Beschlussvorlage - 2007/049
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsförderung im Umfang von zehn Kindertagesstättenplätzen in der Gemeinde Neetze; Antrag der "Zwergenstube", Verein "Große für Kleine" e. V.
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Jugendhilfe und Sport
- Bearbeitung:
- Kerstin Bendler
- Verantwortlich:
- Zenker-Bruns, Karsten
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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23.05.2007
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Landkreis Lüneburg gewährt in Anlehnung an die vertragliche
Regelung zwischen den Gemeinden/Samtgemeinden und dem Landkreis Lüneburg vom 01.12.2002
der Gemeinde Neetze einen Zuschuss von 6.000,00 € (in Worten:
Sechstausend Euro) für die Schaffung von zehn Kindertagesstättenplätzen in der
Einrichtung „Zwergenstube“. Der Landkreis Lüneburg geht davon aus,
dass die Gemeinde Neetze diesen Betrag an den Förderverein weiterreicht.
Sachverhalt
Sachlage:
Der Verein „Große für Kleine“ e. V. stellt mit
Datum vom 18.12.2006 einen Antrag auf Investitionsförderung für die Schaffung
von zehn Kindertagesstättenplätzen im Rahmen einer kleinen Kindertagesstätte in
der Gemeinde Neetze (der Antrag ist dieser Vorlage beigefügt).
Die Gemeinde Neetze als Vertragspartner des Landkreises
Lüneburg befürwortet diesen Antrag in ihrem Schreiben vom 21.12.2006.
Die Investitionskostenzuschüsse für die Schaffung von
Kindertagesstättenplätzen wird durch die zwischen den Gemeinden des Landkreises
Lüneburg und dem Landkreis geschlossene Vereinbarung zur Förderung von Kindern
in Tageseinrichtungen geregelt. Gemäß § 2 Absatz 7 dieser Vereinbarung
verpflichtet sich der Landkreis, die Schaffung von zusätzlichen und notwendigen
Kindertagesstättenplätzen mit 2.300,00 € (der Betrag ist inzwischen einer
Dynamisierungsklausel auf 2.400,00 € gestiegen) pro Platz zu fördern. Die
Notwendigkeit wird dann gesehen, wenn der rechnerische Bedarf das vorhandene
und von den baulichen Voraussetzungen mögliche Angebot an Vor- und
Nachmittagsplätzen übersteigt.
Mit Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 22.11.2005
(Vorlage 2004/275) hat der Ausschuss in Erweiterung und Konkretisierung des
Vertragstextes festgelegt: „Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass auf
Grundlage der Vereinbarung vom 01.12.2002, die zwischen dem Landkreis und den
Gemeinden/Samtgemeinden im Landkreis geschlossen wurde, bei einer
bedarfsgerechten Schaffung neuer Kindertagesstättenplätze im Bereich von
Krippen und Horten grundsätzlich eine Vertragsleistung in Höhe von zurzeit
2.400,00 € pro Platz möglich ist.“
Der vorliegende Zuschussantrag des Vereins „Große für
Kleine“ e. V., unterstützt von der Gemeinde Neetze, wirft leider einige
Probleme auf. Kleine Kindertagesstätten fallen auf Grund der Begriffsdefinition
des Nds. Kindertagesstättengesetzes, der sich auch die vertragliche Vereinbarung
des Landkreises bedient, nicht unter die Rubrik
„Kindertagesstätten“. Die Anwendung der entsprechenden
vertraglichen Regelung auch auf die Förderung von Plätzen in kleinen
Kindertagesstätten ist von daher nicht eindeutig.
Im Weiteren besteht ein Problem darin, dass die Einrichtung
bereits ihren Betrieb am 15.05.2005 begonnen hat. Die vertragliche Regelung
zwischen dem Landkreis und den Gemeinden trifft jedoch keine Regelung
hinsichtlich der rückwirkenden Anwendbarkeit.
Mit dem Schreiben der Gemeinde Neetze, insbesondere aber auch
auf Grund der zwischen mir und dem Trägerverein getroffenen Vereinbarung für
die Schaffung von Krippenplätzen wird deutlich, dass ein entsprechendes Angebot
sinnvoll und bedarfsgerecht - ggf. nicht nur für die Gemeinde Neetze - ist. Die Verwaltung hat daher versucht, mit der
Gemeinde und dem Verein ohne Anerkennung einer Rechtspflicht eine Übereinkunft
für die Bezuschussung der dort geschaffenen Kindertagesstättenplätze zu
treffen. Die Verwaltung hat mit der Gemeinde Neetze ein Verhandlungsergebnis
über die Höhe von 6.000,00 € für alle zehn Plätze erzielt. Es wurde
vereinbart, dass der Landkreis Lüneburg den Betrag von 6.000,00 € an die
Gemeinde Neetze zahlt, wobei der Landkreis davon ausgeht, dass die Gemeinde
diesen Betrag an den Förderverein weiterreicht. Die Gemeinde Neetze stellt
sicher, dass der Verein „Große für Kleine“ e. V. diesem
Verhandlungsergebnis beitritt.
