Beschlussvorlage - 2006/170
Grunddaten
- Betreff:
-
Lehrkräfte als medienpädagogische Beraterinnen und Berater in den kommunalen Medienzentren in Niedersachsen; Erlass des MK vom 19.06.2006
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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14.02.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.
Die Zusammenarbeit mit Herrn Stefan Spohn
als medienpädagogischer Berater des Kreismedienzentrums wird fortgesetzt.
2.
Mit Umsetzung des Erlasses des MK vom
19.06.2006 zum 01.02.2007 werden die Leitungsfunktionen für das
Kreismedienzentrum dem Leiter der Kreisbildstelle, Herrn Harald Linnecke,
übertragen. Die Aufwandsentschädigungssatzung ist zu diesem Zeitpunkt wie folgt
zu ändern:
Leitung des
Kreismedienzentrums 150
Euro
Fahrtkostenpauschale für
medienpädagogischen Berater 150
Euro
Sachverhalt
Sachlage:
Mit Erlass vom 19.06.2006 hat der MK den bisher geltenden
Verwaltungsaufbau in den Medienzentren gravierend verändert.
Die freigestellten Lehrkräfte fungieren nunmehr nicht mehr als
Leiter sondern als medienpädagogische Beraterinnen und Berater mit einem
speziell hierauf zugeschnittenen Aufgabengebiet sowie einer stark
herabgesetzten Anzahl von Freistellungsstunden. In der beigefügten Aufstellung
ist die bisherige Regelung (linke Seite) der Neufassung (rechte Seite)
gegenübergestellt.
Die tatsächliche Umsetzung dieses Erlasses, der seit dem
01.08.2006 in Kraft ist, soll bis spätestens 01.02.2007 erfolgen.
Der Erlass ist trotz starker Bedenken der kommunalen Spitzenverbände
in Kraft getreten. Beide Verbände haben eindringlich auf die sich hieraus in
der Praxis ergebenen großen Schwierigkeiten für die Träger der Medienzentren
hingewiesen.
Herr Stefan Spohn hat in der Vergangenheit als Leiter des
Medienzentrums sehr gute Arbeit geleistet. Neben seinen eigentlichen Aufgaben
hat Herr Spohn mit großem Engagement einen kreisweiten Bildungsserver für alle
Schulen im Landkreis erarbeitet und mit finanzieller Unterstützung der
Sparkassenstiftung „Neue Technologien in Schulen“ realisiert.
Ebenso hat Herr Spohn mit großem Erfolg den Internetauftritt des Medienzentrums
überarbeitet. Weiter arbeitet Herr Spohn an den Möglichkeiten, in Zukunft Medien
online, also über das Internet oder das städtische Glasfasernetz zu verleihen
und zu versenden.
Um hier eine Kontinuität zu wahren, hat die Verwaltung
vorbehaltlich einer späteren Zustimmung der politischen Gremien gegenüber der
Landesschulbehörde bereits beantragt, die Zusammenarbeit mit Herrn Spohn auch
als medienpädagogischer Berater fortzusetzen.
Spätestens mit dem 01.02.2007 wird die bisherige Anzahl von
Freistellungsstunden für Herrn Spohn von 17 Stunden auf dann 12 Stunden/
wöchentlich abgesenkt. Herr Spohn hat schlüssig dargelegt, dass er mit dieser
Freistellungsstundenzahl die administrativen und organisatorischen
Leitungsaufgaben für das Medienzentrum nicht mehr wahrnehmen kann. Letztlich
ist dies ja auch der Sinn des Erlasses des MK.
Aus Sicht der Verwaltung bietet es sich an, die Zusammenarbeit
zwischen Kreisbibliothek und Kreismedienzentrum, beide untergebracht am
Schwalbenberg, weiter zu vertiefen. Der Leiter der Kreisbibliothek, Herr
Linnecke, könnte die Leitungsfunktionen von Herrn Spohn für das Medienzentrum
übernehmen. Dies ist natürlich auch für Herrn Linnecke mit Mehrarbeit
verbunden, daher ist der Verwaltungsvorschlag, diese Leitungsfunktion durch
Herrn Linnecke ehrenamtlich wahrnehmen zu lassen.
Bisher erhält Herr Spohn als Leiter des Kreismedienzentrums
eine Aufwandsentschädigung (in erster Linie pauschale Fahrtkostenerstattung) in
Höhe von 220 Euro im Monat. Herr Spohn wird auch als medienpädagogischer
Berater die Schulen vor Ort aufsuchen und beraten, so dass er auch weiterhin
eine Aufwandsentschädigung erhalten sollte.
Aus Sicht der Verwaltung sollte die Aufteilung dieser
Aufwandsentschädigung künftig wie folgt aussehen:
Leiter
des Kreismedienzentrums 150 Euro
Fahrtkostenpauschale
für medienpädagogischen Berater 150 Euro
300 Euro insgesamt
Der Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigung erhöht sich so um
monatlich 80 Euro auf 300 Euro. Letztlich sind dies die Folgen des Erlasses vom
19.06.2006, die die Kreisverwaltung nicht oder nur mit einem erheblichen
organisatorischen Aufwand auffangen könnte. Aus Sicht der Verwaltung ist die
vorgeschlagene Lösung auch vor dem Hintergrund der Kostensteigerung mit einer
weiter vorhandenen Leitung der Einrichtung vor Ort besser und damit vertretbar.
Eine Überstundenvergütung in einer Größenordnung von drei bis
vier Stunden für die Leitungsfunktion, die durch Herrn Linnecke wahrgenommen
werden soll, wäre weitaus kostenintensiver. Dies zeigt auch das Beispiel des
benachbarten Landkreises Harburg. Dort nimmt die freigestellte Lehrkraft die
Leitungsfunktion im Rahmen einer Nebenbeschäftigung weiterhin wahr. Auch dies
kostet dem Landkreis Harburg weitaus mehr als die vorgeschlagene Lösung über
eine gehobene Aufwandsentschädigung.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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281,4 kB
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