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Abstimmung per Handzeichen in einer Kreistagssitzung.
ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 2007/049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Landkreis Lüneburg gewährt in Anlehnung an die vertragliche Regelung zwischen den Gemeinden/Samtgemeinden und dem Landkreis Lüneburg vom 01.12.2002 der Gemeinde Neetze einen Zuschuss von 6.000,00 € (in Worten: Sechstausend Euro) für die Schaffung von zehn Kindertagesstättenplätzen in der Einrichtung „Zwergenstube“. Der Landkreis Lüneburg geht davon aus, dass die Gemeinde Neetze diesen Betrag an den Förderverein weiterreicht.

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Sachverhalt

Sachlage:

Der Verein „Große für Kleine“ e. V. stellt mit Datum vom 18.12.2006 einen Antrag auf Investitionsförderung für die Schaffung von zehn Kindertagesstättenplätzen im Rahmen einer kleinen Kindertagesstätte in der Gemeinde Neetze (der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt).

 

Die Gemeinde Neetze als Vertragspartner des Landkreises Lüneburg befürwortet diesen Antrag in ihrem Schreiben vom 21.12.2006.

 

Die Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung von Kindertagesstättenplätzen wird durch die zwischen den Gemeinden des Landkreises Lüneburg und dem Landkreis geschlossene Vereinbarung zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen geregelt. Gemäß § 2 Absatz 7 dieser Vereinbarung verpflichtet sich der Landkreis, die Schaffung von zusätzlichen und notwendigen Kindertagesstättenplätzen mit 2.300,00 € (der Betrag ist inzwischen einer Dynamisierungsklausel auf 2.400,00 € gestiegen) pro Platz zu fördern. Die Notwendigkeit wird dann gesehen, wenn der rechnerische Bedarf das vorhandene und von den baulichen Voraussetzungen mögliche Angebot an Vor- und Nachmittagsplätzen übersteigt.

 

Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.11.2005 (Vorlage 2004/275) hat der Ausschuss in Erweiterung und Konkretisierung des Vertragstextes festgelegt: „Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass auf Grundlage der Vereinbarung vom 01.12.2002, die zwischen dem Landkreis und den Gemeinden/Samtgemeinden im Landkreis geschlossen wurde, bei einer bedarfsgerechten Schaffung neuer Kindertagesstättenplätze im Bereich von Krippen und Horten grundsätzlich eine Vertragsleistung in Höhe von zurzeit 2.400,00 € pro Platz möglich ist.“

 

Der vorliegende Zuschussantrag des Vereins „Große für Kleine“ e. V., unterstützt von der Gemeinde Neetze, wirft leider einige Probleme auf. Kleine Kindertagesstätten fallen auf Grund der Begriffsdefinition des Nds. Kindertagesstättengesetzes, der sich auch die vertragliche Vereinbarung des Landkreises bedient, nicht unter die Rubrik „Kindertagesstätten“. Die Anwendung der entsprechenden vertraglichen Regelung auch auf die Förderung von Plätzen in kleinen Kindertagesstätten ist von daher nicht eindeutig.

 

Im Weiteren besteht ein Problem darin, dass die Einrichtung bereits ihren Betrieb am 15.05.2005 begonnen hat. Die vertragliche Regelung zwischen dem Landkreis und den Gemeinden trifft jedoch keine Regelung hinsichtlich der rückwirkenden Anwendbarkeit.

 

Mit dem Schreiben der Gemeinde Neetze, insbesondere aber auch auf Grund der zwischen mir und dem Trägerverein getroffenen Vereinbarung für die Schaffung von Krippenplätzen wird deutlich, dass ein entsprechendes Angebot sinnvoll und bedarfsgerecht - ggf. nicht nur für die Gemeinde Neetze - ist.  Die Verwaltung hat daher versucht, mit der Gemeinde und dem Verein ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Übereinkunft für die Bezuschussung der dort geschaffenen Kindertagesstättenplätze zu treffen. Die Verwaltung hat mit der Gemeinde Neetze ein Verhandlungsergebnis über die Höhe von 6.000,00 € für alle zehn Plätze erzielt. Es wurde vereinbart, dass der Landkreis Lüneburg den Betrag von 6.000,00 € an die Gemeinde Neetze zahlt, wobei der Landkreis davon ausgeht, dass die Gemeinde diesen Betrag an den Förderverein weiterreicht. Die Gemeinde Neetze stellt sicher, dass der Verein „Große für Kleine“ e. V. diesem Verhandlungsergebnis beitritt.

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23.05.2007 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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