Beschlussvorlage - 2007/091
Grunddaten
- Betreff:
-
Teilfortschreibung des aktuellen Nahverkehrsplanes und Neuaufstellungsbeschluss für 2009
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Petra Lüdde
- Verantwortlich:
- Wieske, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV
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Beratung
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23.04.2007
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Entscheidung
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Erledigt
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Kreisausschuss
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Kenntnisnahme
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Konzessionslaufzeiten in den Teilnetzen des Landkreises Lüneburg
werden zeitlich gestaffelt. Die Teilnetze 1, 2 und 9, deren Genehmigungen
aktuell zur Verlängerung anstehen, sind konzessionsrechtlich mit einer
Laufzeitbeschränkung bis zum Ende des Jahres 2010 zu belegen, Aufgrund der
Eilbedürftigkeit dieses Vorhabens wird dazu der bestehende Nahverkehrsplan in
Teilen fortgeschrieben.
Der aktuelle Nahverkehrsplan 2004 – 2008 (inkl. der
Teilfortschreibung) ist im Jahre 2009 in Gänze neu aufzustellen.
Die Verwaltung beginnt mit den dafür erforderlichen Arbeiten.
Sie wird hierbei weitgehend durch die Verkehrsgesellschaft
Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) unterstützt.
Ergänzender Beschlussvorschlag zum Kreisausschuss am 02.07.2007:
Nach der Entscheidung der LNVG, die Konzessionen für die
Teilnetze 2 und 9 im Landkreis Lüneburg um 8 Jahre zu verlängern, erübrigt sich
eine Teilfortschreibung des bestehenden Nahverkehrsplanes.
Es bleibt bei dem Beschluss, den aktuellen Nahverkehrsplan 2004
- 2008 im Jahre 2009 in Gänze neu aufzustellen.
Sachverhalt
Sachlage:
Derzeit liegen dem Landkreis Lüneburg im Rahmen des
Beteiligungsverfahrens zwei Anträge der KVG zur Wiedererteilung der
Konzessionen in den Teilnetzen 2 und 9 vor; beantragt ist jeweils eine Laufzeit
von 8 Jahren. In Kürze ist zudem damit zu rechnen, dass auch die VOG für ihr
Teilnetz 1, in dem die Konzessionen ebenfalls 2008 auslaufen werden, einen
entsprechenden Antrag stellt.
Wie vom Aufgabenträger vorgesehen, hat die KVG für die beiden
Teilnetze jeweils nur noch eine Konzession beantragt, die alle im Teilnetz
verkehrenden Linien umfasst. Nach der derzeitigen Genehmigungspraxis der LNVG ist
davon auszugehen, dass die Konzessionen – wie allgemein üblich –
für 8 Jahre vergeben werden, da nach der erfolgreichen Harmonisierung der
Laufzeiten von Einzelgenehmigungen aus Sicht der Genehmigungsbehörde (LNVG)
kein Grund mehr besteht, verkürzte Konzessionen zu erteilen (= weniger als 8
Jahre).
Würde den o. g. Anträgen der KVG sowie der VOG seitens der LNVG
stattgegeben, so liefe im gesamten Landkreis keine Konzession vor dem Dezember
2013 aus. Dieser Sachverhalt ist kritisch zu bewerten.
Mit der im Jahr 2004 erfolgten Ausweitung des Hamburger
Verkehrsverbundes auf das Gebiet des Landkreises Lüneburg haben sich für den
Landkreis bei der Finanzierung des ÖPNV gravierende Veränderungen ergeben. Der
Landkreis hat sich verpflichtet, die Fahrgeldmindereinnahmen, die durch den im
Vergleich zum bisherigen Regionaltarif niedrigeren HVV-Tarif entstehen,
auszugleichen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in dem
HVV-Verkehrsvertrag, der voraussichtlich in diesem Jahr mit den
Verkehrsunternehmen abgeschlossen werden wird. Der Vertrag wird eine
Mindestlaufzeit bis zum Dezember 2010 aufweisen.
Vor dem Hintergrund sinkender Regionalisierungsmittel ist es
für den Landkreis Lüneburg von entscheidender Bedeutung, sich in den kommenden
Jahren Spielräume offen zu halten, um die Finanzierung des ÖPNV zu
gewährleisten bzw. einen Anstieg der Ausgleichszahlungen zumindest teilweise
kompensieren zu können. Hierzu zählt u. a. die Möglichkeit, einzelne
Teilnetze ausschreiben oder im Genehmigungswettbewerb vergeben zu können, um
die Wirtschaftlichkeit des Busverkehrs nach Möglichkeit zu verbessern.
