Beschlussvorlage - 2006/186
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter für das Oberverwaltungsgericht Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Interne Dienste
- Bearbeitung:
- Eckhard Stegen
- Verantwortlich:
- Eckhard Stegen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Erledigt
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Kreistag
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Entscheidung
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11.12.2006
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die
Verwaltung schlägt vor, bei der Verteilung der Vorschläge das
Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer gem. § 47 (2) NLO anzuwenden.
Demzufolge
ergibt sich folgende Verteilung:
Gruppe: 7 Wahlvorschläge
Grüne-Fraktion: 1 Vorschlag
FDP-Fraktion: 1 Vorschlag.
2. In die
dem Verwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen
aufzunehmen:
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.
.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Amtszeit der ehrenamtlichen
Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg endet nach
4-jähriger Amtszeit am 14. April 2007. Die neue Amtszeit dauert vom 15. April
2007 bis zum 14. April 2012, also 5 Jahre.
Die Landkreise und kreisfreien Städte
stellen die Vorschlagslisten für die Neuwahl auf. Für die Aufnahme in die Liste
ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl des
Kreistages erforderlich (§ 28 Verwaltungsgerichtsordnung). In die dem
Oberverwaltungsgericht Lüneburg vorzulegende Vorschlagsliste des Landkreises
Lüneburg sind insgesamt 9 Personen aufzunehmen.
Im Rahmen des Verfahrens wurden die
Städte, die Gemeinden und die Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg angeschrieben
und gebeten, entsprechend geeignete Personen (je Gemeinde 2 bis 3
Wahlvorschläge; für die Stadt Lüneburg gilt die doppelte Anzahl) zu benennen,
die auch bereit wären, im Falle einer Berufung das Amt wahrzunehmen. Die eingereichten
Vorschläge entnehmen Sie bitte der als Anlage 1 beigefügten Liste.
Es steht dem Kreistag frei, auch andere
Personen zu benennen. Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Berufung
wird auf den beigefügten Auszug der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen
(Anlage 2). Des Weiteren bittet das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht
Lüneburg darum, auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und
männlichen Bürgerinnen und Bürgern zu achten und Personen zu benennen, denen
die fünfjährige Amtszeit nach ihrem Lebensalter zuzumuten ist.
Bei der Verteilung der Wahlvorschläge
(nach Hare-Niemeyer) ergibt sich gemäß § 47 Abs. 2 NLO für die 9 Personen
folgendes Vorschlagsrecht:
Gruppe: 7 Wahlvorschläge
Grüne-Fraktion: 1 Wahlvorschlag
FDP-Fraktion: 1 Wahlvorschlag
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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506 kB
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