesem Vertrag trat die Stadt Lüneburg einige Monate später bei.
Der Vertrag regelte im Einzelnen
a)
die Durchführung gerichtlicher Weisungen
b)
für einen begrenzten Zeitraum eine
nachgehende Betreuung von Weisungs-Jugendlichen
c)
die Teilnahme einzelner Jugendlicher aus
dem Freundeskreis/sozialen Umfeld von Weisungs-Jugendlichen an
Gruppenaktivitäten
d)
in Einzelfällen eine ambulante Betreuung
im Rahmen von Einzelmaßnahmen, in der Regel bei jungen volljährigen auf dem Weg
zu Verselbstständigung
e)
den Täter-Opfer-Ausgleich für den Bereich
der Jugendämter von Stadt und Landkreis Lüneburg
Die Vertragsparteien waren sich damals darüber einig, dass im
Vordergrund des Projekts die gerichtlichen Weisungen stehen und somit das Land
Niedersachsen auch langfristig gefordert ist, den größten Teil der Kostenlast
zu tragen.
Auf Grund der genannten Vertragsbestimmungen sah die
Finanzierung für das Haushaltsjahr 2005 wie folgt aus:
Ø
Landkreis Lüneburg und Stadt Lüneburg ca. 66.000,00
Ø
Eigenmittel des ASF ca. 34.000,00
Ø
Landeszuwendungen ca. 51.000,00
Im Herbst 2004 teilte das ASF mit, dass es sich nicht mehr in
der Lage sieht, den Jahr für Jahr gestiegenen Eigenanteil zur Finanzierung des
Betreuungsprojekts zu leisten.
Zum einen stieg der Eigenanteil auf Grund der Tatsache, dass
das Land Niedersachsen durch Veränderung seiner Förderrichtlinien stufenweise
eine Reduzierung seiner Landesfinanzierung vornahm. Da das Land auch eine
Festbetragsfinanzierung gewährte, entwickelte sich die Schere zwischen den
realen Kosten und den Finanzierungsmitteln weiter auseinander. Darüber hinaus
teilte das ASF mit, dass ihm andere Möglichkeiten zur Darstellung des
Eigenanteils wie zum Beispiel Spendenaufkommen in dieser Größenordnung nicht
mehr zur Verfügung stünden.
Die auf dieses Schreiben folgende Diskussion zwischen Stadt und
Landkreis Lüneburg und ASF und hier auch unter Einbeziehung des
Jugendgerichts dauerte vergleichsweise lang an und zog sich über das Jahr
2005 hin. Eine wesentliche Schwierigkeit in der Diskussion bestand anfangs
darin, ein transparentes Bild über den quantitativen Umfang des Projekts (wie
viele Jugendliche wurden in welchem Zeitraum betreut?) zu schaffen, aber auch
in der Abgleichung unterschiedlicher strategischer Vorstellungen. In diesem
Punkt spielte auch die sozialräumliche Entwicklung des Landkreises Lüneburg
eine Rolle.
Mit Schreiben vom 27.06.2005 kündigte das ASF den zwischen dem
Verein, der Stadt und dem Landkreis Lüneburg geschlossenen Vertrag vorsorglich
und fristgerecht mit Wirkung zum 31.12.2005.
Im Laufe des Herbstes konnten dann mit dem ASF und der Stadt
Lüneburg die Grundzüge der Neustrukturierung des Betreuungsprojekts vorgenommen
werden. Wesentlicher Punkt war die Reduzierung des Personaleinsatzes von bisher
drei Vollzeitstellen auf 1,35 Vollzeitstellen. Diesen geänderten
Rahmenbedingungen folgte das ASF auch durch den Aufbau eines neuen
Personalkonzepts, wie es sich in der Anlage zu dieser Vorlage darstellt.
Das ASF beantragte auf dieser Basis die Landesfinanzierung für
das Jahr 2006.
Mit Schreiben vom 27.03.2006 wurde dann das gemeinsam zwischen
Stadt und Landkreis abgestimmte Vertragspaket übersandt, das die Verwaltung in
der Anlage zu dieser Vorlage dem Ausschuss zur Entscheidung vorlegt.
Nach Einschätzung aller an diesem Projekt beteiligten Fachleute
sowohl seitens des freien Trägers, aber auch seitens des öffentlichen
Jugendhilfeträgers wird die Fortführung des Projekts in der nun konzipierten
Form zum jetzigen Zeitpunkt für sinnvoll und alternativlos angesehen.
Leider wirkt sich die Reduzierung des Projekts bei der
finanziellen Belastung des öffentlichen Jugendhilfeträgers nur gering aus.
Nicht zuletzt aus diesem Grund, aber vor allem auch aus fachlichen Überlegungen
heraus ist für das jetzige Projekt ein sehr transparentes Berichtswesen
vereinbart worden. Insbesondere ist hierbei hervorzuheben, dass für die
einzelnen Jugendlichen Förderpläne erstellt werden, die jeweils immer mit den
Sachbearbeitern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendgerichtshilfe)
rückgekoppelt sind.
Um im Hinblick auf die Arbeitsweise des Projekts hier an dieser
Stelle nicht weiter ins Detail gehen zu müssen, schlägt die Verwaltung vor,
entsprechende Fragen an den Träger im Rahmen der Sitzung zu richten. Die
Verwaltung wird daher den Leiter des Projekts zur Sitzung einladen.
Sachlage vom 18.07.2006
für den Kreisausschuss am 04.09.2006:
Auf Grund des einstimmigen Ergebnisses des Fachausschusses und
der bereits laufenden Arbeit wurde der Vertrag verwaltungsseitig bereits
unterzeichnet, daher wird in dieser Form jetzt die nachträgliche Zustimmung des
Kreisausschusses erbeten. Die Verwaltung bittet in Anbetracht der sonst durch
die Sommerpause entstandenen langen Verzögerung für diesen Schritt um
Verständnis.
