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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/033

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

- keinen -

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Sachverhalt

Sachlage:

Vom Ausschussvorsitzenden sind gemäß § 23 NLO die vier beratenden Mitglieder zu verpflichten, ihre Aufgabe nach bestem Wissen und Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten. Sie sind auf die ihnen nach den §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten hinzuweisen.

Der Gesetzestext ist als Anlage beigefügt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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06.02.2007 - Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz - zur Kenntnis genommen

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