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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/036

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Gemäß § 23 (5) der Geschäftsordnung des Kreistages wählen die Mitglieder des Ausschusses für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten die bzw. den stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n aus ihrer Mitte. Für die Wahl gilt § 44 NLO.

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Sachverhalt

Sachlage:

Nachdem der Kreistag in seiner Sitzung am 23.11.2006 die Fachausschüsse neu gebildet und besetzt hat, wählt der Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten in seiner ersten Sitzung nach der Neubildung die bzw. den stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n.

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Beschlüsse

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13.02.2007 - Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten - ungeändert beschlossen

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