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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/165

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Der / Die Vorsitzende des Kreistages hat 2 Vertreterinnen / Vertreter mit dem Zusatz

1. Vertreter/in und 2. Vertreter/in des / der Kreistagsvorsitzenden.

 

  1. Zu Vertretern / Vertreterinnen des / der Kreistagsvorsitzenden werden folgende Kreistagsabgeordnete gewählt:

1. Vertreter / Vertreterin des / der Kreistagsvorsitzenden …

2. Vertreter / Vertreterin des / der Kreistagsvorsitzenden …

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Sachverhalt

Sachlage:

Gemäß § 40 (2) NLO beschließt der Kreistag über die Vertretung der Vorsitzenden oder des Vorsitzenden. Zunächst ist darüber zu beschließen, ob der oder die Vorsitzende eine/n Vertreter/in oder mehrere Vertreter/innen haben soll und ob die Vertretung in einer bestimmten Reihenfolge erfolgen soll (1. und 2. Vertreter/in).

Abschließend werden der/die Vertreter/innen gewählt.

Möglich wäre auch ein Beschluss, wonach die Vertretung des oder der Vorsitzenden von den stellvertretenden Landräten wahrgenommen wird.

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Beschlüsse

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23.11.2006 - Kreistag - geändert beschlossen

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