Berichtsvorlage - 2007/032
Grunddaten
- Betreff:
-
Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiete des Landkreises Lüneburg bis 31. Dezember 2008
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Benecke, Elke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kreisausschuss
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02.07.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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06.02.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Beratung
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31.08.2007
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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01.02.2008
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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02.07.2008
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Sachverhalt
Sachlage:
Derzeit gibt es im Landkreis Lüneburg 46
Landschaftsschutzgebiete (ohne Biosphärenreservat).
Die Verordnungen für die Landschaftsschutzgebiete (LSG) stammen
zum Großteil aus Zeiten des Reichsnaturschutzgesetzes in den dreißiger Jahren
und entsprechen somit nicht mehr der aktuellen Rechtslage. Neben der
Teilnichtigkeit der Verordnungen gibt es u. a. folgende Gründe für die
Notwendigkeit der Überarbeitung der Landschaftsschutzgebiete:
- Erleichterung
gemeindlicher Planungen durch Verlegung ortsnaher LSG-Grenzen
- Reduzierung
von LSG in nicht schutzwürdigen Bereichen und Erweiterung von LSG in
schutzwürdigen Bereichen
- Reduzierung
des bisher hohen Verwaltungsaufwandes für Befreiungen
Aktuelle Vorgehensweise:
- Bestandsaufnahme
und Bewertung LSG-würdiger Bereiche
- Regelmäßige
Einbindung des Arbeitskreises bestehend aus Mitarbeitern/ Mitgliedern von
betroffenen Kommunen, aus den Bereichen Landwirtschaft und Forst sowie
Naturschutzvereinen (BUND, NABU, Jägerschaft) und Unterhaltungsverbänden
- Kartierung
von Bereichen mit Datenlücken
Ziel:
Laut Produkthaushalt erfolgt die Überarbeitung der
Landschaftsschutzgebiete bis Ende 2008.
Sachlage, Stand 01.08.2007:
Die Verwaltung berichtet über den Verfahrensstand.
Ergänzende Sachlage, Stand 15.01.2008:
Die Verwaltung berichtet über den Verfahrensstand. In der
Anlage sind Entwürfe beigefügt.
Ergänzende
Sachlage, Stand 17.06.2008:
In
Gesprächen mit den Gemeinden der Samtgemeinde Amelinghausen und der
Landwirtschaft (Landwirtschaftskammer, Bauernverband Nordostniedersachsen e.V.,
Ortsvertrauenslandwirten) wurden die Verordnungen zum Gehölzschutz und
Landschaftsschutz diskutiert.
Die
Vertreter der Gemeinden als auch der Samtgemeinde Amelinghausen befürworten
kleinere Landschaftsschutzgebiete zu Gunsten einer umfassenden
Gehölzschutzverordnung.
Mit
der Landwirtschaft wurde vereinbart, dass nur die Kernflächen als Landschaftsschutzgebiet
ausgewiesen werden sollen. In den
weiteren ökologisch bedeutsamen Bereichen werden nur die Gehölze geschützt.
Um dem
Wunsch einer notwendigen städtebaulichen Entwicklung in den einzelnen Gemeinden
nachzukommen, werden die ortsnahen Abgrenzungen mit den Bürgermeistern vor Ort
konkretisiert.
Für
die Ausnahmen der Gehölzschutzverordnungen wird ein vereinfachtes
Anzeigeverfahren angestrebt. Das bedeutet, dass der Antrag auf Beseitigen oder
Verlegen von Gehölzen beim Landkreis schriftlich (somit auch per Fax oder Email)
eingereicht wird. Wenn dann innerhalb eines Monats keine Nachricht aus der
Verwaltung kommt, gilt die Ausnahme als erteilt.
Des
Weiteren wurden Vereinfachungen an den Verordnungstexten vorgenommen um eine Positiv-Beschreibung
zu formulieren.
Diese
Neuerungen werden im Arbeitskreis zur Diskussion gestellt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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103 kB
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2
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(wie Dokument)
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58,5 kB
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3
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(wie Dokument)
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81 kB
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4
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(wie Dokument)
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26 kB
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