Antrag an den Kreistag - 2006/178
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Kreistagsfraktion "Die Linke" v. 06.11.2006 (Eingang 06.11.2006);"Weihnachtsbeihilfe zahlen"
- Vorlageart:
- Antrag an den Kreistag
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Anna Alkushovski
- Verantwortlich:
- Papenberg, Nicole
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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●
Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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23.11.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Kreistagfraktion „Die Linke“ beantragt folgende
Beschlussfassung durch den Kreistag am 23.11.2006:
„1. Der Landkreis Lüneburg zahlt im Jahr
2006 auf freiwilliger Basis eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 60
EUR pro Person.
2.
Die Weihnachtsbeihilfe erhalten alle
Menschen, die
a)
Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt
nach dem SGB XII erhalten oder
b)
Sozialgeld nach dem SGB II erhalten oder
c)
als Heimbewohnerin oder Heimbewohner ein
Taschengeld nach dem SGB erhalten oder
d)
Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.“
Sachverhalt
Sachlage:
Begründung der Kreistagsfraktion „Die Linke“ zum
Antrag vom 06.11.2006:
„Anders als bei der früheren Sozialhilfe werden heute
keine zusätzlichen Weihnachtsbeihilfen als Zuschlag zu den ALG II –
Regelsätzen mehr ausbezahlt. Stattdessen wird verlangt, dass von den
Regelsätzen die zusätzlichen Ausgaben angespart werden. Dies ist aber
angesichts der niedrigen Regelsätze und der ständig steigenden Kosten für den
Lebensunterhalt selbst bei sparsamster Lebensweise nicht möglich. Leidtragende
sind in erster Linie Kinder arbeitsloser Eltern. Sehr emotional belastend ist
die Situation aber auch für Senioren, die aufgrund einer Heimunterbringung nur
über ein Taschengeld verfügen. Die Weihnachtsbeihilfe soll allen Menschen die
angemessene Gestaltung eines bescheidenen Weihnachtsfestes ermöglichen.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“
Ergänzung der Sachdarstellung:
Zu diesem Antrag ergeht folgende verwaltungsseitige
Stellungnahme:
Ein Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe besteht – wie im
Antrag zutreffend ausgeführt wird – heute grundsätzlich nicht mehr.
Einzig bestimmte Personen in vollstationärer Unterbringung erhalten eine
Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 36,00 €. Bei diesem Personenkreis –
würde man diesem Antrag folgen – wäre eine Aufstockung um 24,00 €
erforderlich. In allen anderen Fällen wäre der volle Betrag erforderlich. Dies
würde folgende finanzielle Belastung für den Landkreis Lüneburg bedeuten:
Aufstockungsbetrag für 809 Heimbewohner: |
809 x 24,00 € = |
19.416,00
€ |
Sozialgeldempfänger (SGB II) für 4.490 Empfänger: |
4.490
x 60,00 € = |
269.400,00
€ |
HLU/Grundsicherung/Asylbewerber-Leistungsgesetz für 1.761
Empfänger: |
1.761
x 60,00 € = |
105.660,00
€ |
Zwischensumme |
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394.476,00
€ |
Sollte, weil in der Begründung des Antrags von Regelsätzen
gesprochen wird, sich der Antrag nicht nur auf Sozialgeldempfänger, sondern
auch auf Regelleistungsempfänger beziehen, so ergäbe sich für weitere 10.872
Empfänger: |
10.872
x 60,00 € = |
652.320,00
€ |
Gesamtbelastung: |
|
1.046.796,00
€ |
Festzustellen ist, dass es für eine derartige Zahlung keinen
Haushaltsansatz gibt. Diese Zahlung wäre überplanmäßig zu leisten.
Die rechtlichen Voraussetzungen für eine überplanmäßige
Ausgabe, die nur zulässig ist, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar ist,
liegen nicht vor. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Ausgabe. Diese
würde einzig vom Landkreis Lüneburg zu finanzieren sein, eine Beteiligung des
Bundes oder Landes käme nicht in Betracht.
