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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/186

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.    Die Verwaltung schlägt vor, bei der Verteilung der Vorschläge das Verteilungsverfahren nach Hare-Niemeyer gem. § 47 (2) NLO anzuwenden.

Demzufolge ergibt sich folgende Verteilung:

Gruppe:              7 Wahlvorschläge

Grüne-Fraktion:   1 Vorschlag

FDP-Fraktion:      1 Vorschlag.

2.    In die dem Verwaltungsgericht vorzulegende Vorschlagsliste sind folgende Personen aufzunehmen:

     .

     .

     .

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Sachverhalt

Sachlage:

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richterinnen und Richter beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg endet nach 4-jähriger Amtszeit am 14. April 2007. Die neue Amtszeit dauert vom 15. April 2007 bis zum 14. April 2012, also 5 Jahre.

 

Die Landkreise und kreisfreien Städte stellen die Vorschlagslisten für die Neuwahl auf. Für die Aufnahme in die Liste ist die Zustimmung von mindestens 2/3 der gesetzlichen Mitgliederzahl des Kreistages erforderlich (§ 28 Verwaltungsgerichtsordnung). In die dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg vorzulegende Vorschlagsliste des Landkreises Lüneburg sind insgesamt 9 Personen aufzunehmen.

 

Im Rahmen des Verfahrens wurden die Städte, die Gemeinden und die Samtgemeinden im Landkreis Lüneburg angeschrieben und gebeten, entsprechend geeignete Personen (je Gemeinde 2 bis 3 Wahlvorschläge; für die Stadt Lüneburg gilt die doppelte Anzahl) zu benennen, die auch bereit wären, im Falle einer Berufung das Amt wahrzunehmen. Die eingereichten Vorschläge entnehmen Sie bitte der als Anlage 1 beigefügten Liste.

 

Es steht dem Kreistag frei, auch andere Personen zu benennen. Zu den persönlichen Voraussetzungen für eine Berufung wird auf den beigefügten Auszug der Verwaltungsgerichtsordnung verwiesen (Anlage 2). Des Weiteren bittet das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Lüneburg darum, auf ein ausgewogenes Verhältnis zwischen weiblichen und männlichen Bürgerinnen und Bürgern zu achten und Personen zu benennen, denen die fünfjährige Amtszeit nach ihrem Lebensalter zuzumuten ist.

 

Bei der Verteilung der Wahlvorschläge (nach Hare-Niemeyer) ergibt sich gemäß § 47 Abs. 2 NLO für die 9 Personen folgendes Vorschlagsrecht:

 

Gruppe:                            7 Wahlvorschläge

 

Grüne-Fraktion:                   1 Wahlvorschlag

 

FDP-Fraktion:                      1 Wahlvorschlag

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.12.2006 - Kreistag - ungeändert beschlossen

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