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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/112

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der außerplanmäßigen Ausgabe bei der neu geschaffenen Haushaltsstelle 02.7220.9300 „Gesellschafter-Anteil an der GfA“ in Höhe von 191.734,46 Euro wird gemäß § 89 Abs. 1 NGO in Verbindung mit § 65 NLO zugestimmt.

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Sachverhalt

Sachlage:

Auf die Sachdarstellung in der Anlage 1 der Beschlussvorlage 2006/109 wird Bezug genommen.

 

Ein Ausfall der Sickerwasserkläranlage, mit hoher Wahrscheinlichkeit durch die Abwässer aus der MBV verursacht, war bei der Haushaltsaufstellung nicht bekannt und auch nicht zu erwarten, die jetzt anstehenden Ausgaben also nicht vorhersehbar.

Um die drohende Überschuldungssituation abzuwenden, ist die Einziehung der ausstehenden Stammeinlage der Gesellschafter notwendig, die Ausgabe ist daher unabweisbar.

 

Die Deckung der außerplanmäßigen Ausgabe erfolgt durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (Haushaltsstelle 02.9110.3101) in Höhe von 191.734,46 Euro.

 

Die für die Zustimmung zu dieser außerplanmäßigen Ausgabe erforderlichen Voraussetzungen des § 89 NGO in Verbindung mit § 65 NLO liegen damit vor.

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Beschlüsse

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17.07.2006 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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