Zur Wahrung dieses Spielraumes ist es jedoch erforderlich, die
Konzessionslaufdauern in einigen Teilnetzen zu beschränken, da ansonsten im
gesamten Landkreis Lüneburg – wie oben geschildert – eine
Neuvergabe bestehender Verkehrsleistungen erst ab dem Jahr 2014 möglich wäre.
Um dies zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die drei Teilnetze 1,
2 und 9, deren Genehmigungen aktuell zur Verlängerung anstehen,
konzessionsrechtlich mit einer Laufzeitbeschränkung bis zum Ende des Jahres
2010 zu belegen, um so eine Harmonisierung mit der Mindestvertragslaufzeit des
HVV-Verkehrsvertrages zu erzielen.
Damit bestände für den Landkreis die Möglichkeit, bereits ab
2011 in den drei genannten Teilnetzen die Verkehrsleistungen neu zu vergeben,
sofern dieses politisch gewünscht wird.
Des Weiteren bietet eine teilweise Beschränkung der
Konzessionslaufzeiten den Vorteil, dass die Konzessionen in den einzelnen
Teilnetzen des Landkreises zeitlich versetzt auslaufen, so dass jeweils
ausreichende Zeiträume bestehen, um ggf. planerische Anpassungen oder
Vorbereitungen für eine Neuvergabe treffen zu können.
Bezüglich des Teilnetzes 2 spricht zudem ein weiterer Aspekt
für eine Beschränkung der Laufzeit bis Ende 2010: Das Teilnetz, welches die
SBus2-Konzession enthält, ist im Zusammenhang mit dem Teilnetz 2 des
Landkreises Harburg zu sehen. In beiden Teilnetzen erbringt die KVG auf
verschiedenen Linien Verkehrsleistungen, die betrieblich als eine Einheit zu betrachten
sind: So ist der SBus 2 (zugehörig zum TN 2 Lk LG) mit der Linie 4206
(zugehörig zum TN 2 Lk HAR) in einem Umlauf zusammengefasst, um die
Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.
Es sollte daher vermieden werden, dass es aufgrund
unterschiedlicher Konzessionslaufzeiten in einem der beiden Netze nach einer
Neuvergabe zu einem Betreiberwechsel kommt, mit der Folge, dass die KVG im
anderen Netz die übrige Verkehrsleistung nur sehr unwirtschaftlich erbringen
könnte.
Ob die LNVG der Eingabe des Landkreises zustimmen wird, die
Laufzeiten in den Teilnetzen 1, 2 und 9 zu verkürzen, hängt maßgeblich davon
ab, ob entsprechende Aussagen im Nahverkehrsplan (NVP) enthalten sind, die dann
im Abwägungsprozess berücksichtigt werden müssten.
Da dies im bestehenden NVP nicht der Fall ist, wird
vorgeschlagen, aufgrund der Eilbedürftigkeit entsprechende Regelungen in einer
Teilfortschreibung des bestehenden Nahverkehrsplanes zu verankern und diese bei
der für das Jahr 2009 geplanten Neuaufstellung des NVP zu übernehmen.
Die Teilfortschreibung würde sich dabei ausschließlich auf die
Konzessionslaufzeiten beschränken, in allen übrigen Aspekten behielte der
heutige NVP seine Gültigkeit.
Ergänzende Sachlage zum Kreisausschuss am 02.07.2007:
Mit Schreiben vom 31.05.2007 hat die Landesnahverkehrsgesellschaft
Niedersachsen mbH (LNVG) gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBifG) die
Genehmigung für die Linienverkehre der Teilnetze 2 und 9 im Landkreis Lüneburg
wiedererteilt. Die Konzession wurde – wie von der KVG beantragt –
um 8 Jahre verlängert (1. Oktober 2008 – 30. September 2016).
Die LNVG ist der Auffassung, dass die vom Landkreis Lüneburg
vorgetragenen Gründe (keine Konzessionsverlängerungen über die Laufzeit der
neuen Verkehrsverträge hinaus) nicht ausreichen, um das öffentliche Verkehrsinteresse
an einer Verkürzung der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer der
Genehmigungslaufzeit (8 Jahre) zu begründen.
Verwaltung und VNO sind der Auffassung, dass eine Anfechtung
dieser Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die LNVG hat das ihr zustehende
Ermessen ausgeübt und entsprechend begründet.
Die angestrebte und auch beschlossene Teilfortschreibung des
aktuellen Nahverkehrsplanes würde damit ins Leere laufen und erübrigt sich
somit.
Es bleibt hingegen bei dem generellen Neuaufstellungsbeschluss
für das Jahr 2009.
Der Landrat hat im Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft,
Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV am 12.06.2007 entsprechend berichtet.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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