Beschlussvorlage - 2006/194
Grunddaten
- Betreff:
-
Vertreter des Schulträgers in der Auswahlkommission zur Besetzung von Schulleiterstellen
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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14.02.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Als Vertreter des Schulträgers für die Auswahlkommission der
Landesschulbehörde – Abteilung Lüneburg – zur Besetzung von
Schulleiterstellen (§ 45 NSchG) werden die bzw. der Vorsitzende des
Schulausschusses und die bzw. der Fachdienstleiter/in des Fachdienstes 55,
Schule und Kultur, benannt. Beide Personen nehmen nach Absprache alternierend
an den Sitzungen der Auswahlkommission teil.
Sachverhalt
Sachlage:
Durch das 6. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen
Schulgesetzes wurde am 11.12.1997 das Verfahren zur Besetzung von
Schulleiterstellen grundlegend geändert.
Bis zum Erlass neuer Verfahrensvorschriften hat das
Niedersächsische Kultusministerium im Rahmen einer Übergangsregelung
festgelegt, dass eine Auswahlkommission der Landesschulbehörde –
Abteilung Lüneburg – bei mehreren Bewerbern/Bewerberinnen einen Auswahlvorschlag
vorlegt.
Der Auswahlkommission gehören an:
·
Als vorsitzendes Mitglied die Leiterin der
Landesschulbehörde – Abteilung Lüneburg – oder eine von ihr
beauftragte Dezernentin oder ein von ihr beauftragter Dezernent,
·
die zuständige Dezernentin oder der
zuständige Dezernent für die zu besetzende Stelle
·
und eine Vertreterin oder ein Vertreter
des Schulträgers.
Bisher vertreten der bzw. die Schulausschussvorsitzende und
deren Stellvertreter/in den Schulträger in der Auswahlkommission - KA-Beschluss
aus 1999 -.
Die Landesschulbehörde, Zentrale und Abteilung Lüneburg, hat
jetzt den Landkreis Lüneburg zur Besetzung der Schulleiterstellen in der Haupt-
und Realschule Dahlenburg sowie der Förderschule an der Schaperdrift, Oedeme,
aufgefordert, einen Vertreter bzw. eine Vertreterin mit Stellvertretung für die
Auswahlkommission zu benennen.
Die Auswahl von Schulleitern/innen wird in Zukunft auch für den
Schulträger ein immer größeres Gewicht bekommen. Mit der
Eigenverantwortlichkeit der Schulen zum 01.08.2007 werden Schulleiter/innen
mehr und mehr zu Managern, die Führungs- und Leitungsfunktionen innehaben,
ähnlich wie in Verwaltungen oder Betrieben. Neben der Gesamtkonferenz arbeitet
der Schulträger durch den Fachdienst Schule und Kultur künftig auch im
Schulvorstand eng mit seinen Schulen zusammen. Hier geht es um die Entwicklung
von Qualitätszielen und –ansprüchen der Schule und deren Umsetzung.
Aus Sicht der Verwaltung wäre es angebracht, neben dem bzw. der
Schulausschussvorsitzenden auch den bzw. die Fachdienstleiter/in des
Fachdienstes 55, Schule und Kultur, für die Auswahlkommission zu benennen.
Beide Personen sollten sich hinsichtlich ihrer Teilnahme absprechen. So können
die Erfahrungen der Schulverwaltung mit in dieses Gremium einfließen.
