Beschlussvorlage - 2007/043
Grunddaten
- Betreff:
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Umzug der Feuerwehr-Einsatz- und Rettungsleitstelle in das Behördenzentrum Auf der Hude, Zusammenarbeit mit dem Lage- und Führungszentrum der Polizeidirektion Lüneburg
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Bauen, Umwelt & Ordnung
- Bearbeitung:
- Monika Wieckhorst
- Beteiligt:
- Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Dannenfeld, Mirko
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Feuer-, Katastrophenschutz und Ordnungsangelegenheiten
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Beratung
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13.02.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Beratung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Einrichtung einer kooperativen Leitstelle für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei in den Räumen des Behördenzentrums Auf der Hude im Rahmen der Einführung des Digitalfunks wird grundsätzlich zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Umsetzung des Konzeptes zu planen und die notwendigen Verhandlungen mit der Polizeidirektion Lüneburg und den Krankenkassen zu führen. Um bereits frühzeitig einen eventuell notwendigen externen Planer beauftragen zu können, wird bereits im Haushaltsjahr 2007 ein Haushaltsansatz in Höhe von 5.000,-- für Planungskosten eingestellt.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Feuerwehr-Einsatz- und Rettungsleitstelle des Landkreises Lüneburg (FEL) wurde am 01.01.1993 in den jetzigen Räumen im Pavillon, Dienstgebäude Am Springintgut 1, in Dienst genommen. Rechtsgrundlagen für die Vorhaltung einer solchen FEL waren und sind § 3 Abs. 1 Nr. 5 des Nieders. Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) und § 4 Abs. 4 Satz 2 des Nieders. Rettungsdienstgesetzes (NRettDG). Beide Vorschriften verpflichten den Landkreis, eine Feuerwehr-Einsatzleitstelle bzw. eine Rettungsleitstelle vorzuhalten.
§ 6 Abs. 1 Satz 2 NRettDG beinhaltete dabei von vornherein die Möglichkeit, für mehrere Rettungsdienstbereiche eine gemeinsame Rettungsleitstelle zu betreiben. Aufgrund dieser Regelung und des zunehmenden Kostendrucks auf Seiten der Landkreise sowie der Krankenkassen hat sich in den letzten Jahren eine intensive Diskussion über die Zusammenlegung von Einsatzleitstellen entwickelt. Zusätzlich hat der Nieders. Innenminister im Rahmen der Polizeireform Anfang 2004 die Begriffe der bunten sowie auch der kooperativen Leitstellen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei ins Spiel gebracht, wodurch die Diskussion an Intensität zugenommen hat.
Sowohl bei der bunten als auch bei der kooperativen Leitstelle schließen sich zwei oder mehr Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei zusammen, um durch eine gemeinsame Nutzung von technischen Ressourcen Arbeitsabläufe zu optimieren und Kosten zu reduzieren. Dabei sitzt das Leitstellenpersonal von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei bei einer bunten in einem Lageraum, während bei einer kooperativen Leitstelle die polizeilichen und nichtpolizeilichen Lageräume getrennt bleiben.
Bei den Überlegungen zur Leitstellenreform spielt insbesondere auch die mittelfristig bevorstehende bundesweite Einführung des einheitlichen Digitalfunks für alle Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) eine wichtige Rolle, da in diesem Zusammenhang nach derzeitigen Schätzungen Investitionen in Höhe von etwa 100.000,-- pro Leitstelle notwendig werden.
Da auch auf Seiten der Landkreise ein dringender Handlungsbedarf gesehen wird, haben die Landkreise Lüchow-Dannenberg, Uelzen, Celle, Gifhorn und Lüneburg bereits im Jahr 2005 eine gemeinsame Arbeitsgruppe eingerichtet, welche Kooperationsmöglichkeiten erarbeiten sollte. Im Rahmen dieser Arbeitsgruppe haben sich zuletzt alle Landkreise außer dem Landkreis Lüneburg gegen eine Leitstellenzusammenlegung ausgesprochen. Gleichzeitig war die Arbeitsgruppe aber davon überzeugt, dass sich eine Leitstellenzusammenlegung mittelfristig nicht verhindern lassen wird. Um dies so lange wie möglich hinaus zu zögern, wurde der Vorschlag unterbreitet, im Rahmen einer Vernetzung der Leitstellen virtuell zusammen zu arbeiten.
