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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/091

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Konzessionslaufzeiten in den Teilnetzen des Landkreises Lüneburg werden zeitlich gestaffelt. Die Teilnetze 1, 2 und 9, deren Genehmigungen aktuell zur Verlängerung anstehen, sind konzessionsrechtlich mit einer Laufzeitbeschränkung bis zum Ende des Jahres 2010 zu belegen, Aufgrund der Eilbedürftigkeit dieses Vorhabens wird dazu der bestehende Nahverkehrsplan in Teilen fortgeschrieben.

Der aktuelle Nahverkehrsplan 2004 – 2008 (inkl. der Teilfortschreibung) ist im Jahre 2009 in Gänze neu aufzustellen.

Die Verwaltung beginnt mit den dafür erforderlichen Arbeiten. Sie wird hierbei weitgehend durch die Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen mbH (VNO) unterstützt.

Ergänzender Beschlussvorschlag zum Kreisausschuss am 02.07.2007:

Nach der Entscheidung der LNVG, die Konzessionen für die Teilnetze 2 und 9 im Landkreis Lüneburg um 8 Jahre zu verlängern, erübrigt sich eine Teilfortschreibung des bestehenden Nahverkehrsplanes.

Es bleibt bei dem Beschluss, den aktuellen Nahverkehrsplan 2004 - 2008 im Jahre 2009 in Gänze neu aufzustellen.

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Sachverhalt

Sachlage:

Derzeit liegen dem Landkreis Lüneburg im Rahmen des Beteiligungsverfahrens zwei Anträge der KVG zur Wiedererteilung der Konzessionen in den Teilnetzen 2 und 9 vor; beantragt ist jeweils eine Laufzeit von 8 Jahren. In Kürze ist zudem damit zu rechnen, dass auch die VOG für ihr Teilnetz 1, in dem die Konzessionen ebenfalls 2008 auslaufen werden, einen entsprechenden Antrag stellt.

Wie vom Aufgabenträger vorgesehen, hat die KVG für die beiden Teilnetze jeweils nur noch eine Konzession beantragt, die alle im Teilnetz verkehrenden Linien umfasst. Nach der derzeitigen Genehmigungspraxis der LNVG ist davon auszugehen, dass die Konzessionen – wie allgemein üblich – für 8 Jahre vergeben werden, da nach der erfolgreichen Harmonisierung der Laufzeiten von Einzelgenehmigungen aus Sicht der Genehmigungsbehörde (LNVG) kein Grund mehr besteht, verkürzte Konzessionen zu erteilen (= weniger als 8 Jahre).

 

Würde den o. g. Anträgen der KVG sowie der VOG seitens der LNVG stattgegeben, so liefe im gesamten Landkreis keine Konzession vor dem Dezember 2013 aus. Dieser Sachverhalt ist kritisch zu bewerten.

 

Mit der im Jahr 2004 erfolgten Ausweitung des Hamburger Verkehrsverbundes auf das Gebiet des Landkreises Lüneburg haben sich für den Landkreis bei der Finanzierung des ÖPNV gravierende Veränderungen ergeben. Der Landkreis hat sich verpflichtet, die Fahrgeldmindereinnahmen, die durch den im Vergleich zum bisherigen Regionaltarif niedrigeren HVV-Tarif entstehen, auszugleichen. Die entsprechenden Regelungen finden sich in dem HVV-Verkehrsvertrag, der voraussichtlich in diesem Jahr mit den Verkehrsunternehmen abgeschlossen werden wird. Der Vertrag wird eine Mindestlaufzeit bis zum Dezember 2010 aufweisen.

 

Vor dem Hintergrund sinkender Regionalisierungsmittel ist es für den Landkreis Lüneburg von entscheidender Bedeutung, sich in den kommenden Jahren Spielräume offen zu halten, um die Finanzierung des ÖPNV zu gewährleisten bzw. einen Anstieg der Ausgleichszahlungen zumindest teilweise kompensieren zu können. Hierzu zählt u. a. die Möglichkeit, einzelne Teilnetze ausschreiben oder im Genehmigungswettbewerb vergeben zu können, um die Wirtschaftlichkeit des Busverkehrs nach Möglichkeit zu verbessern.

Zur Wahrung dieses Spielraumes ist es jedoch erforderlich, die Konzessionslaufdauern in einigen Teilnetzen zu beschränken, da ansonsten im gesamten Landkreis Lüneburg – wie oben geschildert – eine Neuvergabe bestehender Verkehrsleistungen erst ab dem Jahr 2014 möglich wäre.

