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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/194

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Als Vertreter des Schulträgers für die Auswahlkommission der Landesschulbehörde – Abteilung Lüneburg – zur Besetzung von Schulleiterstellen (§ 45 NSchG) werden die bzw. der Vorsitzende des Schulausschusses und die bzw. der Fachdienstleiter/in des Fachdienstes 55, Schule und Kultur, benannt. Beide Personen nehmen nach Absprache alternierend an den Sitzungen der Auswahlkommission teil.

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Sachverhalt

Sachlage:

Durch das 6. Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes wurde am 11.12.1997 das Verfahren zur Besetzung von Schulleiterstellen grundlegend geändert.

Bis zum Erlass neuer Verfahrensvorschriften hat das Niedersächsische Kultusministerium im Rahmen einer Übergangsregelung festgelegt, dass eine Auswahlkommission der Landesschulbehörde – Abteilung Lüneburg – bei mehreren Bewerbern/Bewerberinnen einen Auswahlvorschlag vorlegt.

 

Der Auswahlkommission gehören an:

·                    Als vorsitzendes Mitglied die Leiterin der Landesschulbehörde – Abteilung Lüneburg – oder eine von ihr beauftragte Dezernentin oder ein von ihr beauftragter Dezernent,

·                    die zuständige Dezernentin oder der zuständige Dezernent für die zu besetzende Stelle

·                    und eine Vertreterin oder ein Vertreter des Schulträgers.

 

Bisher vertreten der bzw. die Schulausschussvorsitzende und deren Stellvertreter/in den Schulträger in der Auswahlkommission - KA-Beschluss aus 1999 -.

 

Die Landesschulbehörde, Zentrale und Abteilung Lüneburg, hat jetzt den Landkreis Lüneburg zur Besetzung der Schulleiterstellen in der Haupt- und Realschule Dahlenburg sowie der Förderschule an der Schaperdrift, Oedeme, aufgefordert, einen Vertreter bzw. eine Vertreterin mit Stellvertretung für die Auswahlkommission zu benennen.

Die Auswahl von Schulleitern/innen wird in Zukunft auch für den Schulträger ein immer größeres Gewicht bekommen. Mit der Eigenverantwortlichkeit der Schulen zum 01.08.2007 werden Schulleiter/innen mehr und mehr zu Managern, die Führungs- und Leitungsfunktionen innehaben, ähnlich wie in Verwaltungen oder Betrieben. Neben der Gesamtkonferenz arbeitet der Schulträger durch den Fachdienst Schule und Kultur künftig auch im Schulvorstand eng mit seinen Schulen zusammen. Hier geht es um die Entwicklung von Qualitätszielen und –ansprüchen der Schule und deren Umsetzung.

 

Aus Sicht der Verwaltung wäre es angebracht, neben dem bzw. der Schulausschussvorsitzenden auch den bzw. die Fachdienstleiter/in des Fachdienstes 55, Schule und Kultur, für die Auswahlkommission zu benennen. Beide Personen sollten sich hinsichtlich ihrer Teilnahme absprechen. So können die Erfahrungen der Schulverwaltung mit in dieses Gremium einfließen.

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Beschlüsse

Erweitern

14.02.2007 - Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen - ungeändert beschlossen

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