Beschlussvorlage - 2007/069
Grunddaten
- Betreff:
-
Einrichtung einer Fachklasse für den dreijährigen Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlageführer/in, Schwerpunkt Lebensmitteltechnik und Fachkraft für Lebensmittel- und Süßwarentechnik in Teilzeitform zum Schuljahr 2007/2008 an der BBS III
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Thielert, Hartmut55
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss für allgemein- und berufsbildende Schulen
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Beratung
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25.04.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg stimmt als Schulträger dem Antrag auf
Einrichtung einer Fachklasse für den Ausbildungsberuf Maschinen- und Anlagenführer/in,
Schwerpunkt Lebensmitteltechnik und der Fachkraft für Lebensmittel- und
Süßwarentechnik zum Schuljahresbeginn 2007/2008 an der BBS III zu. Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Genehmigungsantrag nach § 106 Absatz 6 NSchG
bei der Landesschulbehörde zu stellen.
Sachverhalt
Sachlage:
Die Berufsbildenden Schulen III, Lüneburg, beabsichtigen zum
Schuljahr 2007/2008 die Beschulung im dreijährigen Ausbildungsberuf Maschinen-
und Anlagenführer/in, Schwerpunkt Lebensmitteltechnik und im Ausbildungsberuf
der Fachkraft für Lebensmittel- und Süßwarentechnik aufzunehmen.
Die Industrie- und Handelskammer Lüneburg sowie einheimische
Ausbildungsbetriebe sind an die BBS III mit dem Wunsch einer ortsnahen
Beschulung herangetreten. Laut Auskunft der IHK gibt es zurzeit rd. 20 Betriebe
in der Region, die diese Berufe ausbilden können. Die Beschulung wird in den
ersten zwei Jahren gemeinsam erfolgen. Im dritten Ausbildungsjahr werden die
Fachkräfte separat unterrichtet. Die bisherigen Rückmeldungen aus den infrage
kommenden Betrieben waren bisher sehr positiv und es wurde eine hohe
Ausbildungsbereitschaft angezeigt. Die IHK Lüneburg wird zeitgleich alle
infrage kommenden Ausbildungsbetriebe anschreiben und die BBS III bis Ende
April über die konkret zugesagten Ausbildungsplätze unterrichten. Die
Landesschulbehörde wurde in den Entscheidungsprozeß eingebunden.
Neue räumliche und sächliche Ausstattungen werden für die
Beschulung dieser Ausbildungsberufe nicht benötigt.
Um zeitgerecht die Einrichtung der Fachklassen zum Schuljahr
2007/2008 (01.08.2007) sicherzustellen, wird die Verwaltung beauftragt, die
Genehmigung gemäß § 106 NSchG bei der Landesschulbehörde zu beantragen.
