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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/170

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.                Die Zusammenarbeit mit Herrn Stefan Spohn als medienpädagogischer Berater des Kreismedienzentrums wird fortgesetzt.

2.                Mit Umsetzung des Erlasses des MK vom 19.06.2006 zum 01.02.2007 werden die Leitungsfunktionen für das Kreismedienzentrum dem Leiter der Kreisbildstelle, Herrn Harald Linnecke, übertragen. Die Aufwandsentschädigungssatzung ist zu diesem Zeitpunkt wie folgt zu ändern:

 

Leitung des Kreismedienzentrums                                              150 Euro

Fahrtkostenpauschale für medienpädagogischen Berater             150 Euro

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Sachverhalt

Sachlage:

Mit Erlass vom 19.06.2006 hat der MK den bisher geltenden Verwaltungsaufbau in den Medienzentren gravierend verändert.

Die freigestellten Lehrkräfte fungieren nunmehr nicht mehr als Leiter sondern als medienpädagogische Beraterinnen und Berater mit einem speziell hierauf zugeschnittenen Aufgabengebiet sowie einer stark herabgesetzten Anzahl von Freistellungsstunden. In der beigefügten Aufstellung ist die bisherige Regelung (linke Seite) der Neufassung (rechte Seite) gegenübergestellt.

 

Die tatsächliche Umsetzung dieses Erlasses, der seit dem 01.08.2006 in Kraft ist, soll bis spätestens 01.02.2007 erfolgen.

 

Der Erlass ist trotz starker Bedenken der kommunalen Spitzenverbände in Kraft getreten. Beide Verbände haben eindringlich auf die sich hieraus in der Praxis ergebenen großen Schwierigkeiten für die Träger der Medienzentren hingewiesen.

 

Herr Stefan Spohn hat in der Vergangenheit als Leiter des Medienzentrums sehr gute Arbeit geleistet. Neben seinen eigentlichen Aufgaben hat Herr Spohn mit großem Engagement einen kreisweiten Bildungsserver für alle Schulen im Landkreis erarbeitet und mit finanzieller Unterstützung der Sparkassenstiftung „Neue Technologien in Schulen“ realisiert. Ebenso hat Herr Spohn mit großem Erfolg den Internetauftritt des Medienzentrums überarbeitet. Weiter arbeitet Herr Spohn an den Möglichkeiten, in Zukunft Medien online, also über das Internet oder das städtische Glasfasernetz zu verleihen und zu versenden.

Um hier eine Kontinuität zu wahren, hat die Verwaltung vorbehaltlich einer späteren Zustimmung der politischen Gremien gegenüber der Landesschulbehörde bereits beantragt, die Zusammenarbeit mit Herrn Spohn auch als medienpädagogischer Berater fortzusetzen.

 

Spätestens mit dem 01.02.2007 wird die bisherige Anzahl von Freistellungsstunden für Herrn Spohn von 17 Stunden auf dann 12 Stunden/ wöchentlich abgesenkt. Herr Spohn hat schlüssig dargelegt, dass er mit dieser Freistellungsstundenzahl die administrativen und organisatorischen Leitungsaufgaben für das Medienzentrum nicht mehr wahrnehmen kann. Letztlich ist dies ja auch der Sinn des Erlasses des MK.

Aus Sicht der Verwaltung bietet es sich an, die Zusammenarbeit zwischen Kreisbibliothek und Kreismedienzentrum, beide untergebracht am Schwalbenberg, weiter zu vertiefen. Der Leiter der Kreisbibliothek, Herr Linnecke, könnte die Leitungsfunktionen von Herrn Spohn für das Medienzentrum übernehmen. Dies ist natürlich auch für Herrn Linnecke mit Mehrarbeit verbunden, daher ist der Verwaltungsvorschlag, diese Leitungsfunktion durch Herrn Linnecke ehrenamtlich wahrnehmen zu lassen.

 

Bisher erhält Herr Spohn als Leiter des Kreismedienzentrums eine Aufwandsentschädigung (in erster Linie pauschale Fahrtkostenerstattung) in Höhe von 220 Euro im Monat. Herr Spohn wird auch als medienpädagogischer Berater die Schulen vor Ort aufsuchen und beraten, so dass er auch weiterhin eine Aufwandsentschädigung erhalten sollte.

Aus Sicht der Verwaltung sollte die Aufteilung dieser Aufwandsentschädigung künftig wie folgt aussehen:

 

            Leiter des Kreismedienzentrums                                                            150 Euro

            Fahrtkostenpauschale für medienpädagogischen Berater                        150 Euro

                                                                                                                        300 Euro insgesamt

 

Der Gesamtbetrag der Aufwandsentschädigung erhöht sich so um monatlich 80 Euro auf 300 Euro. Letztlich sind dies die Folgen des Erlasses vom 19.06.2006, die die Kreisverwaltung nicht oder nur mit einem erheblichen organisatorischen Aufwand auffangen könnte. Aus Sicht der Verwaltung ist die vorgeschlagene Lösung auch vor dem Hintergrund der Kostensteigerung mit einer weiter vorhandenen Leitung der Einrichtung vor Ort besser und damit vertretbar.

Eine Überstundenvergütung in einer Größenordnung von drei bis vier Stunden für die Leitungsfunktion, die durch Herrn Linnecke wahrgenommen werden soll, wäre weitaus kostenintensiver. Dies zeigt auch das Beispiel des benachbarten Landkreises Harburg. Dort nimmt die freigestellte Lehrkraft die Leitungsfunktion im Rahmen einer Nebenbeschäftigung weiterhin wahr. Auch dies kostet dem Landkreis Harburg weitaus mehr als die vorgeschlagene Lösung über eine gehobene Aufwandsentschädigung.

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

14.02.2007 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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