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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/144

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschluss:

Die Vereinbarung über Ziel und Leistung sowie die gemeinsame Finanzierung der Theater Lüneburg GmbH mit dem Land Niedersachsen wird abgeschlossen.

Die Vertreter des Landkreises in der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH werden beauftragt, in einer etwaigen Gesellschafterversammlung dem Vertragsabschluss ebenfalls zuzustimmen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Die bislang geltende Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen über die Förderung der Theater Lüneburg GmbH endet mit Ablauf des 31.12.2006 aufgrund der vom Land Niedersachsen im vergangenen Jahr ausgesprochenen Kündigung. Nach eingehenden Verhandlungen der Stadt, des Landkreises und der Theater Lüneburg GmbH mit dem Ministerium für Wissenschaft und Kultur (MWK), unter anderem in Gesprächen mit Herrn Minister Stratmann sowie mit Herrn Staatssekretär Dr. Lange, wurde vom MWK letztlich die aus der Anlage ersichtliche Fassung der Vereinbarung  vorgeschlagen.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist die Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen, um der Theater Lüneburg GmbH die Förderung des Landes für die in der Vereinbarung festgelegten Haushaltsjahre zu sichern. Eine Absicherung der tariflichen Steigerung der Gehälter konnte gegenüber dem Land Niedersachsen nicht durchgesetzt werden. Hierzu besteht weiterer Diskussionsbedarf. Unter Beachtung der Zielsetzung des Landes bei der seinerzeitigen Kündigung der Vereinbarung, die Förderung für die kommunalen Theater im gesamten Land Niedersachsen zu senken, ist das Angebot des Landes als partieller Verhandlungserfolg einzuschätzen.

 Soweit zu diesem Punkt noch eine Sitzung der Gesellschafterversammlung der Theater Lüneburg GmbH erforderlich sein sollte, sind die Vertreter des Landkreises Lüneburg in der Gesellschafterversammlung vorsorglich wie empfohlen zu beauftragen.

 

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Anlagen

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23.11.2006 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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