Berichtsvorlage - 2006/216
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl einer/eines stellvertretenden Vorsitzenden
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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16.01.2007
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Sachverhalt
Sachlage:
Neben der/dem gemäß § 47 NLO zu bestimmenden
Ausschussvorsitzenden ist gemäß § 24 der Geschäftsordnung in Verbindung mit §
47 NLO eine stellvertretende Vorsitzende/ein stellvertretender Vorsitzender zu
wählen.
Die Wahl erfolgt durch die stimmberechtigten Mitglieder des
Jugendhilfeausschusses. Wählbar sind nur die dem Kreistag angehörenden
Mitglieder des Jugendhilfeausschusses.
Gewählt ist die Person, auf die die Mehrheit der
stimmberechtigten Mitglieder entfällt.