Das Konzept der virtuellen Zusammenlegung von Einsatzleitstellen würde aus hiesiger Sicht eine erhebliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen für die Leitstellenmitarbeiter aber auch für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Lüneburg darstellen. Da vorgesehen wäre, das Leitstellenpersonal nachts und am Wochenende von zwei Personen auf eine pro Leitstelle zu reduzieren, müssten bei Eingang mehrerer Notrufe die benachbarten Leitstellen unterstützend tätig werden. Die Unterstützung würde sich dabei sowohl auf die Abfrage von Notrufen als auch auf die Alarmierung von Einsatzkräften beziehen. Dabei fehlt es dem Personal der benachbarten Leitstellen jedoch vielfach an der dringend notwendigen Ortskenntnis, um Notrufe richtig abfragen und Einsatzkräfte entsprechend einweisen zu können. Im Einzelfall wäre es so nicht auszuschließen, dass Einsatzkräfte ihre Einsatzorte nur verspätet erreichen können, was im schlimmsten Fall sogar den Verlust von Menschenleben zur Folge haben könnte.
Des Weiteren wäre zu berücksichtigen, dass durch die Realisierung der als Zwischenlösung deklarierten virtuellen Leitstellenzusammenlegung Kosten in Höhe von etwa 150.000,-- pro Landkreis entstehen würden. Dabei bestehen erhebliche Zweifel, ob sich die für das Projekt notwendigen hohen Datenübertragungsraten von 100 Megabit pro Sekunde für die Übertragung von Daten, Telefon und Funk zwischen den Leitstellen überhaupt realisieren lassen. Die Kosten für eine solche Datenleitung wären mit mindestens 5.000,-- pro Monat und Leitstelle jedenfalls immens. Zudem gibt es keine praktischen Erfahrungen hinsichtlich einer Vernetzung von fünf Leitstellen, sodass zu befürchten ist, dass es im Rahmen der Umsetzung des Projektes zu erheblichen technischen Problemen kommen könnte, die nur mit hohem finanziellen Aufwand oder im schlimmsten Fall gar nicht zu lösen wären.
Die Verwaltung vertritt deshalb die Auffassung, dass im Interesse der Leitstellenmitarbeiter und auch im Interesse der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger auf eine Teilnahme an dem virtuellen Leitstellenverbund verzichtet werden sollte. Stattdessen wird ein Umzug der hiesigen Leitstelle in das Behördenzentrum Auf der Hude und eine damit verbundene Kooperation mit dem Lage- und Führungszentrum der Polizeidirektion Lüneburg (Polizeileitstelle) ab dem Zeitpunkt der Einführung des Digitalfunks ca. 2008 / 2009 aus den nachfolgend genannten Gründen für die einzig richtige und vor allem zukunftsweisende Lösung gehalten:
1. Die Einrichtung der Leitstelle in den Räumen des Pavillons Anfang 1993 wurde von vornherein als Übergangslösung angesehen. Als übergeordnete Führungs- und Alarmierungseinrichtung für Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz hat die Leitstelle ein erhöhtes Sicherheitsbedürfnis, welches in den jetzigen Räumen nur bedingt befriedigt wird. Im Rahmen eines Umzuges könnte hier mittelfristig eine Verbesserung der Situation erzielt werden.
2. Die Leitstellentechnik und die hier vorhandenen Arbeitsplätze sind 14 Jahre alt und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Die Funktische sind nicht höhenverstellbar, um in Stresssituationen ein Arbeiten im Stehen zu ermöglichen, so wie dies heute in Leitstellen üblich und auch wünschenswert ist. Die vorhandene analoge Funktechnik in den Arbeitsplätzen genügt nicht mehr den modernsten Anforderungen und es ist aufgrund des Alters der Technik davon auszugehen, dass die Störanfälligkeit künftig zunehmen wird. Aus diesem Grunde würde spätestens im Rahmen der Einführung des Digitalfunks ein kompletter Austausch der Funktische und der darin enthaltenen Technik notwendig werden. Demzufolge würde ein Umzug der Leitstelle jedenfalls insoweit keine höheren Kosten verursachen, als diese im Rahmen der Einführung des Digitalfunks ohnehin anfallen würden.
