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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die als Anlage beigefügte Richtlinie des Landkreises Lüneburg für die Aufnahme von Krediten wird beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Am 01.01.2006 ist das neue kommunale Haushaltsrecht in Kraft getreten. Nach dem neu gefassten § 92 Abs.1 NGO hat der Landkreis nunmehr Richtlinien für die Aufnahme von Krediten aufzustellen. Diese Richtlinien sind nach § 36 Abs. 1 Nr. 13 NLO vom Kreistag zu beschließen.

 

Die als Anlage beigefügte Richtlinie orientiert sich an einem Muster, das von den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und mit dem Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport abgestimmt wurde. Inhaltlich entspricht die Richtlinie weitestgehend der bisher gängigen Praxis. Neu ist die Möglichkeit des Einsatzes von Derivaten zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken sowie zur Optimierung der Kreditkonditionen.

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Anlagen

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Beschlüsse

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17.07.2006 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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