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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Berichtsvorlage - 2007/060

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachlage:

Das Infektionsschutzgesetz ermöglicht die routinemäßige Begehung von Arzt- und Zahnarztpraxen. Nach Inkrafttreten des Infektionsschutzgesetzes wurden in Abhängigkeit von Hygienerisiken zunächst Zentren für ambulantes Operieren und Dialysepraxen überprüft.

 

Als nächstes Projekt erfolgte in 2006 die Begehung sämtlicher Zahnarztpraxen im Landkreis Lüneburg.

Im Vordergrund standen hierfür folgende Überlegungen:

In Zahnarztpraxen werden invasive Eingriffe mit resultierenden mikrobiologischen Risiken durchgeführt. Ein Großteil, auch der gesunden Bevölkerung, sucht wiederkehrend Zahnarztpraxen auf. Die große Zahl der Patienten ließ es sinnvoll erscheinen, diesen Bereich prioritär und flächendeckend anzugehen.

Die Erfahrungen und Ergebnisse der Begehungen werden dargestellt.

 

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Beschlüsse

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20.03.2007 - Ausschuss für Soziales und Gesundheit - zur Kenntnis genommen

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