Beschlussvorlage - 2006/134
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes in der Stadt Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Beratung
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13.07.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss stimmt einer Änderung/Erweiterung
(Protokollnotiz) der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und den
Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg vom 1. Dezember 2004 mit
folgendem Wortlaut zu:
„Abweichend von der Regelung des § 2 Absatz 7 wird bei
der Bezuschussung von Kinderkrippenplätzen eine möglicherweise vorhandene
Kapazität im Nachmittagsbereich nicht zur Anrechnung gebracht“.
Sachverhalt
Sachlage:
Mit Schreiben vom 29. Juni 2006 (Eingang: 4. Juli 2006)
beantragt die Stadt Lüneburg aus der Vereinbarung zum Kindertagesstättenwesen
Zuschüsse für die Schaffung neuer Kinderkrippenplätze.
Die Stadt geht auf Grund ihrer Bedarfsplanung, basierend auf
einer Hochrechnung der bisherigen Wartelisten der Kinderkrippen, von einer
insgesamt zu schaffenden Kapazität von zusätzlichen 242 Plätzen aus.
In einer ersten Ausbauplanung ist geplant:
§
Neubau einer Kindertagesstätte im
Neubaugebiet „Schaperdrift/Teufelsküche“,
48 Plätze, davon 37 Krippenplätze
§
Erweiterung der Kindertagesstätte am
Klinikum – 15 Krippenplätze
§
Erweiterung der AWO-Kindertagesstätte
– 15 Krippenplätze
§
Erweiterung der Kindertagesstätte der Ev.
Paul-Gerhardt-Gemeinde – 15 Krippenplätze
§
Umbau und Erweiterung der
Kindertagesstätte Julius-Wolff-Straße – 28 Plätze, davon 15 Krippenplätze
Zusätzlich sollen noch 20 weitere Tagespflegeplätze geschaffen
werden.
Die insgesamt 97 Krippenplätze dieser ersten Ausbaustufe
bedeuten bei Zugrundelegung des derzeitigen Förderbetrags für
Investitionskosten in Höhe von 2.400,00 € eine Gesamtzuschusssumme von 232.800,00
€.
Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsjahr 2006 in dem genannten
Umfang unter der Haushaltsstelle 02 4640 nur im Umfang von 150.000,00 €
zur Verfügung. Insoweit müsste für eine Bezuschussung bei entsprechender
Beantragung von Haushaltsmitteln eine zweite Rate im nächsten Jahr gezahlt
werden.
In seiner Sitzung vom 22.11.2005 hat der Jugendhilfeausschuss
auf Grundlage der zwischen dem Landkreis und den Gemeinden/Samtgemeinden im
Landkreis Lüneburg geschlossenen Vereinbarung bei einer bedarfsgerechten
Schaffung neuer Kindertagesstättenplätze im Bereich von Krippen und Horten
grundsätzlich einer Investitionsbezuschussung in Höhe des genannten Betrags pro
neu geschaffenem Platz zugestimmt.
Ein Problem besteht seitens der Verwaltung jetzt in der bisher
zur Anwendung gebrachten Regelung, dass ein Investitionsbedarf seitens des
Landkreises nur dann gesehen wurde, wenn der rechnerische Bedarf die
Gesamtkapazität einer Einrichtung (Vor- und Nachmittagsgruppen)
übersteigt (siehe hierzu § 2 Absatz 7 der Vereinbarung).
Die Gleichwertigkeit von Vor- und Nachmittagsplätzen und damit
der Gesamtkapazität trifft nach Auffassung der Verwaltung im Bereich von
Kindergärten selbstverständlich zu. Da aber die Schaffung von Krippenplätzen
für eine andere Altersgruppe und von daher auch vom Raumkonzept her für eine
andere Nutzergruppe angedacht ist, ist eine gleichzeitige Nutzung von
Krippenräumen sowohl durch Krippenkinder als auch durch Kindergartenkinder
nicht sinnvoll.
Da aber nicht nur das Raumkonzept, sondern auch das
pädagogische Konzept bezogen auf Krippenkinder nicht eine pauschale Übertragung
von Vor- und Nachmittagskonzepten, wie sie im Kindergarten üblich sind,
ermöglicht, sieht die Verwaltung auch hierin ein Hemmnis einer gleichen
Anwendung der oben angeführten Regel.
Die Verwaltung schlägt daher vor, bei der Bezuschussung von
Krippenplätzen von dem genannten Grundsatz abzuweichen und im Falle eines
nachgewiesenen Bedarfs Krippenplätze unabhängig von der Frage ggf. noch
vorhandener Kapazitäten im Nachmittagsbereich zu bezuschussen.
