Beschlussvorlage - 2006/154
Grunddaten
- Betreff:
-
Anpassung der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Rechnungsprüfungsämter der Landkreise Harburg und Lüchow-Dannenberg, der Stadt Lüneburg sowie der Gemeinde Seevetal auf das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Bearbeitung:
- Andrea Riegel
- Verantwortlich:
- Maul, Hans-Richard
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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23.11.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg schließt mit den Landkreisen Harburg und
Lüchow-Dannenberg, der Stadt Lüneburg und der Gemeinde Seevetal eine
Zweckvereinbarung zur Übertragung sämtlicher Rechnungsprüfungsamtsaufgaben auf
das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg mit Wirkung ab 01. Januar
2007 in der anliegenden fortgeschriebenen Fassung.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 17.07.2006 den Abschluss
einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Rechnungsprüfungsämter
der Landkreise Harburg und Lüchow-Dannenberg, der Städte Buchholz in der
Nordheide und Lüneburg sowie der Gemeinde Seevetal auf das Rechnungsprüfungsamt
des Landkreises Lüneburg beschlossen. Die Beschlussvorlage 2006/088 ist zur
Information insbesondere der neu gewählten Kreistagsmitglieder noch einmal als
Anlage beigefügt.
In der damaligen Sachdarstellung war dargelegt, dass die Zweckvereinbarung
nebst Anlagen dem Nds. MI zur Prüfung der Genehmigungsfähigkeit vorliegen
würde. Die Prüfung ist zwischenzeitlich abgeschlossen. Das Nds. MI sah nur in
wenigen Punkten geringfügige Korrektur-/Ergänzungsnotwendigkeiten.
Diese sind zwischen den Kooperationspartnern und dem Nds. MI
abgestimmt worden und in der als Anlage 2 beigefügten Fortschreibung des Zweckvereinbarungstextes
Stand 13.09.2006 in den
§§ 3 „Personal“,
6 „Erweiterung
des Kreises der Kooperationspartner“,
7
„Kündigung“,
9
„Auflösung“ und
10
„Inkrafttreten und Bekanntmachung“
eingearbeitet worden. Die Ergänzungen bzw. Neuformulierungen sind
der besseren Übersichtlichkeit halber grau hinterlegt.
Des Weiteren hat der Rat der Stadt Buchholz in der Nordheide
zwischenzeitlich beschlossen, den Beitritt aus personalwirtschaftlichen Gründen
nicht bereits zum 01.01.2007, sondern erst zum 01.01.2010 vorzunehmen. Dementsprechend
mussten Änderungen in Überschrift, Einführungstext, Präambel und den §§ 1 und 6
vorgenommen werden. Dort ist die Stadt Buchholz in der Nordheide als
Zweckvereinbarungspartner herausgenommen und, wie der Landkreis Stade und die
Städte Stade und Buxtehude auch, als bevorrechtigt eintrittsberechtigte Kommune
aufgenommen.
Die als Anlage 3 beigefügte Anlage 1 zur Zweckvereinbarung (gemäß
§ 119 Abs. 3 NGO übertragene Aufgaben) Stand 04.08.2006 wurde um Angaben des
Landkreises Lüchow-Dannenberg ergänzt.
Letztlich hat auch die Anlage 3 mit dem Stand 14.08.2006 Änderungen
erfahren, da einerseits die Stadt Buchholz in der Nordheide herauszurechnen war
und dem entsprechend das Zahlenwerk anzupassen war. Außerdem sind im IST der
Personalausstattung jetzt die tatsächlich zum 01.01.2007 bei den
Kooperationspartnern besetzten Stellenanteile festgeschrieben und die Arbeitsplatz-
und IT-Kosten nach tatsächlichen Arbeitsplätzen und nicht mehr nach Stellen
bemessen.
Abschließend bleibt zur Kenntnis zu geben, dass die Beteiligung
der kreisangehörigen Städte und Gemeinden erfolgt ist und die
Arbeitsgemeinschaft der Hauptverwaltungsbeamten im Landkreis Lüneburg in ihrer
Stellungnahme vom 12.09.2006 diese Kooperation als einen Schritt in die
richtige Richtung, auch um kreisübergreifend Synergieeffekte zu erzielen und
mittel– bis langfristig Kosten einzusparen, bewertet und ausdrücklich
begrüßt.
Ergänzende Sachdarstellung vom 20.10.2006:
Die Zweckvereinbarung mit dem Stand 13.09.2006, in der die vom
Nds. MI mit Erlass vom 17.08.2006 geforderten Änderungen eingearbeitet sind,
ist dem Nds. MI erneut zur Prüfung vorgelegt worden. Das Ergebnis der nunmehr
dritten Prüfung liegt mit dem Erlass vom 19.10.2006, der als Anlage beigefügt
ist, vor.
In diesem Erlass werden zum wiederholten Male in diesem
Verfahren neue Korrekturen der Zweckvereinbarung gefordert. Ob deren zu
vernachlässigender inhaltlicher Relevanz haben die Kooperationspartner vereinbart,
von einer Diskussion über die Änderungsnotwendigkeiten mit der Aufsichtsbehörde
abzusehen und diese Änderungen in die Zweckvereinbarung aufzunehmen. Im
Einzelnen handelt es sich um folgende Korrekturen:
-
Im ersten Absatz vor der Präambel wurden
die Worte „in der zur Zeit geltenden Fassung“ aufgenommen.
-
In § 1 der Zweckvereinbarung war aufgrund
einer Forderung des Nds. MI ein Absatz aufgenommen worden, durch den allerdings
der Bezug des letzten Satzes auf beide Absätze nicht mehr deutlich ist. Dementsprechend
ist die Regelung, dass die Durchführung der Prüfung nach gemeinsamen
festgelegten Prüfungsgrundsätzen gemäß Anlage 2 erfolgt, nunmehr in einen
gesonderten Absatz gestellt. Damit ist
dann der ursprüngliche Sinn der Regelung wieder gegeben.
-
Als letztes ist im § 6 Abs. 3 eine
Konkretisierung dahingehend vorgenommen worden, dass der oder die Namen der
beitretenden Kommune oder Kommunen nun nicht mehr in § 1 der Zweckvereinbarung,
sondern in § 1 Abs. 1 und gegebenenfalls auch in § 1 Abs. 2 der Zweckvereinbarung
aufzunehmen sind.
Diese Änderungen sind, ebenso wie die aufgrund der letzten
Prüfung des MI vorgegebenen Änderungen in der als Anlage beigefügten
novellierten Endfassung – Stand 20.10.2006 - eingearbeitet und der
besseren Lesbarkeit halber grau hinterlegt. Die vorstehend dargestellten
textlichen Änderungen sind zusätzlich unterstrichen.
Dementsprechend ist nunmehr die Zweckvereinbarung in der
novellierten Endfassung mit dem Stand 20.10.2006, die Anlage 1 zur
Zweckvereinbarung (gemäß § 119 Abs. 3 NGO übertragende Aufgaben) mit dem Stand
04.08.2006 und die Anlage 3 zur Zweckvereinbarung (Protokollnotiz zur
Kostenregelung) mit dem Stand 14.08.2006 zu beschließen. Die Anlage 2 zur
Zweckvereinbarung (Prüfungsgrundsätze) behält in der mit Vorlagen-Nr. 2006/088
durch den Kreistag beschlossenen Fassung für die Zweckvereinbarung inhaltlich Bestand.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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577,4 kB
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6
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(wie Dokument)
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37,5 kB
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(wie Dokument)
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52,5 kB
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