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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/119

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss nimmt die Neukonzeptionierung des Projekts „Ambulante Betreuung junger Straftäter“ zustimmend zur Kenntnis und stimmt dem Vertragsschluss auf der nun vorgelegten Basis zu.

 

Beschlussvorschlag für den Kreisausschuss am 04.09.2006:

Der Kreisauschuss nimmt den Vertragsschluss mit dem Albert-Schweitzer- Familienwerk zustimmend zur Kenntnis.

 

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Sachverhalt

Sachlage:

Die Verwaltung legt dem Ausschuss einen neu formulierten Vertrag zwischen dem Landkreis Lüneburg, der Stadt Lüneburg und dem Albert-Schweitzer-Familienwerk e.V. (ASF) vor. Dieser Vertrag regelt die Arbeit und die Finanzierung des Projekts „Ambulante Betreuung junger Straftäter“ ab 1. Januar 2006.

 

Im Dezember 1993 wurde ein Vertrag zwischen dem Landkreis Lüneburg und dem ASF zur Durchführung ambulanter Betreuungen junger Straftäter geschlossen. Diesem Vertrag trat die Stadt Lüneburg einige Monate später bei.

 

Der Vertrag regelte im Einzelnen

 

a)       die Durchführung gerichtlicher Weisungen

b)      für einen begrenzten Zeitraum eine nachgehende Betreuung von Weisungs-Jugendlichen

c)       die Teilnahme einzelner Jugendlicher aus dem Freundeskreis/sozialen Umfeld von Weisungs-Jugendlichen an Gruppenaktivitäten

d)      in Einzelfällen eine ambulante Betreuung im Rahmen von Einzelmaßnahmen, in der Regel bei jungen volljährigen auf dem Weg zu Verselbstständigung

e)      den Täter-Opfer-Ausgleich für den Bereich der Jugendämter von Stadt und Landkreis Lüneburg

 

Die Vertragsparteien waren sich damals darüber einig, dass im Vordergrund des Projekts die gerichtlichen Weisungen stehen und somit das Land Niedersachsen auch langfristig gefordert ist, den größten Teil der Kostenlast zu tragen.

 

Auf Grund der genannten Vertragsbestimmungen sah die Finanzierung für das Haushaltsjahr 2005 wie folgt aus:

 

Ø      Landkreis Lüneburg und Stadt Lüneburg       ca.        66.000,00 €

Ø      Eigenmittel des ASF                                               ca.        34.000,00 €

Ø      Landeszuwendungen                                  ca.        51.000,00 €

 

Im Herbst 2004 teilte das ASF mit, dass es sich nicht mehr in der Lage sieht, den Jahr für Jahr gestiegenen Eigenanteil zur Finanzierung des Betreuungsprojekts zu leisten.

 

Zum einen stieg der Eigenanteil auf Grund der Tatsache, dass das Land Niedersachsen durch Veränderung seiner Förderrichtlinien stufenweise eine Reduzierung seiner Landesfinanzierung vornahm. Da das Land auch eine Festbetragsfinanzierung gewährte, entwickelte sich die Schere zwischen den realen Kosten und den Finanzierungsmitteln weiter auseinander. Darüber hinaus teilte das ASF mit, dass ihm andere Möglichkeiten zur Darstellung des Eigenanteils wie zum Beispiel Spendenaufkommen in dieser Größenordnung nicht mehr zur Verfügung stünden.

 

Die auf dieses Schreiben folgende Diskussion zwischen Stadt und Landkreis Lüneburg und ASF – und hier auch unter Einbeziehung des Jugendgerichts – dauerte vergleichsweise lang an und zog sich über das Jahr 2005 hin. Eine wesentliche Schwierigkeit in der Diskussion bestand anfangs darin, ein transparentes Bild über den quantitativen Umfang des Projekts (wie viele Jugendliche wurden in welchem Zeitraum betreut?) zu schaffen, aber auch in der Abgleichung unterschiedlicher strategischer Vorstellungen. In diesem Punkt spielte auch die sozialräumliche Entwicklung des Landkreises Lüneburg eine Rolle.

 

Mit Schreiben vom 27.06.2005 kündigte das ASF den zwischen dem Verein, der Stadt und dem Landkreis Lüneburg geschlossenen Vertrag vorsorglich und fristgerecht mit Wirkung zum 31.12.2005.

 

Im Laufe des Herbstes konnten dann mit dem ASF und der Stadt Lüneburg die Grundzüge der Neustrukturierung des Betreuungsprojekts vorgenommen werden. Wesentlicher Punkt war die Reduzierung des Personaleinsatzes von bisher drei Vollzeitstellen auf 1,35 Vollzeitstellen. Diesen geänderten Rahmenbedingungen folgte das ASF auch durch den Aufbau eines neuen Personalkonzepts, wie es sich in der Anlage zu dieser Vorlage darstellt.

 

Das ASF beantragte auf dieser Basis die Landesfinanzierung für das Jahr 2006.

 

Mit Schreiben vom 27.03.2006 wurde dann das gemeinsam zwischen Stadt und Landkreis abgestimmte Vertragspaket übersandt, das die Verwaltung in der Anlage zu dieser Vorlage dem Ausschuss zur Entscheidung vorlegt.

 

Nach Einschätzung aller an diesem Projekt beteiligten Fachleute sowohl seitens des freien Trägers, aber auch seitens des öffentlichen Jugendhilfeträgers wird die Fortführung des Projekts in der nun konzipierten Form zum jetzigen Zeitpunkt für sinnvoll und alternativlos angesehen.

 

Leider wirkt sich die Reduzierung des Projekts bei der finanziellen Belastung des öffentlichen Jugendhilfeträgers nur gering aus. Nicht zuletzt aus diesem Grund, aber vor allem auch aus fachlichen Überlegungen heraus ist für das jetzige Projekt ein sehr transparentes Berichtswesen vereinbart worden. Insbesondere ist hierbei hervorzuheben, dass für die einzelnen Jugendlichen Förderpläne erstellt werden, die jeweils immer mit den Sachbearbeitern der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendgerichtshilfe) rückgekoppelt sind.

 

Um im Hinblick auf die Arbeitsweise des Projekts hier an dieser Stelle nicht weiter ins Detail gehen zu müssen, schlägt die Verwaltung vor, entsprechende Fragen an den Träger im Rahmen der Sitzung zu richten. Die Verwaltung wird daher den Leiter des Projekts zur Sitzung einladen.

 

Sachlage  vom 18.07.2006 für den Kreisausschuss am 04.09.2006:

Auf Grund des einstimmigen Ergebnisses des Fachausschusses und der bereits laufenden Arbeit wurde der Vertrag verwaltungsseitig bereits unterzeichnet, daher wird in dieser Form jetzt die nachträgliche Zustimmung des Kreisausschusses erbeten. Die Verwaltung bittet in Anbetracht der sonst durch die Sommerpause entstandenen langen Verzögerung für diesen Schritt um Verständnis.

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13.07.2006 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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