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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2006/230

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachlage:

Gemäß § 47 a in Verbindung mit § 39 Absatz 1 NLO werden die nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Ausschusses für Partnerschaft und Kultur vom Vorsitzenden förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach besten Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.

 

Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber hinaus gemäß § 23 NLO auf die ihm nach §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen. Die §§ 20 bis 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut beigefügt.

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.01.2007 - Ausschuss für Partnerschaft und Kultur - zur Kenntnis genommen

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