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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage (SBU) - 2007/015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das Mehrjahresprogramm (MJP) 2008 (2007) bis 2012 für den Straßen-, Brücken- und Radwegebau wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Für die Erstellung der Anträge der Straßen-, Radwege- und Brückenbaumaßnahmen zur Aufnahme in das Mehrjahresprogramm (MJP) gemäß VVG bei der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Außenstelle Lüneburg, ist die Fortschreibung des MJP des Landkreises erforderlich.

Die Werksleitung hat ein entsprechendes MJP erstellt und legt dieses zur Beratung und Beschlussfassung vor (s. Anlage). Die dort aufgeführten Maßnahmen entsprechen den Kriterien des GVFG (analog).

 

Anmerkungen:

1.       Das MJP entspricht, bis auf die Erweiterung einer Maßnahme (Ausbau der K16, Holzen- Reinstorf - Neetze für das Jahr 2012), im wesentlichen dem MJP vom Jahr 2006 (s. Vorlagen-Nr.2005/288) für die Jahre 2007 bis 2011.

 

2.       Die Radwege K 11, Alt Garge – Schwimmbad und K 28, L 221 – Nutzfelde, die bereits im vorherigen Jahr außerhalb des MJP 2007 bis 2011 auf 2012 verschoben werden mussten, müssen deshalb um ein weiteres Jahr auf 2013, wiederum außerhalb des diesjährigen MJP, verschoben werden.

 

3.      Ein Teil der Baumaßnahmen aus dem MJP 2008 – 2012 wurde vom Minister für Wirtschaft, Technologie und Verkehr (MW) bereits in das dortige Mehrjahresprogramm übernommen. Für welches Jahr, ist der vorletzten Spalte des beiliegenden Programms (MJP) zu entnehmen. Bei den bisher noch nicht vom MW übernommenen Projekten sind in dieser Spalte entsprechend keine Jahresangaben vorhanden. Die im letzten Jahr gemeldete Maßnahme „Umbau Kreuzung K53/Hölderlinstraße/Ostumgehung zum Kreisverkehr“ ist nicht zuwendungsfähig und somit nicht mehr im MJP aufzunehmen.

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Die im Mehrjahresprogramm ausgewiesenen Maßnahmen sind nach den Förderungsrichtlinien VVG grundsätzlich förderungsfähig. Die voraussichtlichen Finanzierungsanteile (Land, Dritte, Landkreis) werden im Vermögensplan der jeweiligen Haushaltsjahre ausgewiesen (je nach Umsetzung).

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Beschlüsse

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30.01.2007 - Betriebs- und Straßenbauausschuss - ungeändert beschlossen

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