Um dies zu vermeiden, wird vorgeschlagen, die drei Teilnetze 1, 2 und 9, deren Genehmigungen aktuell zur Verlängerung anstehen, konzessionsrechtlich mit einer Laufzeitbeschränkung bis zum Ende des Jahres 2010 zu belegen, um so eine Harmonisierung mit der Mindestvertragslaufzeit des HVV-Verkehrsvertrages zu erzielen.

Damit bestände für den Landkreis die Möglichkeit, bereits ab 2011 in den drei genannten Teilnetzen die Verkehrsleistungen neu zu vergeben, sofern dieses politisch gewünscht wird.

 

Des Weiteren bietet eine teilweise Beschränkung der Konzessionslaufzeiten den Vorteil, dass die Konzessionen in den einzelnen Teilnetzen des Landkreises zeitlich versetzt auslaufen, so dass jeweils ausreichende Zeiträume bestehen, um ggf. planerische Anpassungen oder Vorbereitungen für eine Neuvergabe treffen zu können.

 

Bezüglich des Teilnetzes 2 spricht zudem ein weiterer Aspekt für eine Beschränkung der Laufzeit bis Ende 2010: Das Teilnetz, welches die SBus2-Konzession enthält, ist im Zusammenhang mit dem Teilnetz 2 des Landkreises Harburg zu sehen. In beiden Teilnetzen erbringt die KVG auf verschiedenen Linien Verkehrsleistungen, die betrieblich als eine Einheit zu betrachten sind: So ist der SBus 2 (zugehörig zum TN 2 Lk LG) mit der Linie 4206 (zugehörig zum TN 2 Lk HAR) in einem Umlauf zusammengefasst, um die Wirtschaftlichkeit zu erhöhen.

Es sollte daher vermieden werden, dass es aufgrund unterschiedlicher Konzessionslaufzeiten in einem der beiden Netze nach einer Neuvergabe zu einem Betreiberwechsel kommt, mit der Folge, dass die KVG im anderen Netz die übrige Verkehrsleistung nur sehr unwirtschaftlich erbringen könnte.

 

Ob die LNVG der Eingabe des Landkreises zustimmen wird, die Laufzeiten in den Teilnetzen 1, 2 und 9 zu verkürzen, hängt maßgeblich davon ab, ob entsprechende Aussagen im Nahverkehrsplan (NVP) enthalten sind, die dann im Abwägungsprozess berücksichtigt werden müssten.

Da dies im bestehenden NVP nicht der Fall ist, wird vorgeschlagen, aufgrund der Eilbedürftigkeit entsprechende Regelungen in einer Teilfortschreibung des bestehenden Nahverkehrsplanes zu verankern und diese bei der für das Jahr 2009 geplanten Neuaufstellung des NVP zu übernehmen.

Die Teilfortschreibung würde sich dabei ausschließlich auf die Konzessionslaufzeiten beschränken, in allen übrigen Aspekten behielte der heutige NVP seine Gültigkeit.

 

Ergänzende Sachlage zum Kreisausschuss am 02.07.2007:

Mit Schreiben vom 31.05.2007 hat die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) gemäß Personenbeförderungsgesetz (PBifG) die Genehmigung für die Linienverkehre der Teilnetze 2 und 9 im Landkreis Lüneburg wiedererteilt. Die Konzession wurde – wie von der KVG beantragt – um 8 Jahre verlängert (1. Oktober 2008 – 30. September 2016).

 

Die LNVG ist der Auffassung, dass die vom Landkreis Lüneburg vorgetragenen Gründe (keine Konzessionsverlängerungen über die Laufzeit der neuen Verkehrsverträge hinaus) nicht ausreichen, um das öffentliche Verkehrsinteresse an einer Verkürzung der gesetzlich vorgesehenen Höchstdauer der Genehmigungslaufzeit (8 Jahre) zu begründen.

 

Verwaltung und VNO sind der Auffassung, dass eine Anfechtung dieser Entscheidung keine Aussicht auf Erfolg hat. Die LNVG hat das ihr zustehende Ermessen ausgeübt und entsprechend begründet.

 

Die angestrebte und auch beschlossene Teilfortschreibung des aktuellen Nahverkehrsplanes würde damit ins Leere laufen und erübrigt sich somit.

Es bleibt hingegen bei dem generellen Neuaufstellungsbeschluss für das Jahr 2009.

 

Der Landrat hat im Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV am 12.06.2007 entsprechend berichtet.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

23.04.2007 - Ausschuss für Raumordnung, Wirtschaft, Touristik, Verkehrsplanung und ÖPNV - ungeändert beschlossen

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