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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Antrag an den Kreistag - 2006/178

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Kreistagfraktion „Die Linke“ beantragt folgende Beschlussfassung durch den Kreistag am 23.11.2006:

„1.        Der Landkreis Lüneburg zahlt im Jahr 2006 auf freiwilliger Basis eine einmalige Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 60 EUR pro Person.

2.                 Die Weihnachtsbeihilfe erhalten alle Menschen, die

a)       Grundsicherung / Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII erhalten oder

b)      Sozialgeld nach dem SGB II erhalten oder

c)       als Heimbewohnerin oder Heimbewohner ein Taschengeld nach dem SGB erhalten oder

d)      Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.“

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Sachverhalt

Sachlage:

Begründung der Kreistagsfraktion „Die Linke“ zum Antrag vom 06.11.2006:

„Anders als bei der früheren Sozialhilfe werden heute keine zusätzlichen Weihnachtsbeihilfen als Zuschlag zu den ALG II – Regelsätzen mehr ausbezahlt. Stattdessen wird verlangt, dass von den Regelsätzen die zusätzlichen Ausgaben angespart werden. Dies ist aber angesichts der niedrigen Regelsätze und der ständig steigenden Kosten für den Lebensunterhalt selbst bei sparsamster Lebensweise nicht möglich. Leidtragende sind in erster Linie Kinder arbeitsloser Eltern. Sehr emotional belastend ist die Situation aber auch für Senioren, die aufgrund einer Heimunterbringung nur über ein Taschengeld verfügen. Die Weihnachtsbeihilfe soll allen Menschen die angemessene Gestaltung eines bescheidenen Weihnachtsfestes ermöglichen.

Die weitere Begründung erfolgt mündlich.“

 

 

Ergänzung der Sachdarstellung:

Zu diesem Antrag ergeht folgende verwaltungsseitige Stellungnahme:

Ein Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe besteht – wie im Antrag zutreffend ausgeführt wird – heute grundsätzlich nicht mehr. Einzig bestimmte Personen in vollstationärer Unterbringung erhalten eine Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 36,00 €. Bei diesem Personenkreis – würde man diesem Antrag folgen – wäre eine Aufstockung um 24,00 € erforderlich. In allen anderen Fällen wäre der volle Betrag erforderlich. Dies würde folgende finanzielle Belastung für den Landkreis Lüneburg bedeuten:

 

Aufstockungsbetrag für 809 Heimbewohner:

 809 x 24,00 € =

19.416,00 €

Sozialgeldempfänger (SGB II) für 4.490 Empfänger:

4.490 x 60,00 € =

269.400,00 €

HLU/Grundsicherung/Asylbewerber-Leistungsgesetz für 1.761 Empfänger:

1.761 x 60,00 € =

105.660,00 €

Zwischensumme

 

394.476,00 €

Sollte, weil in der Begründung des Antrags von Regelsätzen gesprochen wird, sich der Antrag nicht nur auf Sozialgeldempfänger, sondern auch auf Regelleistungsempfänger beziehen, so ergäbe sich für weitere 10.872 Empfänger:

10.872 x 60,00 € =

652.320,00 €

Gesamtbelastung:

 

1.046.796,00 €

 

Festzustellen ist, dass es für eine derartige Zahlung keinen Haushaltsansatz gibt. Diese Zahlung wäre überplanmäßig zu leisten.

 

Die rechtlichen Voraussetzungen für eine überplanmäßige Ausgabe, die nur zulässig ist, wenn sie unvorhersehbar und unabweisbar ist, liegen nicht vor. Es handelt sich vielmehr um eine freiwillige Ausgabe. Diese würde einzig vom Landkreis Lüneburg zu finanzieren sein, eine Beteiligung des Bundes oder Landes käme nicht in Betracht.

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Beschlüsse

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23.11.2006 - Kreistag - geändert beschlossen

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