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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2006/220

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß der Geschäftsordnung des Kreistages wählen die Mitglieder des Ausschusses für Soziales und Gesundheit die bzw. den stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n aus ihrer Mitte. Für die Wahl gilt § 44 NLO.

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Kreistag hat in seiner konstituierenden Sitzung am 23.11.2006 die Fachausschüsse gebildet. Der Ausschuss für Soziales und Gesundheit wählt in seiner ersten Sitzung die bzw. den stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n.

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Beschlüsse

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18.01.2007 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - ungeändert beschlossen

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