Beschlussvorlage - 2007/040
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung von Herrn Dietmar Gehrke als Beauftragter für archäologische Denkmalpflege gemäß § 22 Nieders. Denkmalschutzgesetz (NDSchG)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen und Umwelt
- Bearbeitung:
- Claudia Mentz
- Verantwortlich:
- Bartscht, Stefan
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Umweltschutz, Landwirtschaft, Abfallwirtschaft, Agenda 21 u. Verbraucherschutz
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Kenntnisnahme
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06.02.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachlage:
Herr Dietmar Gehrke ist seit mehreren Jahren in der Funktion
des Beauftragten für archäologische Denkmalpflege tätig. In der Vergangenheit
erfolgte eine Bestellung durch das Land Niedersachsen. Mit der Auflösung der
Bezirksregierungen ist diese Aufgabe auf die Landkreise übertragen worden. Nach
§ 22 Abs. 1 NDSchG bestellt die Untere Denkmalschutzbehörde (Landkreis Lüneburg)
den Beauftragten im Einvernehmen mit dem Landesamt für Denkmalpflege.
Der Beauftragte berät und unterstützt die Denkmalschutzbehörde
in allen Angelegenheiten des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Herr Gehrke
erfasst als Archäologe die Ausgrabungsgegenstände von Fundstellen im Landkreis
Lüneburg, dokumentiert diese, informiert Bürger vor Ort und gibt Publikationen
heraus. An einer weiteren Tätigkeit von Herrn Gehrke in dieser Funktion im
Landkreis Lüneburg besteht ein sehr großes Interesse.
Da nach § 22 Abs. 3 NDSchG die Kosten des Beauftragten vom Land
erstattet werden, wird auf eine Vorlage für den Kreistag verzichtet und
stattdessen ein Beschluss des Kreisausschusses eingeholt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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65,5 kB
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