Berichtsvorlage - 2007/012
Grunddaten
- Betreff:
-
Verpflichtung der nicht dem Kreistag angehörenden Ausschussmitglieder
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
|
Beratung
|
|
|
14.02.2007
|
Sachverhalt
Sachlage:
Gemäß § 47 a in Verbindung mit § 39 Absatz 1 NLO werden die
nicht dem Kreistag angehörenden Mitglieder des Kreisschulausschusses vom
Vorsitzenden förmlich verpflichtet, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und
Gewissen unparteiisch wahrzunehmen und die Gesetze zu beachten.
Wer zu ehrenamtlicher Tätigkeit bestellt wird, ist darüber
hinaus gemäß § 23 NLO auf die ihm nach §§ 20 bis 22 NLO obliegenden Pflichten
hinzuweisen. Die §§ 20 bis 22 NLO sind dieser Vorlage im Wortlaut beigefügt.
Alle Mitglieder des Kreisschulausschusses, sowohl
Kreistagsmitglieder, und diese auch dann, wenn sie selbst Lehrer/innen sind,
wie auch die Vertreter der verschiedenen nicht dem Kreistag angehörenden Gruppierungen
(Lehrer/innen, Eltern, Schüler/innen) haben volles Stimmrecht, auch in
Angelegenheiten der jeweils eigenen Schule. Sie sind bei der Stimmabgabe im
Einzelfall nicht an die Entscheidungen der sie entsendenden Gruppe gebunden,
sondern treffen ihre Entscheidung nach bestem Wissen und Gewissen und im
Interesse des Gesamtwohls.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
31,5 kB
|