3. Die Einführung des Digitalfunks erfordert Investitionen, die im Bereich der Leitstellen nach derzeitigen Erkenntnissen bei 100.000,-- pro Leitstelle liegen werden. Im Falle einer Zusammenarbeit mehrerer Leitstellen in einem Gebäude ließen sich diese Kosten anteilig reduzieren, da die Basistechnik gemeinsam genutzt werden könnte. Ähnliche Synergieeffekte könnten sich im Bereich der Telefonanlage ergeben, da hier derzeit schon Technik des gleichen Herstellers zum Einsatz kommt. Hinzu kommt die Möglichkeit einer gemeinsamen Nutzung von Technikräumen und Sozialräumen der Mitarbeiter, wodurch sich die Nutzfläche insgesamt reduzieren ließe.
4. Für die derzeitigen Räume der Leitstelle wird eine kalkulatorische Miete inklusive aller Nebenkosten in Höhe von 9,87 / m² in die Kostenrechnung für den Rettungsdienst eingestellt. Im Falle eines Umzuges der Leitstelle in das Behördenzentrum Auf der Hude würde das Land Niedersachsen eine Kaltmiete in Höhe von 4,96 / m² zuzüglich Nebenkosten in Höhe von 3,50 / m², insgesamt also 8,46 / m² in Ansatz bringen. Berücksichtigt man hier zusätzlich die mögliche Reduzierung der notwendigen Nutzfläche durch die oben beschriebene gemeinsame Raumnutzung, so würden die Mietkosten künftig deutlich niedriger als bisher ausfallen.
5. Die Einsatzleitsysteme von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei greifen auf Datenbestände zu, die mit einem hohen Aufwand erstellt und gepflegt werden müssen. Die Datenbestände sind vielfach identisch, sodass eine gemeinsame Nutzung und Pflege von Grunddaten möglich wäre. Mittelfristig wäre sogar die Einführung eines einheitlichen Einsatzleitsystems für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei denkbar, sodass nicht nur Stammdaten, sondern auch Einsätze im Rahmen der jeweiligen Zuständigkeit selbst bei räumlicher Trennung der Lageräume gemeinsam bearbeitet werden könnten.
6. Da das Land Niedersachsen die Zusammenlegung von Leitstellen zu kooperativen Leitstellen für Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei favorisiert und diese Möglichkeit auch in die Neufassung des NRettDG aufnehmen will, ist davon auszugehen, dass sich mittelfristig auch andere Landkreise der geplanten Kooperation anschließen würden. Diesbezüglich wird der Landkreis Lüneburg kurzfristig nochmals an die benachbarten Landkreise herantreten, um diese über die aktuellen Überlegungen zu unterrichten und ggf. weitere Kooperationspartner zu gewinnen. Im Übrigen wäre aber auch zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit ein Anschluss weiterer Landkreise möglich.
Die Krankenkassen als Kostenträger für etwa 60 % der Leitstellenkosten wurden seitens der Verwaltung bereits am 24.01.2007 über die angedachte Lösung informiert. Dabei haben die Kostenträger eine grundsätzlich positive Haltung signalisiert. Über eine endgültige Zustimmung und die Höhe der Beteiligung an den durch den Umzug und die Modernisierung entstehenden Kosten wird allerdings noch im Detail zu verhandeln sein.
Insgesamt wird bei einer Umsetzung des Vorschlages mit Kosten in Höhe von 300.000,-- zu rechnen sein. Darin wären allerdings die Kosten für die Einführung des Digitalfunks im Bereich der Leitstelle und die beschriebene notwendige Modernisierung der Leitstellentechnik bereits enthalten.
Um im Rahmen der weiteren Planungen als verlässlicher Partner gegenüber der Polizei auftreten zu können, ist zunächst eine grundsätzliche Zustimmung seitens der politischen Gremien notwendig. Grundlage für die weitere Zusammenarbeit soll eine Absichtserklärung zur Schaffung einer kooperativen Leitstelle (Anlage 1) sein. Im Anschluss soll eine aus Vertretern der Polizei und des Landkreises bestehende Arbeitsgruppe ein detailliertes Konzept zum Raumbedarf, zur technischen Umsetzung und zu den entstehenden Kosten erarbeiten. Ggf. wird hier im technischen Bereich kurzfristig auch eine Unterstützung durch externe Planer notwendig werden.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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27,5 kB
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