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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/134

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Jugendhilfeausschuss stimmt einer Änderung/Erweiterung (Protokollnotiz) der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Lüneburg und den Gemeinden und Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg vom 1. Dezember 2004 mit folgendem Wortlaut zu:

„Abweichend von der Regelung des § 2 Absatz 7 wird bei der Bezuschussung von Kinderkrippenplätzen eine möglicherweise vorhandene Kapazität im Nachmittagsbereich nicht zur Anrechnung gebracht“.

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit Schreiben vom 29. Juni 2006 (Eingang: 4. Juli 2006) beantragt die Stadt Lüneburg aus der Vereinbarung zum Kindertagesstättenwesen Zuschüsse für die Schaffung neuer Kinderkrippenplätze.

 

Die Stadt geht auf Grund ihrer Bedarfsplanung, basierend auf einer Hochrechnung der bisherigen Wartelisten der Kinderkrippen, von einer insgesamt zu schaffenden Kapazität von zusätzlichen 242 Plätzen aus.

 

In einer ersten Ausbauplanung ist geplant:

 

§         Neubau einer Kindertagesstätte im Neubaugebiet „Schaperdrift/Teufelsküche“,
48 Plätze, davon 37 Krippenplätze

§         Erweiterung der Kindertagesstätte am Klinikum – 15 Krippenplätze

§         Erweiterung der AWO-Kindertagesstätte – 15 Krippenplätze

§         Erweiterung der Kindertagesstätte der Ev. Paul-Gerhardt-Gemeinde – 15 Krippenplätze

§         Umbau und Erweiterung der Kindertagesstätte Julius-Wolff-Straße – 28 Plätze, davon 15 Krippenplätze

Zusätzlich sollen noch 20 weitere Tagespflegeplätze geschaffen werden.

 

Die insgesamt 97 Krippenplätze dieser ersten Ausbaustufe bedeuten bei Zugrundelegung des derzeitigen Förderbetrags für Investitionskosten in Höhe von 2.400,00 € eine Gesamtzuschusssumme von 232.800,00 €.

 

Entsprechende Mittel stehen im Haushaltsjahr 2006 in dem genannten Umfang unter der Haushaltsstelle 02 4640 nur im Umfang von 150.000,00 € zur Verfügung. Insoweit müsste für eine Bezuschussung bei entsprechender Beantragung von Haushaltsmitteln eine zweite Rate im nächsten Jahr gezahlt werden.

 

In seiner Sitzung vom 22.11.2005 hat der Jugendhilfeausschuss auf Grundlage der zwischen dem Landkreis und den Gemeinden/Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg geschlossenen Vereinbarung bei einer bedarfsgerechten Schaffung neuer Kindertagesstättenplätze im Bereich von Krippen und Horten grundsätzlich einer Investitionsbezuschussung in Höhe des genannten Betrags pro neu geschaffenem Platz zugestimmt.

 

Ein Problem besteht seitens der Verwaltung jetzt in der bisher zur Anwendung gebrachten Regelung, dass ein Investitionsbedarf seitens des Landkreises nur dann gesehen wurde, wenn der rechnerische Bedarf die Gesamtkapazität einer Einrichtung (Vor- und Nachmittagsgruppen) übersteigt (siehe hierzu § 2 Absatz 7 der Vereinbarung).

 

Die Gleichwertigkeit von Vor- und Nachmittagsplätzen und damit der Gesamtkapazität trifft nach Auffassung der Verwaltung im Bereich von Kindergärten selbstverständlich zu. Da aber die Schaffung von Krippenplätzen für eine andere Altersgruppe und von daher auch vom Raumkonzept her für eine andere Nutzergruppe angedacht ist, ist eine gleichzeitige Nutzung von Krippenräumen sowohl durch Krippenkinder als auch durch Kindergartenkinder nicht sinnvoll.

 

Da aber nicht nur das Raumkonzept, sondern auch das pädagogische Konzept bezogen auf Krippenkinder nicht eine pauschale Übertragung von Vor- und Nachmittagskonzepten, wie sie im Kindergarten üblich sind, ermöglicht, sieht die Verwaltung auch hierin ein Hemmnis einer gleichen Anwendung der oben angeführten Regel.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, bei der Bezuschussung von Krippenplätzen von dem genannten Grundsatz abzuweichen und im Falle eines nachgewiesenen Bedarfs Krippenplätze unabhängig von der Frage ggf. noch vorhandener Kapazitäten im Nachmittagsbereich zu bezuschussen.

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Beschlüsse

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13.07.2006 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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